Can You Really Extend Your Life? – Eine interessante Folge der Senudng Closer To Truth. Die Expertenrunde spricht über Faktoren, die ein langes Leben ermöglichen.
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vdek würdigt Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.
Der 31-jährige Thomas Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern ist „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege 2015“. Der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. zeichnete Schmidt am Freitag, den 12.6.2015, bei der 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ mit der Medaille aus. Die Plätze zwei und drei belegten Christine Drzyzga (23 Jahre) aus Köln in Nordrhein-Westfalen und Melanie Segelke (22 Jahre) aus Heide in Schleswig-Holstein. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der als Gastgeber aufgetreten war und die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hatte, gratulierte den Siegern und würdigte die Arbeit des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.. Jens Frieß, Präsident des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V., unterstrich vor 200 Gästen die Ziele des Wettbewerbs. „Mit unserem Preis wollen wir möglichst viele Menschen ermutigen, den Pflegeberuf zu ergreifen. Die große Resonanz freut uns daher ganz besonders. Wir gratulieren allen Teilnehmern, die es in den Endausscheid geschafft haben und die Besten ihres Bundeslandes sind. Ganz besonders gratulieren wir aber dem Erstplatzierten Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern. Er fliegt nun für eine Woche nach New York, mit der Möglichkeit dort das Medical Hospital of Surgery NY zu besuchen“, so Frieß. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, hob das Engagement des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. hervor. „Fachliches Know-how und Empathie sind unverzichtbare Kompetenzen in den Pflegeberufen. Mit seiner Arbeit trägt der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. nachhaltig dazu bei, beides zu fördern. Er leistet damit auch einen Beitrag zur Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens der Pflege- und Betreuungsberufe.“ Zur 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ hatten sich über 25.000 Auszubildende aus der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, der Säuglings- und Kinderkrankenpflege sowie der Generalistik beteiligt. Schirmherren der Veranstaltung waren beim diesjährigen Wettbewerb Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Eike Böhm, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ), Pflegewissenschaftler Siegfried Huhn sowie Comedian und Mediziner Dr. Eckart von Hirschhausen. Der Preisverleihung waren mehrere anspruchsvolle fachliche Prüfungen vorausgegangen. Für die Vorentscheide in Hamburg, Dresden, Würzburg und Köln hatten sich 23 Finalisten aus ganz Deutschland zuzüglich den Besten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr herauskristallisiert. Nach dem Finale am 11.6.2015 in der Nestor-Schule am Berliner Alexanderplatz gab es für alle Teilnehmer ein Entspannungsprogramm mit einem Abendessen auf dem Fernsehturm, einer Gesprächsrunde mit Siegfried Huhn, einer Stadtrundfahrt und einem Empfang im Deutschen Bundestag. Pressemitteilung des vdek
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vdek fordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge und zur Reform des Morbi-RSA
Die Frage der gerechten Verteilung der Gesundheitskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach Auffassung von Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Bundestagswahlkampf 2017 eine zentrale Rolle spielen. „Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass allein die Arbeitnehmer die steigenden Kosten im Gesundheitswesen über Zusatzbeitragssätze tragen müssten“, sagte Klemens. Und auch die Zahl der Arbeitgeber wachse, die erkennen, dass sie ihren Beschäftigten diese Belastungen nicht weiter zumuten können. Die Diskussion über die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung müsse wieder aufgegriffen werden, so Klemens. Trotz stabiler Zusatzbeitragssätze bei den Ersatzkassen in diesem Jahr erwartet Klemens erhebliche Kostensteigerung durch die teure Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen. „Durch die Reformgesetze muss die GKV in den nächsten Jahren jährlich rund 4,6 Milliarden Euro schultern, zuzüglich der allgemeinen Preis-, Struktur- und Mengenentwicklung in der Versorgung.“ Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz werde bis 2020 auf 1,8 Prozent steigen. Klemens forderte weitere kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge, wie die erneute Abschmelzung der Finanzreserve im Gesundheitsfonds um einmalig 1,5 Milliarden Euro in 2018 und die Kompensation der Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II-Empfänger). Denn die Beiträge, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen für Langzeitarbeitslose entrichteten, reichten seit Jahren nicht annährend aus, um die Ausgaben zu decken. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte erneut rasche Reformen beim Morbi-RSA. Die Wettbewerbsverzerrungen durch Fehlstellungen im Morbi-RSA seien für die betroffenen Krankenkassen und deren Versicherte nicht länger hinnehmbar, so Elsner. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während andere Kassenarten eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnten. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben hat. Das zeigt, dass das Problem in der Politik angekommen ist.