Wenn es darum geht, den Senioren Versprechungen zu machen, dann hat man sowohl in der Kommunal- als auch in der Bundespolitik eine leichte Zunge. Geht es aber darum, personelle Ausstattungen zu finanzieren, die nicht nur eine „Satt-und-sauber“-Pflege gewährleisten sondern auch Raum für die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und für menschliche Zuwendung lassen, dann haben wirtschaftspolitische Themen höhere Priorität. Welcher Politiker interessiert sich 120 Tage vor der Bundestagswahl für die Belange der Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen von Pflegeinrichtungen? Diese Frage stellt Georg Bonerz, Leiter des Marienhauses in Essen. Er ruft die Politik auf, 5 Abgeordnete zu entsenden, die bereit sind, in seiner Einrichtung am 13. Juli eine Frühschicht zu begleiten. Er gibt damit den Politikern die Chance, durch eine kleine Geste zu zeigen, dass sie – neben den Belangen prominenter Konzerne – auch das Geschick der einzelnen Bürger interessiert, die sie vertreten. Ob sie diese Gelegenheit wahr nehmen? (Al)
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IKK classic: Sechs Prozent Anstieg bei Leistungsausgaben
Im ersten Quartal 2015 gab die IKK classic 2,3 Milliarden Euro für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten aus. Das sind 6 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auf Krankenhäuser entfielen in den ersten drei Monaten des Jahres rund 818 Millionen Euro oder 232 Euro je Versicherten. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von 5,3 Prozent. Die ärztliche Behandlung schlug mit rund 402 Millionen Euro oder pro Kopf 113,97 Euro zu Buche (+4,4 Prozent). Arznei- und Verbandmittel lagen mit rund 395 Millionen Euro oder 112,02 Euro pro Kopf (+4,3 Prozent) an dritter Stelle. Beim Krankengeld verzeichnet die größte IKK im ersten Vierteljahr einen Anstieg von 9,8 Prozent auf 106,41 Euro pro Kopf und insgesamt rund 175 Millionen Euro. „Der Ausgabenzuwachs entspricht der prognostizierten Entwicklung und bewegt sich innerhalb unserer Haushaltsplanung“, kommentiert Vorstandsvorsitzender Gerd Ludwig anlässlich der heutigen Verwaltungsratssitzung der Kasse in Berlin. Die IKK classic ist mit 3,5 Millionen Versicherten die sechstgrößte deutsche Krankenkasse und das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung. Die Kasse mit Hauptsitz in Dresden ist mit rund 7.000 Beschäftigten an bundesweit mehr als 300 Standorten tätig. Ihr Haushaltsvolumen beträgt über 10 Milliarden Euro. Pressemitteilung der IKK classic
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vdek-Statement zu den heutigen Beratungen des Bundesrates über das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
„Die Ersatzkassen appellieren eindringlich an die Bundesländer, die geplante Krankenhausreform nicht weiter zu verwässern. Dies gilt insbesondere beim Thema Mengensteuerung. Ohnehin sieht das geplante Gesetz viel zu wenige Maßnahmen vor, um den ökonomisch motivierten und unnötigen Operationen in deutschen Krankenhäusern ein Ende zu bereiten. Wenn nun die wenigen Regelungen (wie der Fixkostendegressionsabschlag) noch aufgeweicht werden, erreichen wir beim Thema Menge so gut wie gar nichts. Die Versorgungsqualität wird dadurch nicht besser. Die Länder sollten ihre Haltung zu der Investitionskostenfinanzierung grundlegend überdenken. Ihre Verpflichtung, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, stellt eine absolute Untergrenze dar und darf nicht weiter abgesenkt werden. Ansonsten ist der Trend nicht länger aufzuhalten, dass die Krankenhäuser ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren. Wir befürchten, dass die fehlenden Fördermittel weiterhin über Mengensteigerungen und Personalabbau ausgeglichen werden. Die Länder haben nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Krankenhäusern, sondern auch gegenüber den Beitragszahlern. Wir befürchten, dass die Krankenhausreform sehr viel teurer wird als ursprünglich angedacht. Rund acht Milliarden Euro bis 2020 zusätzlich zu schultern, das ist den Versicherten bei Zusatzbeitragssätzen, die sie allein zu zahlen haben, nicht zuzumuten!“ Pressemitteilung des vdek
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Gröhe: „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen“
Heute hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten.“ Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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