Wenn es darum geht, den Senioren Versprechungen zu machen, dann hat man sowohl in der Kommunal- als auch in der Bundespolitik eine leichte Zunge. Geht es aber darum, personelle Ausstattungen zu finanzieren, die nicht nur eine „Satt-und-sauber“-Pflege gewährleisten sondern auch Raum für die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und für menschliche Zuwendung lassen, dann haben wirtschaftspolitische Themen höhere Priorität. Welcher Politiker interessiert sich 120 Tage vor der Bundestagswahl für die Belange der Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen von Pflegeinrichtungen? Diese Frage stellt Georg Bonerz, Leiter des Marienhauses in Essen. Er ruft die Politik auf, 5 Abgeordnete zu entsenden, die bereit sind, in seiner Einrichtung am 13. Juli eine Frühschicht zu begleiten. Er gibt damit den Politikern die Chance, durch eine kleine Geste zu zeigen, dass sie – neben den Belangen prominenter Konzerne – auch das Geschick der einzelnen Bürger interessiert, die sie vertreten. Ob sie diese Gelegenheit wahr nehmen? (Al)
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Aktueller Stand der Einführung der Telematikinfrastruktur und erster Anwendungen
Das komplexe Entwicklungsprojekt zur Einführung der Telematikinfrastruktur und erster Anwendungen schreitet weiter voran. Die beauftragten Industrieunternehmen befinden sich derzeit in der Entwicklung, dem Aufbau und der Integration der Infrastrukturkomponenten. Ein wesentlicher Bestandteil der Integration ist der Aufbau der zentralen Dienste der Telematikinfrastruktur (TI). In einem ersten Schritt wurden die Fachdienste der Krankenkassen zur Unterstützung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) bereits Mitte 2014 angebunden. Die Telematikinfrastruktur (die „Datenautobahn für das Gesundheitswesen“) ist nun für den zukünftigen Betrieb mit Echtdaten von rund 70 Millionen elektronischen Gesundheitskarten aufgebaut und wurde Ende April nach intensiver Prüfung durch die gematik zur Nutzung freigegeben. Die TI kann damit in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern in den Praxisbetrieb übergehen, sobald die dazugehörigen Zugangsgeräte wie der Konnektor fertig sind. Daran arbeitet die Industrie derzeit mit Hochdruck. Erstes Bestandsnetz angebunden und Sicherheitsinfrastruktur zugelassen Auch weitere Projekterfolge konnten Ende April erzielt werden. So wurde ein erstes Bestandsnetz von Heilberuflern – das sichere Netz der KVen (SNK), erfolgreich an die TI angebunden. Die gematik arbeitet nun bereits daran, ebenfalls ein bestehendes Zahnärzte-Netz anzubinden. Zudem wurde in der TI ein Konfigurationsdienst bereitgestellt, um damit Softwareupdates und aktualisierte Konfigurationen den dezentralen Komponenten anzubieten. Um das Gesundheitswesen datenschutzkonform und sicher zu vernetzen, müssen sich darüber hinaus alle Beteiligten im Netz als zugangsberechtigt identifizieren lassen – seien es Versicherte, Heilberufler, medizinische Institutionen, dezentrale Komponenten (wie z.B. Konnektoren in den Praxen) oder auch Dienste der zentralen TI-Plattform. Die technische Identifikation erfolgt verschlüsselt über Sicherheitsinfrastrukturen (Public Key Infrastructures – PKI). Die PKI für die Komponenten und Dienste der TI wurde nun von der gematik für den Betrieb zugelassen. Erprobungsstart Voraussichtlich im Herbst 2015 kann mit der Erprobung bei allen Teilnehmern begonnen werden. Bereits vorher werden die Inbetriebnahme und die Zulassung abgeschlossen. An der Erprobung des Online-Versichertenstammdatenabgleichs nehmen in zwei Testregionen insgesamt je 500 Praxen von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie fünf bzw. sechs Krankenhäuser teil. Nach aktueller Planung wird sich die Erprobung der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und der sicheren Kommunikation der Leistungserbringer (KOM-LE)[1] der Erprobung VSDM anschließen. In der Testregion Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) wurde bereits im März die