“ Die nächste Bundesregierung müsse nun aber Farbe bekennen und in der nächsten Legislaturperiode Reformen in die Wege leiten, um die unfairen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Verbot von Versandhandel und Zytostatika-Ausschreibungen nicht akzeptabel Dringenden Änderungsbedarf in der laufenden Gesetzgebung sieht Elsner noch bei den Themen Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dem Ausschreibungsverbot von ambulanten Chemotherapien (individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen). Den Versandhandel komplett zu verbieten, gehe an der Versorgungsrealität vorbei. Zwar sei das Volumen des Versandhandels sehr gering; es beträgt weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (etwa 167 Millionen Euro im Jahr). „Aber für die Versicherten kann die Online-Apotheke eine gute Versorgungsalternative sein“, so Elsner. Der vdek schlägt deshalb ein Modell vor, das mit dem Europarecht konform geht, aber auch wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen berücksichtigt. Demnach sollten künftig die Krankenkassen in Verträgen mit den Versandapotheken Verträge über Preisnachlässe vereinbaren können. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte können dann den Beitragszahlern insgesamt und den Patienten zugutekommen. Auch das geplante Verbot von Ausschreibungsverträgen der Krankenkassen mit einzelnen Apotheken über individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen im Rahmen der ambulanten Chemotherapie kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen gemacht und auch das Bundessozialgericht habe die Verträge grundsätzlich bestätigt. „Hier wird eine Chance vertan, eine qualitativ bessere Versorgung für die Versicherten zu erreichen, mehr Transparenz in einen undurchsichtigen Markt zu bringen und Wirtschaftlichkeitsreserven in Höhe von 600 bis 700 Millionen Euro jährlich zu heben.“ Pressemitteilung des vdek
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Finanz-Reserven der Krankenkassen bei über 15 Milliarden Euro – Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2015
Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen zum Ende des ersten Halbjahres 2015 weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Mit Reserven von mehr als 15 Milliarden Euro ist die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin stabil. Eine gute Versorgung der gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Gesundheitsleistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch in Zukunft zentrales Anliegen der Krankenkassen sein.“ Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 MilliardenEuro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergibt sich für die 124 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr bei einem Ausgabevolumen von 106,58 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten einen gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro leichten Ausgabenüberhang von rund 112 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 191 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 127 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanzreserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 118 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 48 bzw. 9 Millionen Euro. Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende Juni über einen Betrag in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit rund doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,3 Milliarden Euro. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügen damit zum Ende des ersten Halbjahres 2015 über Finanz-Reserven in Höhe von 23,8 Milliarden Euro. Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 3,9 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Halbjahr sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Ausgabenzuwächse unter 4 Prozent Je Versicherten gab es im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent, im 1. Quartal 2015 bei 4,2 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die aktuellen Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises vom Herbst 2014 für das Gesamtjahr 2015. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,1 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,0 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von den Krankenkassen gemeldeten Ausgaben im 1. Halbjahr in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 4,8 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten sechs Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 0,6 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Halbjahr um rund 9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 auf rund 1,65 Milliarden Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,8 bzw. 0,9 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr in diesen Leistungsbereichen in der Regel noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten weitgehenden Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 3,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni um rund 1,4 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5,3 Prozent im 1. Halbjahr 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 7,0 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 19,1 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,1 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusst
es Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und […]
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