Rumi: Poet of the Heart – Dokumentation über den legendären Mystiker und Dichter Rumi.
Susskind Lectures on General Relativity – Wer sich für die Relativitätstheorie interessiert und tiefer in die Materie einsteigen möchte, sollte sich dieses Video anschauen: Eine Standford-Vorlesung des Professors für theoretische Physik Leonard Susskind. Es handelt sich um den ersten Teil einer Reihe.
Unmistaken […]
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Kinder haben ein Recht auf gut betreuten Start ins Leben: Politik muss Hebammenmangel schnellstens bekämpfen!
Die Geburtenraten in Deutschland steigen, aber Schwangere finden immer seltener eine Hebamme, denn viele Geburtshelferinnen möchten wegen strapaziöser Schichtdienste mit immer mehr Arbeitsverdichtung und unattraktiver Bezahlung sowie gestiegener Haftpflichtprämien keine Geburten mehr betreuen, sondern bieten nur noch Vorsorge und seltener Wochenbettbetreuung an. Besonders prekär ist die Lage in Großstädten wie Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Darauf wiesen heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin, und appellierten an die Politik, schnellstens den Hebammenmangel zu bekämpfen. BVF-Präsident Dr. Christian Albring: „Geburtskliniken, die Schwangere abweisen, Frauen, die sich unter der Geburt zu mehreren eine einzige Hebamme teilen müssen: das geht gar nicht. Mutter und Kind haben das Recht auf eine umfassend und kompetent betreute Geburt. Die Politik muss hier schnellstens Abhilfe schaffen.“ Der 2014 eingeführte „Sicherstellungszuschlag“ ermöglicht Hebammen, bis zu Dreiviertel der Versicherungsprämie erstattet zu bekommen. Er hat sich in der Praxis jedoch wegen des hohen bürokratischen Aufwands als nicht hilfreich erwiesen, um mehr Hebammen in der Geburtshilfe zu halten. Viele Hebammen scheuen diesen Aufwand und machen nur noch Geburtsvorbereitung und seltener -nachbetreuung. Aber selbst hier herrscht Mangel. Viele Frauen haben Schwierigkeiten, eine solche Betreuung zu finden. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Vor allem Erstgebärende haben viele Fragen rund um die Pflege und Ernährung ihres Neugeborenen. Krankenhäuser leisten diese Beratung nicht mehr, seitdem sie für Geburten nur noch Fallpauschalen bekommen und die Mütter immer früher nach Hause schicken. Wir brauchen also die Betreuung in Klinik und Wochenbett durch die Hebamme, sie vermitteln den jungen Müttern Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern. Dies wiederum erleichtert Ärzten die Arbeit und erspart dem Gesundheitssystem hohe Folgekosten, denn gut informierte Mütter umsorgen ihre Kinder kompetent und helfen damit, dass sie gesund aufwachsen. Im April 2014 versprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, sich um das Problem der Hebammen zu kümmern. Tatsächlich ist seitdem Einiges passiert. Es gibt den Sicherstellungszuschlag, Verbesserungen bei der Vergütung und bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen. Diese Verbesserungen haben das Problem der in Klinik und Wochenbettbetreuung fehlenden Hebammen aber nicht nachhaltig gelöst. Parallel dazu wurde bis heute auch keine Lösung für das Haftpflichtversicherungsproblem der geburtshilflich, belegärztlich tätigen Frauenärzte gefunden. Als Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und Frauenärzte fordern wir zum Wohl der uns anvertrauten Kinder: – eine bessere Vergütung für die Arbeit die Hebammen – einen staatlichen Fonds, wie in Skandinavien, der anstelle der Hebammen und Frauenärzte geschädigte Kinder und Mütter absichert. – 1:1-Betreuung unter der Geburt, statt Parallelbetreuungen von bis zu drei Frauen unter der Geburt. Gut betreute Gebärende brauchen weniger Schmerzmittel, es treten weniger Komplikationen auf Seiten des Kindes auf und damit auch seltener operative Entbindungen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
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Ausschreibungen gefährden Versorgungsqualität von medizinischer Reha
Der BDPK hält das formalisierte Ausschreibungsverfahren für ungeeignet, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation sicherzustellen. Werden etwa bei komplexen Erkrankungsbildern, wie zum Beispiel dem Schädel-Hirn-Trauma besondere Behandlungsmethoden von Spezialkliniken erforderlich, die zuvor nicht explizit ausgeschrieben wurden, verhindert die Ausschreibung eine medizinisch notwendige Versorgung. Die mit dem Gesetz verfolgten wichtigen Ziele der Transparenz, Effizienz und des zielgerichteten Einsatzes von Versichertengeldern sind bereits in der sozialrechtlichen Wettbewerbsordnung sichergestellt. Eine erneute Regelung im GWB ist nicht notwendig und birgt die Gefahr widersprüchlicher und konkurrierender Einschätzungen und Zuständigkeiten. Der BDPK empfiehlt, grundsätzlich von Ausschreibungen für medizinische Rehabilitation abzusehen. Wenn der Gesetzgeber jedoch von Ausschreibungen für Gesundheitsdienstleistungen nicht absehen möchte, muss ein Ausnahmetatbestand für dringend benötigte medizinische Leistungen geschaffen werden, die zuvor nicht ausgeschrieben wurden. Die Ausschreibung von Reha-Leistungen stehen einer medizinisch notwendigen qualifizierten Patientenversorgung entgegen gefährden die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten verhindern Innovationen durch die Leistungserbringer Zeitliche befristete Vergabeentscheidungen gefährden die Versorgungsqualität Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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Palliativversorgung: Bewährte Modelle bundesweit allen Patienten auf ihrem letzten Weg anbieten
„Erfolgreiche Modelle der ambulanten Palliativversorgung, die sich regional bewährt haben, sind für die gesamte Versorgung von Nutzen und sollten vertragssicher im ganzen Bundesgebiet übernommen werden können“, erklärte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der Bundestagsdebatte zum geplanten Palliativ- und Hospizgesetz. Die Modellprojekte, die beispielsweise von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bereits erprobt worden sind, hätten sich als wirksam erwiesen. „An diese Erfahrungen müssen wir anknüpfen“, so Feldmann. Bisher sah der Gesetzgeber vor, dass ambulante spezialisierte Versorgungsangebote (SAPV) sich auf einem wettbewerbsorientierten Markt behaupten mussten. Unter diesen Bedingungen konnte sich seit 2006 aber keine flächendeckende ambulante Palliativversorgung etablieren. „Es hat sich gezeigt, dass sich diese besondere Form der Versorgung nicht als Wettbewerbsfeld eignet. Die so wichtige und sensible Begleitung von Menschen auf ihrem letzten Lebensweg sollte kollektiv organisiert und ermöglicht werden“, sagte KBV-Vorstand Feldmann. Die KBV appelliert deshalb an den Gesetzgeber, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine ambulante allgemeine Palliativversorgung (AAPV) zu schaffen, wie sie im Palliativ- und Hospizgesetz vorgesehen ist. Feldmann verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich in der ambulanten Versorgung zwar erste erfolgreiche SAPV-Strukturen herausgebildet haben, dieser Schritt für die Krankenhausversorgung aber noch ausstehe. „Die allgemeine Palliativversorgung in Krankenhäusern ist häufig von Station zu Station unterschiedlich gut organisiert. Selbst die Einbeziehung von Palliativstationen zur Begleitung des Sterbeprozesses auf Normalstationen ist nicht durchgängig sichergestellt. Es sollte geprüft werden, inwieweit spezialisierte ambulante Teams auch im Krankenhausumfeld tätig werden“, erklärte Feldmann. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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