Teilnehmergewinnung erfolgreich abgeschlossen. Die gematik hatte die Liste der Erprobungsteilnehmer geprüft, die von dem beauftragten Industriekonsortium CompuGroup Medical AG, PwC Strategy& (Germany) GmbH und KoCo Connector AG für die Erprobung gewonnen werden konnten. Sämtliche Auswahlkriterien wurden erfüllt: Dazu gehörte unter anderem, dass Praxen mit verschiedener Größe und unterschiedlichen IT-Verwaltungssystemen ausgewählt wurden. Auch sollten Praxen mit mobilen Kartenlesegeräten und unterschiedlichen Internetanbindungen dabei sein. Damit wird sichergestellt, dass künftig alle Systeme in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden können. Wissenschaftliche Evaluation Die Erprobung wird durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet. Ziel der wissenschaftlichen Evaluation ist, die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der neuen technischen Prozesse mit der elektronischen Gesundheitskarte zu analysieren. Dies erfolgt aus Sicht der Anwender, also der an der Erprobung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sowie aus Sicht der Beteiligten, also der Patienten. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Einführung der Anwendungen und Basisdienste auf interne Prozesse und Strukturen in den Institutionen der Leistungserbringer betrachtet. Aus den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation werden Empfehlungen für den bundesweiten Rollout abgeleitet. Die gematik hat im September 2014 die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg beauftragt, die wissenschaftliche Evaluation durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und parallel durchgeführter Evaluation wird das Netz der Telematikinfrastruktur für den bundesweiten Anschluss aller Praxen und Krankenhäuser bereitstehen. Notfalldatenmanagement Die gematik-Gesellschafter haben in der 48. Gesellschafterversammlung im November 2014 das Vorhaben „Notfalldatenmanagement-Sprint“ beschlossen, in dem bereits heute Prozesse aus der späteren Projektphase des Notfalldatenmanagements (NFDM) evaluiert werden. Hierbei soll bereits ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur untersucht werden, ob das Einwilligungsverfahren des Versicherten in die freiwillige Anwendung und das erstmalige Anlegen eines Notfalldatensatzes alltagstauglich sind sowie durch die Patientenverwaltungssysteme ausreichend unterstützt werden. Da die Integration von NFDM in die Primärsysteme für die Akzeptanz bei Versicherten und Ärzten bedeutsam ist, können so gegebenenfalls Optimierungspotenziale frühzeitig erkannt und genutzt werden, bevor die eigentliche Erprobung beginnt. Pressemitteilung der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe überreicht Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis an Entdeckerinnen der programmierbaren Gen-Schere
Für die Entwicklung der programmierbaren Gen-Schere CRISPR-Cas9 erhalten die beiden Wissenschaftlerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer A. Doudna heute den mit 100.000 € dotierten Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis. Mit dieser Gen-Schere kann die Erbsubstanz zerteilt werden. Die Gene können dann verändert, abgeschaltet oder durch andere Gene ersetzt werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe überreicht die Auszeichnungen bei einer Festveranstaltung in Frankfurt am Main. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Ich freue mich, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre wegweisende Forschung heute mit dem Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis auszeichnen zu können. Die Forschungsergebnisse sind beeindruckend, aufregend und zukunftsweisend zugleich. Für schwer erkrankte Menschen erwachsen aus diesen Entdeckungen neue Hoffnungen auf bessere Therapien in der Zukunft und damit eine Verbesserung der Lebensqualität. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wissenschaftlicher Fortschritt verantwortungsbewusst eingesetzt wird. Dafür braucht es klare Grenzen, die von der Wissenschaft beachtet werden. Denn Fortschritt muss immer den Menschen dienen.