Can You Really Extend Your Life? – Eine interessante Folge der Senudng Closer To Truth. Die Expertenrunde spricht über Faktoren, die ein langes Leben ermöglichen.
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TK-Verwaltungsrat rückt Prävention stärker in den Fokus
Durch Prävention und Gesundheitsförderung kann die Lebensqualität in jedem Alter und über soziale Gruppen hinweg gesteigert werden. Trotz seit Jahren formulierten Handlungsbedarfs ist die Politik einem Präventionsgesetz bislang nicht wirklich nähergekommen. Im September 2013 scheiterte der letzte von mittlerweile drei Gesetzentwürfen im Bundesrat. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt nun das Vorhaben der Regierung, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig auszurichten und auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, reicht es jedoch nicht, lediglich die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuweiten. Vielmehr müssen alle Institutionen, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, eingebunden sein. Daher hat der TK-Verwaltungsrat zehn Thesen zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz beschlossen. Der TK-Verwaltungsrat fordert, dass ein Präventionsgesetz die Grundlage schafft, um die Angebote in Schulen, Kindergärten, Kommunen und Gemeinden weiter zu stärken. Nur wenn alle Träger eingebunden werden, kann die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gelingen eine gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen. Zudem sollte die betriebliche Gesundheitsförderung, vor dem Hintergrund der fast 15-jährigen TK-Erfahrung, weiterhin in den Händen und der Verantwortung der Krankenkassen liegen. Die bestehenden Elemente zur Qualitätssicherung der Maßnahmen haben sich etabliert. Ein neues Gesetz kann daher auf den vorhandenen Strukturen aufbauen und kleinere sowie mittlere Unternehmen weiter fördern. Die Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung müssen aufgabengerecht auf allen föderalen Ebenen angeboten werden. Ein Mindestbetrag für Präventionsausgaben garantiert dabei, dass ein bestimmtes Finanzvolumen bereitgestellt wird. Die Expertise der Krankenkassen kann ferner dafür genutzt werden, die Mittel aufzuteilen und einzusetzen. Durch die Quotierung innerhalb des Mindestbetrages von betrieblichen und nichtbetrieblichen Maßnahmen werden diese gesteuert und Planungssicherheit für die Träger geschaffen. Zudem sollten die gesellschaftlichen Veränderungen in dem Gesetz berücksichtigt werden. Die digitalen Lebenswelten sind nur ein Beispiel, dass sich Gesundheitsförderung nicht in den bisherigen Mustern “Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht” erschöpft. Alle gesellschaftlichen Ebenen und Institutionen sind gefordert, Konzepte für den Erwerb und Erhalt von Gesundheit in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zu entwickeln. Der vollständige Verwaltungsratsbeschluss ist abrufbar unter www.tk.de (Webcode172340). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Umfrage: Ärzte zweifeln am Patientenrechtegesetz
Aus Ärztesicht erreicht das Patientenrechtegesetz seine Ziele nicht. 51 Prozent der Mediziner glauben, dass das seit dem Jahr 2013 geltende Gesetz für sie nicht zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit führe. Es helfe nicht, Patientenrechte besser durchzusetzen. Stattdessen sehen sich 71 Prozent der Ärzte durch das Gesetz stärker belastet, vor allem durch mehr Dokumentationspflichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Gesundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung, für die rund 800 Ärzte in Klinik und Praxis repräsentativ befragt wurden. „Das Patientenrechtegesetz ist gut, gerade weil es mehr Transparenz schaffen kann. Aber wir müssen mehr dafür werben, Patientenrechte aktiv wahrzunehmen“, sagte BARMER GEK Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Straub. Die Befragung zeigt, dass Patientenrechte zwischen Arzt und Patient wenig thematisiert werden. Nur etwa jeder zehnte Arzt ist mehrfach von Patienten auf deren Rechte angesprochen worden. Wenn die Patienten darauf zu sprechen kommen, geht es ihnen vor allem um die Einsicht in ihre Krankenunterlagen. Das gaben 77 Prozent der Ärzte an. Zudem wollen 40 Prozent der Patienten über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. 62 Prozent der Ärzte sind allerdings noch nie von Patienten auf Patientenrechte angesprochen worden. „Das könne ein Hinweis darauf sein, dass Patienten entweder ihre Rechte nur sehr zurückhaltend einfordern oder sie gar nicht kennen. Deshalb ist die jetzt geplante Überprüfung des Gesetzes und seiner Wirkung durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung gut“, schlussfolgerte Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Drei Viertel der Ärzte sind trotz aller Zweifel überzeugt, die Rechte der Patienten seien durch das Patientenrechtegesetz gestärkt worden. Die durch das Gesetz erreichte Rechtssicherheit wird für Patienten als hoch, für Ärzte dagegen als niedrig eingeschätzt. „Da das Gesetz lediglich den Status quo der Rechtsprechung festhält und keine Neuerungen zugunsten von Patienten enthält, ist diese Bewertung kaum plausibel“, so Prof. Dr. Dieter Hart von der Universität Bremen, einer der Autoren der Studie. Mehr zur Befragung: www.barmer-gek.de/545785, www.gesundheitsmonitor.de
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forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln – Versorgung der Versicherten durch Apotheke vor Ort nicht gefährdet
Das von der Politik geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln lässt sich durch objektive Daten nicht begründen. Das geht aus einer bundesweiten repräsentativen Umfrage hervor, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beim forsa-Institut in Auftrag gegeben hat. Demnach hat zwar jeder Vierte (24 Prozent) bereits mindestens einmal Medikamente in einer Internetapotheke bestellt – rezeptpflichtige Arzneimittel werden aber kaum über den Versandhandel gekauft. Gerade mal drei Prozent der Befragten gaben an, bereits rezeptpflichtige Medikamente über den Versandweg bestellt zu haben. Die übergroße Mehrheit von 97 Prozent hat diese Möglichkeit noch nicht genutzt. Auch das Interesse, in Zukunft rezeptpflichtige Arzneimittel über das Internet zu bestellen, ist verhalten: Nur elf Prozent der Befragten gaben an, dass sie diesen Vertriebsweg grundsätzlich in Betracht ziehen. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte dazu: „Die Umfrage zeigt klar und deutlich, dass von einer Existenzbedrohung der Apotheke um die Ecke durch Versandapotheken keine Rede sein kann. Solche Sorgen sind nicht gerechtfertigt – das Drohszenario eines Apothekensterbens ist an den Haaren herbeigezogen.“ Auch sei aus den Daten nicht erkennbar, so Elsner, dass die wohnortnahe Versorgung der Versicherten in Gefahr wäre. „Für das geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sehen wir vor diesem Hintergrund keine Grundlage. Im Gegenteil: Ein Verbot würde an der Versorgungsrealität vorbeigehen. Denn die Daten belegen, wer in der Versandapotheke bestellt, tut das in der Regel häufiger (84 Prozent der Befragten) und ist alles in allem zufrieden (97 Prozent). Daher sollte man den Versicherten diesen zusätzlichen Versorgungsweg nicht verwehren.“ Grund für die Zufriedenheit ist laut forsa-Umfrage an erster Stelle der günstigere Preis, gefolgt vom einfachen Bestellvorgang und der schnellen Lieferung. Bei der telefonischen Umfrage wurden repräsentativ bundesweit 1.021 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt. Erhebungszeitraum der Studie war vom 20. bis 22. März 2017. Pressemitteilung des vdek
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