1. Pflichtfunktionen:
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungen der eGK zählen
• Stammdaten des Krankenversicherten, also Name, Anschrift, Geburtsdatum, Krankenversicherung, Geschlecht
• ein Passbild der/des Versicherten, das die Identifizierung erleichtert und Missbrauch erschwert
• die Funktion des elektronischen Rezepts
• die Europäische Krankenversicherungskarte, also der Berechtigungsausweis für eine Behandlung im Ausland, der auf der Rückseite der eGK angebracht wird
2. Freiwillige Daten:
Folgende medizinische Daten sollen sich nach und nach auf freiwilliger Basis per eGK speichern lassen:
• ein elektronischer Arztbrief mit Hinweisen für den weiterbehandelnden Arzt
• Notfalldaten (beispielsweise chronische Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes, Allergien, Impfungen, Arzneimittelunverträglichkeiten)
• eine Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel, um schädliche Neben- und Wechselwirkungen zu vermeiden
• eine elektronische Patientenakte mit Diagnosen, Untersuchungsergebnissen, Laborwerten und Röntgenbildern
• ein elektronisches Patientenfach, das eigene, von den Patienten selbst gesammelte Informationen, z.B. das Ergebnis regelmäßiger Blutdruckkontrollen, enthält
• eine elektronische Patientenquittung als Überblick über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten
Quelle:
Branchenbarometer E-Health der Techniker Krankenkasse , kann auch hier bestellt werden.
Ich danke Herrn Michael Brockt von der Concat AG für den Hinweis und das Manuskript.