“ Die Mikrobiologin Charpentier ist Professorin an der Universität Umeå, Schweden, und Direktorin am Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie in Berlin. Zuvor war sie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsbiologie in Braunschweig tätig. Doudna ist Biochemikerin und Professorin an der University of California in Berkeley, USA. Den mit 60.000 Euro dotierten Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter Nachwuchspreis erhält Dr. Claus-Dieter Kuhn. Kuhn beschäftigt sich mit Ribonukleinsäuren, die nicht in Eiweiße übersetzt werden, sondern andere Aufgaben bei der Steuerung zellulärer Prozesse haben, derzeit mit Ribonukleinsäuren, die Gene an- und abschalten. Der Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis ist eine der international angesehensten Auszeichnungen, die in der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Medizin vergeben werden. Der Preis wird traditionell an Paul Ehrlichs Geburtstag, dem 14. März, in der Frankfurter Paulskirche an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für besondere Leistungen, etwa in der Immunologie, der Krebsforschung, der Hämatologie, der Mikrobiologie oder der Chemotherapie, verliehen. Der Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis wird vom Bundesministerium für Gesundheit in Höhe von 50.000 Euro gefördert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Antikorruptionsgesetz verunsichert Kliniken
In der Diskussion um das im Sommer letzten Jahres in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die nach wie vor bestehenden Unklarheiten kritisiert. „Es besteht eine große Unsicherheit bei den Krankenhäusern und auch bei niedergelassenen Ärzten, wie die neuen Regelungen des Strafgesetzbuches sich auf verschiedene Kooperationsmodelle in der Praxis auswirken“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum auf der Informations-veranstaltung „Kooperation oder Korruption?“ in Berlin vor rund 200 Besuchern aus dem Krankenhauswesen. Baum betonte, dass die vom Gesetz gewünschten und zum Teil sogar vorgegebenen Kooperationen nicht durch die neuen Straftatbestände konterkariert werden dürften. So sei die Abgrenzung zwischen noch zulässiger Kooperation und möglicherweise schon strafrechtlicher relevanter Korruption für die Kliniken schwer einzuschätzen. Große Unsicherheiten auf Leistungserbringerseite bestünden vor allem bezüglich der Frage, ob bereits eingegangene oder gelebte Verträge mit niedergelassenen Ärzten weiterhin ohne Probleme zulässig seien. Dies betrifft beispielsweise Kooperationen über die Durchführung von stationären und ambulanten Behandlungen (§ 115b SGB V) sowie die Zusammenarbeit im stationären Sektor. „Ohne derartige Kooperationen kommt quasi kein Krankenhaus aus. Es muss daher glasklar sein, was unter Berücksichtigung der Neuregelung im Strafgesetzbuch bei der Eingehung neuer Kooperationen zu beachten ist, um nicht in die Korruptionsfalle zu tappen“, machte der DKG-Hauptgeschäftsführer deutlich. Zwar werde im Gesetz auf den Schutz besonderer Versorgungsverträge explizit hingewiesen. Da aber eine präzise Formulierung fehlt, bestehe bei den Kliniken die Sorge, dass es zu Verdächtigungen kommen könnte. Dies sei kontraproduktiv und das Gegenteil dessen, was sich der Gesetzgeber mit der sektorenübergreifenden Versorgung – als eines der Ziele im Gesundheitswesen – vorgestellt habe. „Die Krankenhäuser sind daher gut beraten, sämtliche ihrer derzeit bestehenden Kooperationen zu überprüfen“, so Baum. Im Rahmen der DKG-Informationsveranstaltung „Kooperation oder Korruption? Zusammenarbeit von Krankenhäusern und externen Leistungserbringern im Lichte der neuen §§ 299a ff. StGB“ beleuchten hochkarätige Experten aus dem Bereich Krankenhaus, Wissenschaft, Strafverfolgung und Strafverteidigung insbesondere den rechtlichen Hintergrund zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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