Physics Put the Quantum Into Mechanics – Zum ersten Mal ist es Wissenschaftlern gelungen, die Quantenverschränkung auf mechanische Ebene zu übersetzen.
Traum und Wirklichkeit (Audio) – Das philosophische Radio (WDR5) stellt sich diesmal die Frage, was Traum und Wirklichkeit unterscheidet. Zu Gast im Studio: Die Philosophin Petra Gehring.
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30.000 Europäer wurden befragt und das Ergebnis spricht Bände: Nur 41 % aller Befragten besitzen noch alle Zähne, in Österreich sind es sogar nur 35%! Jeder fünfte Europäer trägt bereits eine Prothese und in Sachen Prophylaxe sieht es ganz und gar nicht rosig aus.
Nur sechs von zehn Patienten haben im letzten Jahr einen Termin beim […]
AOK Baden-Württemberg hält an ihrer Position fest: Arzneimittel-Importquote hat sich endgültig überlebt
Erneut steht die umstrittene Importquote für Arzneimittel im Fokus der öffentlichen Diskussion. Die AOK Baden-Württemberg hält die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Quote für überholt. Reimporteuren garantiere die Quote einen Marktanteil im patentgeschützten Hochpreismarkt. Gerade dort sei eine Vorfahrtsregelung aufgrund eines Preisvorteils von 15 Euro pro Packung aber alles andere als zeitgemäß. „Bei den meisten innovativen Arzneimitteln liegt der Preis bei dem Hundertfachen oder mehr dieses Wertes“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die Reimporteure insgesamt lagen 2014 mit ihrem Umsatz zum Apothekenverkaufspreis von rund 1,2 Milliarden Euro auf Rang zwei aller pharmazeutischen Anbieter im patentgeschützten, verschreibungspflichtigen GKV-Markt. Der Marktführer allein belegte mit einem Umsatz von über 280 Millionen Euro Rang elf. Angesichts der marginalen Einsparungen durch die Quote dient diese im Wesentlichen den Reimporteuren – und wird dadurch zum wettbewerbswidrigen Marktdirigismus“, so Hermann. Auswertungen zum Reimportmarkt der AOK Baden-Württemberg haben für das Jahr 2014 nur noch einen marginalen wirtschaftlichen Nutzen der Quote ergeben. Die tatsächlichen Einsparungen durch die Reimportquote lagen demnach bei 0,2 Prozent, gemessen an den Gesamt-Arzneimittelausgaben von rund 1,8 Milliarden Euro. Hinzu kamen im Zuge der Quote automatisch verrechnete Strafgelder von Apotheken, die die Quote nicht erfüllten, in Höhe von 270.000 Euro. „Alles in allem eine Größenordnung, die leicht etwa mit einer minimalen Anhebung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel problemlos ausgeglichen werden könnte – und die mit Sicherheit auch gerne von den forschenden Herstellern kompensiert würde“, so Hermann. „Die Quote hat sich zudem wiederholt als Einfalltor für Fälschungen und gestohlene Ware herausgestellt. Es geht auch darum, kriminelle Aktivitäten nicht auch noch per Quote zu befördern. Patientensicherheit bei der Arzneimittelversorgung muss absolute Priorität genießen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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vdek zum Präventionsgesetz: Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz (PrävG) noch einmal zu korrigieren. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Referentenentwurf sieht vor, die Behörde mit mindestens 0,50 Euro je GKV-Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen auszustatten. Überdies soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Nationale Präventionskonferenz fungieren. „Wenn der Gesetzgeber dies wie geplant umsetzt, würde die BZgA als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mindestens ein Viertel der gesamten GKV-Mittel für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten erhalten. Aus Sicht der Krankenkassen ist dies nicht sachgerecht – und vergaberechtlich ist es mehr als problematisch“, erklärte Elsner. Die Kernkompetenz der BZgA liege in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Hier leiste die BZgA hervorragende Arbeit. Es sei aber nicht ersichtlich, wie die Behörde die nun geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten etc. leisten kann, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Unterstützung für ihre Position hatten die Krankenkassen jüngst auch vom Bundesrat erhalten, der den vom BMG vorgeschlagenen Betrag von 0,50 Euro ebenfalls für zu hoch erachtet und maximal 0,40 Euro vorschlägt. „Die Länder haben erkannt, dass Präventionsangebote zu unterbreiten und zu steuern eine Aufgabe ist, die in die Hände der Selbstverwaltung gehört“, sagte Elsner. Dieser Einschätzung der Länder sollte das BMG folgen und das Präventionsgesetz entsprechend ändern. Der Bundesrat hatte seinen Beschluss damit begründet, dass eine direkte Intervention durch die BZgA zu Parallelstrukturen bei der Präventionsversorgung auf Landesebene führen könne. Die Behörde solle stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen. Das Vorhaben, die BZgA als Geschäftsstelle der neuen Präventionskonferenz zu bestimmen, ist aus Sicht des vdek ein unnötiger Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. „Statt staatliche Präventionspolitik auf Kassenkosten zu betreiben, sollte die BZgA ihre Expertise besser in die Nationale Präventionskonferenz einbringen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek
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