Foto: Ein Konnektor stellt die Verbindung der Arztpraxis zur geschützten Netzwerkumgebung her.
Das Bild verdanke ich Michael Brockt von der Concat AG
Wie ich bereits mehrfach in meinem blog betont hatte (1, 2, 3, u.a.) geht es bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Wesentlichen um die Vorbereitungen zur Einführung einer zentralen, allgemein verbindlichen und sicheren Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen.
Ich möchte im folgenden ausführen, welche Vorteile daraus langfristig für Krankenkassen, Ärzte und Patienten resultieren könnten.
Aus Sicht eines niedergelassenen Arztes, aber auch letztlich einer Klinik, ist die momentane Situation eines Arztes mit der eines Autofahrers vergleichbar, der ohne Tachometer fahren muss, aber eine maximale Geschwindigkeit einhalten sollte, die Fahrgeschwindigkeit aber erst 2 Kurven nach dem “Starenkasten”, also der Geschwindigkeitskontrolle angezeigt bekommt. Will er einen genauen Wert sofort haben, wird die Geschwindigkeit extern gemessen und er muss diese Messung auch noch bezahlen.
Damit ist die Situation eines niedergelassenen Arztes sehr treffend beschrieben, der für Medikamentenausgaben haftbar ist, diese offiziell aber erst ein halbes Jahr nach der konkreten Veranlassung der Kosten mitgeteilt bekommt und aktuelle Werte nur kostenpflichtig von “Goldgräbern”, die es auf Kosten der Ärzte im Gesundheitswesen massenhaft gibt, mitgeteilt bekommt, sofern er denen seine Daten aushändigt.
Dass die Praxissoftware hier aktuelle Näherungswerte ausgeben kann ist keine Erleichterung, da diese zum einen nur grob sind, zum anderen auch nicht umsonst zu bekommen sind, immerhin lassen sich die Hersteller der PVS Systeme sich dies sehr teuer bezahlen.
Langfristig führt die Online Phase der elektronischen Gesundheitskarte, also die Telematikstruktur, aber zu einem elektronischen Rezept. Das heißt aber auch, dass die Kosten, die aus einem Rezept resultieren, sofort elektronisch gespeichert und damit verfügbar sein dürften. Es gibt also keinen Grund mehr, dem Arzt die kumulativen, tagesaktuelle Kosten nicht zur Verfügung zu stellen, zumal durch den signaturfähigen Heilberufeausweis eine gesicherte Umgebung für einen solchen Datentransfer bereitgestellt wird!
Das aber wiederum wird bedeuten, dass damit dem Auto eine Tachometer endlich eingebaut worden ist und zwar ohne Kosten durch “Goldgräber” und alleine dadurch die Zahl der “Geschwindigkeitsüberschreitungen” (um im Bild zu bleiben) deutlich sinken wird. Alleine das wird den Krankenkassen massiv Geld sparen.
Es kommt etwas anderes hinzu.
Man muss sich klar machen, dass bisher jede Änderung der Adresse eines Versicherten oder Änderungen des Status (Mitglied, Familie, Rentner) jedesmal zu einer Neuausgabe, das heißt aber auch neuen Herstellung einer Karte führte. Und das kostet Geld. Die elektronische Gesundheitskarte jedoch wird in der Onlinephase ggf. aktualisiert, die Daten also auf der Karte korrigiert und zwar mit Hilfe der gesicherten, signierfähigen Umgebung der neuen Lesegeräte nach Eingabe von PIN Codes des Patienten und des Arztes.
Dieses wiederum bedeutet eine weitere Kostenersparnis.
Die Telematikinfrastruktur verbindet aber auch Kliniken, Praxen, Krankenkassen und über den Weg der Telemedizin auch ggf. den Patienten miteinander.
Telemedizin Projekte habe ich mehrfach in meinem blog besprochen. Im Wesentlichen geht es darum, Messwerte von Patienten (z.B. Blutdruck, EKG, Gewicht und je nach Technik vieles mehr) drahtlos zum Arzt oder Klinik zu übermitteln, ohne dass der Patient seine häusliche Umgebung verlassen müsste. Diese Datenübertragung erfordert aber eine gesicherte, geschützte Umgebung, um deren Einführung es im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte geht. Diese Form der Telemedizin ist bei sinkender Arztdichte, auf dem Land, in Alters- und Pflegeheimen, bei seltenen Erkrankungen, deren Behandlung nur von wenigen Ärzten beherrscht wird, aber auch in der häuslichen Rehabilitation sehr interessant, selbstverständlich aber auch in allen Notfallsituationen bei chronisch kranken Patienten, wo beispielsweise eine eingreifende Therapie lebenslang täglich überwacht werden muss.
Es gibt zahllose Einsatzgebiete für die Telemedizin, die aber ohne eine gesicherte Telematikinfrastruktur nicht einführbar wäre.
Aus meiner Sicht resultiert also langfristig in der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine win–win–win Situation für Ärzte, Krankenkassen und Patienten, sofern alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass das BSI eine zentrale Stelle in der Einführung dieser Technik ist also alle Sicherheitsaspekte in diese Technik mit einfließen.