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Traum und Wirklichkeit (Audio) – Das philosophische Radio (WDR5) stellt sich diesmal die Frage, was Traum und Wirklichkeit unterscheidet. Zu Gast im Studio: Die Philosophin Petra Gehring.
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Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz…
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Bundesminister Herman Gröhe: „Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten. Finanzielle Anreize sind dabei ein Baustein, wichtig ist aber auch die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass sich wieder mehr Ärzte für den Landarztberuf entscheiden. Gleichzeitig geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. Mit dem Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.“ Die Regelungen des Versorgungsstärkungsgesetzes im Einzelnen: Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort. Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten. Bei der ärztlichen Vergütung wird die Versorgungsorientierung gestärkt, z. B. durch die Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen und den Abbau unbegründeter Nachteile in den Gesamtvergütungen sowie durch Transparenz der Grundsätze und Versorgungsziele der Honorarverteilung. Zudem sollen die Leistungen von Hochschulambulanzen angemessen vergütet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Das Krankenhaus-Entlassmanagement wird verbessert, und strukturierte Behandlungsprogramme werden ausgebaut. Für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen können medizinische Behandlungszentren eingerichtet werden. Bei bestimmten mengenanfälligen planbaren Eingriffen erhalten Versicherte einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten Versicherte mehr Wahlrechte. Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention. Versicherte erhalten einen Anspruch auf Krankengeld schon von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Mio. Euro jährlich – zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 – eingerichtet. Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben, und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen Im Medizinproduktebereich wird für neue Methoden, bei denen Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse angewendet werden, ein systematisches Verfahren zur Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehen. Krankenhäuser, die eine solche neue Methode erbringen wollen, werden zur Teilnahme an Erprobungsstudien verpflichtet. Im Arznei- und Heilmittelbereich werden die Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen weiterentwickelt und regionalisiert. Die Höhe des Apothekenabschlags wird gesetzlich festgelegt. Zudem werden Regelungen angepasst, um fehlerhafte Verschreibungen zu vermeiden und Retaxationen zu verringern. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsteriums für Gesundheit
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Gröhe: „Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gemeinsam zum Erfolg führen“
In Hamburg starten heute (Dienstag) die Fachdialoge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I und II. Mit den Regionaldialogen „Pflege stärken“ unterstützt das BMG in den nächsten zwei Jahren pflegende Angehörige, Pflegekräfte und weitere Vertreter der Pflegepraxis bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige spürbar verbessert. Pflegebedürftige erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen oder einer Demenz leiden. Für die Umsetzung der neuen Regelungen sind die Erfahrungen und das Wissen aus der Praxis wichtig. Deshalb freuen wir uns auf den Dialog mit pflegenden Angehörigen, Pflegekräften und vielen weiteren Vertretern aus der Pflegepraxis. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfolgreich umgesetzt wird und die Verbesserungen zügig bei den Pflegebedürftigen ankommen.