Um die Einstellungen der Bevölkerung zum Gesetzesvorhaben zu ermitteln, befragte jetzt das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe.
Dazu wurden zwischen dem 29. Mai und dem 11. Juni 2009 1.832 Personen mündlich-persönlich interviewt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 16 Jahren.
Eine sehr große Mehrheit der Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren von 91 Prozent begrüßt die neuen Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Lediglich 6 Prozent halten diese Maßnahmen nicht für den geeigneten Weg, um Kinderpornografie zu bekämpfen, 3 Prozent bleiben unentschieden. Die kleine Gruppe der Gegner des Gesetzesvorhabens besteht vornehmlich aus besonders intensiven Internetnutzern: Jeder Zweite in dieser Gruppe nutzt das Internet einmal oder mehrmals täglich; im Durchschnitt der Bevölkerung gehört nur etwa jeder Dritte zu den intensiven Internetnutzern.
Allerdings heißt das nicht etwa, dass nun die Mehrheit der ‘Internet-Gemeinschaft’ gegen das Gesetzesvorhaben wäre: Auch unter den starken Internetnutzern wird das Vorhaben von einer sehr großen Mehrheit begrüßt (89 Prozent). Lediglich 3 Prozent haben den Eindruck, dass durch die Stoppschilder im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit zu sehr eingeschränkt würde; 90 Prozent sagen: Das finde ich nicht. 7 Prozent bleiben unentschieden. Fast durchgängig stufen jüngere Mütter das Gesetzesvorhaben als problemlos für das Recht auf Informationsfreiheit ein; 96 Prozent von ihnen sehen keine Beeinträchtigung der Informationsfreiheit.
Dabei ist bemerkenswert, dass auch von den vergleichsweise wenigen Gegnern des Gesetzesvorhabens lediglich 16 Prozent eine ungebührliche Beeinträchtigung der Informationsfreiheit sehen. 72 Prozent von ihnen richten ihre Kritik am Gesetzesvorhaben nicht gegen diesen Punkt. Die Ablehnenden hegen eher Zweifel an der technischen Durchführbarkeit und den Erfolgsaussichten des Unternehmens; nur selten nehmen sie Anstoß daran, dass hier die Informationsfreiheit zum Schutze anderer Rechtsgüter beschränkt wird.
Auch eine etwas ausführlichere Argumentation, dass der Staat nicht einfach festlegen dürfe, was Bürger sich im Internet anschauen oder nicht anschauen, findet lediglich bei 7 Prozent Zustimmung. 90 Prozent der Bevölkerung schließen sich der Gegenposition an, dass die Nutzer von Kinderpornografie sich nicht auf das Grundrecht der Informationsfreiheit berufen könnten: Auch die Informationsfreiheit habe Grenzen und Kinderpornografie gehöre nicht zu den Dingen, über die man sich informieren können müsse. Selbst von den Gegnern des Gesetzesvorhabens schließen sich nur 24 Prozent der ersten Meinung an und 67 Prozent der zweiten, dass die Internetsperren nicht gegen die Informationsfreiheit verstoßen.
Zweifel richten sich am ehesten gegen die Erfolgsaussichten des Unternehmens: 62 Prozent sind der Meinung, dass hartnäckig Suchende, die um jeden Preis Kinderpornografie sehen wollen, auch weiterhin einen Weg finden werden, an entsprechende Internetseiten heranzukommen. Lediglich 29 Prozent sehen das nicht so.
Allerdings ergibt sich für die Bevölkerung aus dieser Befürchtung nun keineswegs die Folgerung, dass man gleich auf das ganze Gesetz verzichten sollte, weil vielleicht ein Teil der Nutzer solcher Angebote damit nicht aufzuhalten ist.
Vielmehr schließen sich 81 Prozent der Argumentation an, dass eine solche Sperre sehr viele Nutzer abschrecke und deshalb unbedingt notwendig sei. Lediglich 12 Prozent finden, dass unter solchen Umständen auf die Blockade verzichtet werden solle. Hier teilen sich auch die Einstellungen der Befürworter und Gegner des Vorhabens: Die wenigen Gegner plädieren zum größten Teil (79 Prozent) dafür, auf die Blockaden zu verzichten, weil sie hartnäckige Nutzer nicht aufhalten könnten. Dagegen lässt sich die Mehrheit der Befürworter von dieser Argumentation nur wenig beeindrucken (7 Prozent). 87 Prozent von ihnen finden dagegen, dass die Sperren nicht zuletzt wegen ihrer abschreckenden Wirkung sinnvoll sind und unbedingt eingeführt werden sollten.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.6.2009