Fishoil FAQ – Der Blogautor beantwortet die Fragen seiner Leser zum Thema Fischöl. Zuvor hatte er einen eigenen Artikel darüber verfasst.
Don’t Eat the Marshmellow … Yet! – Ein interessanter und lustiger Vortrag des Motivationscoaches und Autors Joachim de Posada. Er spricht über eine Studie, die vielleicht eines der wichtigsten Geheimnisse des Erfolgs entdeckt hat. Dazu […]
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Pharmakonzern hilft gegen zu kurze Wimpern
Das Pharmaunternehmen Allergan, bekanntestes Produkt “Botox”, hat es geschafft: Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat ein Prostaglandin-Medikament zur Förderung des Wuchses von Augenwimpern zugelassen. Das Medikament soll unter dem Handelsnamen Latisse® vermarktet werden. Der Wirkstoff Bimatoprost, ein Hormon (Prostaglandin), wird als “Lumigan®” bisher zur Behandlung von erhöhten Augeninnendruck und vor allem beim Offenwinkelglaukom eingesetzt. Das Wachstum der Augenwimpern bei bis zu 45% im ersten Jahr war bisher eine relevante Nebenwirkung der Glaukombehandlung mit dem Präparat. Nun wird aus einer Nebenwirkung ein Geschäft.
Indiziert soll das neue Medikament bei Hipotrichose der Augenwimpern sein. Eine eher seltene Erkrankung, die den Aufwand einer Neuzulassung nicht rechtfertigt. Das kann man sicher sagen, auch ohne epidemiologische Daten zu kennen. Zielgruppe ist die kosmetische Behandlung. Produkte zur Wimpernverlängerung sind ein Milliardenmarkt. Man muss abwarten, ob die Risiken der Dunkelfärbung der Haut des Augenlids und eine Verstärkung der Irisfarbe, auch mögliche Nebenwirkungen, die Patientinnen von der Behandlung mit Bimatoprost abhalten oder die Aussicht auf längere Wimpern alle Bedenken beiseite wischen werden.
Und nebenbei hat sich die Patentlaufzeit des Wirkstoffs durch die Zulassung für eine neue Indikation in den USA verlängert.
Foto ve makeupartist
Schweinegrippe: Unterschiedliche Maßststäbe…
Das Arzneitelegramm kritisiert in seiner aktuellen Ausgabe den uneinheitlichen Umgang der Behörden mit Todesfällen von Personen, die mit dem H1N1-Virus infiziert waren und mit Todesfällen im zeitlicher Nähe zur Schweinegrippe-Impfung.
Todesfälle von H1N1-Infizierten sind grundsätzlich meldepflichtig. Todesfälle nach Impfung sind dagegen nur meldepflichtig, wenn ein ursächlicher Zusammengang zur Impfung bereits vermutet wird.
Weiterhin wird bei H1N1-Infizierten auch ohne den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs von einem “H1N1-assoziierten Todesfall” gesprochen. Dagegen werden Todesfälle nach Impfung regelmäßig auf bereits bestehende Grunderkrankungen zurückgeführt, wenn ein Kausalzusammenhang zur Impfung “nicht nachweisbar” ist. Dazu das Arzneitelegramm:
Deutscher Schleichwerbepreis geht an ARD-Verantwortliche
Der vom Wirtschafts-Informationsdienst Boocompany erstmals verliehene Deutsche Schleichwerbepreis “Goldener Hademar” geht in diesem Jahr an Verantwortliche der ARD. Mit Dr. Helmut Reitze, Intendant des Hessischen Rundfunks und Wolfgang Utz, Unternehmenssprecher des SWR, werden zwei der drei Preisträger für ihre unrühmliche Rolle im Zusammenhang mit den Aufräumarbeiten nach dem Abgang des ARD-Gesundheitsexperten geehrt.
In Zeiten, in denen ehemalige Sportchefs von Sendeanstalten in den Knast wandern, ist es wichtig, auch die zu ehren, die still und heimlich auf diesem Gebiet tätig sind, stets von der Hoffnung getrieben, nie erwischt zu werden.
Mehr über die Hintergründe beim Medien-Informationsdienst digitalfernsehen.de.