“ In zehn Regionen Deutschlands finden ab heute jeweils drei aufeinander aufbauende Dialogveranstaltungen statt. Vertreterinnen und Vertreter des BMG bieten mit weiteren Akteuren aus der Pflege umfangreiche Informationen über die neuen Gesetze an. Die Regionaldialoge sollen auch Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen und Ideen geben, um gemeinsam zu klären, wo die Umsetzung der neuen Regelungen der Pflegeversicherung noch Unterstützung benötigt. Es wurden Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Bereichen zu den Veranstaltungen eingeladen: Anbieter von Beratungsangeboten, Anbieter von ambulanten, teilstationären und stationären Dienstleistungen, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekassen, Pflegende im privaten Umfeld sowie Pflegebedürftige selbst. Der Auftaktveranstaltung in Hamburg folgen weitere Regionaldialoge: 4. März – Leipzig 8. März – Hannover 9 März – Berlin 10. März – Nürnberg 18. April – Mannheim 19. April – Stuttgart 20. April – München 21. April – Duisburg 22. April – Frankfurt am Main Die zweite Runde der Fachdialoge findet im Herbst 2016, die dritte Runde im Frühjahr 2017 statt. Insgesamt sind 30 Veranstaltungen geplant. Daneben sind registrierte Nutzer eingeladen, am Online-Dialog oder an Webinaren teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebsite www.regionaldialog-pflege.de und www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Spectaris: Schwierige Rahmenbedingungen für die deutsche Hilfsmittelindustrie
Anlässlich des Beginns der Fachmesse für Rehabilitation REHACARE in Düsseldorf am morgigen Mittwoch stellt der Industrieverband SPECTARIS neueste Eckdaten zum Hilfsmittelmarkt vor. Demnach konnten die rund 300 deutschen Hilfsmittelhersteller mit ihren mehr als 21.000 Beschäftigten in 2015 einen Umsatz von knapp 3,6 Milliarden Euro erwirtschaften. Dies entspricht einem Zuwachs von etwas mehr als 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das internationale Geschäft entwickelte sich dabei bei den meisten Unternehmen besser als der Inlandsumsatz. Die Exportquote liegt inzwischen auch im Markt für Hilfsmittel bei rund 55 Prozent und damit nur noch geringfügig niedriger als in der gesamten Medizintechnikindustrie mit einer Exportquote von zuletzt 64 Prozent. Für das noch laufende Jahr wird eine erneute leichte Umsatzsteigerung in einer ähnlichen Größenordnung wie in 2015 erwartet. Die Lage im Inland ist aufgrund der massiven Einsparbemühungen der Krankenkassen und dem großen Kostendruck im Gesundheitswesen jedoch weiterhin schwierig und so bleibt die Ertragslage bei zahlreichen Unternehmen der Branche trotz der leichten Umsatz- und Mengenzuwächse angespannt. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit eines ausgewogenen Haushaltens im Gesundheitssektor können viele Hersteller den Kostendruck in der aktuellen Ausprägung nicht immer nachvollziehen. „Schaut man sich den Anteil der Hilfsmittelausgaben an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an, der mit weniger als 4 Prozent noch deutlich unter dem Verwaltungskostenanteil in Höhe von knapp 5 Prozent liegt, stellt sich die Frage, ob der Sparhebel an der richtigen Stelle angesetzt wird“, so Marcus Kuhlmann von SPECTARIS, dem Industrieverband der deutschen Medizintechnik-Industrie. Verstärkt werde dieser Eindruck dadurch, dass die GKV-Gesamtausgaben im ersten Halbjahr dieses Jahres stärker gestiegen sind als die Ausgaben für Hilfsmittel. Kuhlmann weiter: „Die deutlichen Einsparungen treffen vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Immer häufiger müssen diese wirtschaftliche Aufzahlungen leisten.“ Ohne die Unterstützung von tatkräftigen Angehörigen seien zudem viele dieser Menschen nicht in der Lage, sich über die ihnen zustehenden Leistungen vollumfänglich zu informieren und ihre Ansprüche durchzusetzen. SPECTARIS hegt in diesem Zusammenhang große Erwartungen in das zurzeit diskutierte Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG). „Schon seit einiger Zeit stellen wir mit Sorge fest, dass die Qualität der Hilfsmittelversorgung sinkt und auf Hilfsmittel angewiesene Menschen nicht mit dem qualitativ besten, sondern zu oft mit den für die Krankenkassen günstigsten Hilfsmitteln versorgt werden.“ Die Reformen, die über das HHVG zu einer Steigerung der Versorgungsqualität führen sollen, seien aber bisher nur im Ansatz geeignet, die Situation nachhaltig zu verbessern. „Wir sehen noch erheblichen Verbesserungsbedarf beim HHVG, insbesondere mit Blick auf die Verbindlichkeit qualitativer Versorgungsaspekte sowie der zwingend erforderlichen engeren Einbindung aller an der Hilfsmittelversorgung Beteiligten in die Entscheidungsprozesse. Es darf nicht sein, dass immer nur die gesetzlichen Krankenkassen mehr oder weniger die alleinige Entscheidungsbefugnis haben“, so Kuhlmann weiter. „Der schwierige Spagat zwischen der Sicherung der Versorgungsqualität auf der einen und Kostendruck auf der anderen Seite sollte nicht alleine zu Lasten der Patienten, Leistungserbringer sowie Hersteller gehen“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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