Letzte Woche fand eine Anhörung im Bundestag zum Thema elektronischer Gesundheitskarte statt. Dabei ging es erstaunlich friedlich zu. Es stellte sich heraus: die elektronische Gesundheitskarte wird gar nicht generell abgelehnt. Aber es wird Verbesserungsbedarf angemahnt.
Dies deckt sich mit der Stellungnahme des Vorstandes der Ärztekammer (ich berichtete), die auch ein Umdenken erkennen ließ. Auch hier wird die Karte nicht generell abgelehnt.
Bei der Anhörung betonte Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, dass die Diskussionen um eine zentrale oder dezentrale Speicherung von Patientendaten im Zusammenhang mit der eGK aus seiner Sicht Scheindiskussionen seien. Solange die Daten – wie vorgesehen – nur mit Hilfe der eGK entschlüsselt werden könnten, sei der Ort der Speicherung mit Blick auf die Datensicherheit gleichgültig.
Ungewohnt positive Töne kamen von Kritikern der eGK: “Die elektronische Gesundheitskarte ist insofern vorbildlich, als der Datenschutz sehr weit nach vorn gestellt wird”, sagte Andreas Bogk vom Chaos Computer Club. Er sieht aber doch Verbesserungsbedarf.
Zum Basisrollout äußerten sich Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbands. Bernd Greve (KBV) gab sich zuversichtlich, dass bis zum Ablauf der Finanzierungsfrist Ende Juli eine ausreichend hohe Zahl an Ärzten in Nordrhein die neuen Lesegeräte erworben haben werde. Auch Jürgen Albert vom GKV-Spitzenverband sah den Basis-Rollout “im Zeitplan”.
Ganz aktuell ist die Kritik des Verbandes der Berufsfotografen: Die Praxis der Krankenkassen, von ihren Mitgliedern ein Foto für die kommende elektronische Gesundheitskarte (eGK) anzufordern, erregt den Unmut von Datenschützern und Berufsfotografen. Derzeit erfolge keine Prüfung, ob die Versicherten tatsächlich auf dem Foto zu sehen sind.
Es gibt bereits Kommentare hierzu: angeblich geht es den Fotografen um entgangene Einnahmen: denn wenn die Berufsfotografen jeweils mit Stempel und Unterschrift die Echtheit der Personalien des abgelichteten Versicherten prüfen müssten, sind selbst gemachte Fotos außen vor. Der Versicherte müsste nur für viel Geld Fotos beim Berufsfotografen machen, der dann gegen Geld gerne die “Echtheit” bestätigt…..
Über die Goldgräber im Gesundheitswesen hatte ich mich schon an anderer Stelle geäußert.
Im übrigen: Frau Ministerin Schmidt hatte schon vor der letzten Landtagswahl auf die Lichtbildausweislösung hingewiesen, bzw gefragt, warum dies nicht sofort durch einen Ministererlass “Krankenversichertenkarte ist nur mit Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises gültig” ab dem übernächsten Quartal eingeführt wird. Der Versicherte müsste also in der Praxis immer den Personalausweis zeigen können. Problem gelöst (zumindest aus Sicht des Ministeriums).
Man kann also erahnen, wie die Antwort des Ministeriums auf den Vorstoß der Berufsfotografen lauten wird.