(NORDWEST) Es bleibt dabei – in Deutschland wird über, aber nicht mit der Pflege diskutiert. Ausgerechnet der mit Preisen ausgezeichnete Moderator Frank Plasberg legt darüber in seiner Sendung “Hart aber Fair” wieder mal Zeugnis ab. Die Sendung “Versorgt im Heim, überfordert zu Hause – wie kann Pflege würdig werden” wendet sich einem gesellschaftlich relevantem Ereignis zu und blendet ausgerechnet die Berufsgruppe, die es eben auch angeht, nahezu völlig aus. Warum gehen die Medien eigentlich davon aus, dass wir nichts dazu beizutragen haben? (Zi)
Related Posts
Diskussion am Freitag#6
Gestern war der Anti-Diät-Tag. Heut begeben wir uns wieder für das restliche Jahr auf Diät. Oder doch nicht? Scheinbar schützt ja ein leicht erhöhter BMI vor dem Leben, äh Sterben (Übergewichtige leben länger). Mal ganz abgesehen davon, dass der BMI sowieso am Ende ist.
Wie haltet Ihr es mit Diäten? Alles Schwachsinn? Kann man überhaupt alle […]
Artikel von: Monsterdoc
forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln – Versorgung der Versicherten durch Apotheke vor Ort nicht gefährdet
Das von der Politik geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln lässt sich durch objektive Daten nicht begründen. Das geht aus einer bundesweiten repräsentativen Umfrage hervor, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beim forsa-Institut in Auftrag gegeben hat. Demnach hat zwar jeder Vierte (24 Prozent) bereits mindestens einmal Medikamente in einer Internetapotheke bestellt – rezeptpflichtige Arzneimittel werden aber kaum über den Versandhandel gekauft. Gerade mal drei Prozent der Befragten gaben an, bereits rezeptpflichtige Medikamente über den Versandweg bestellt zu haben. Die übergroße Mehrheit von 97 Prozent hat diese Möglichkeit noch nicht genutzt. Auch das Interesse, in Zukunft rezeptpflichtige Arzneimittel über das Internet zu bestellen, ist verhalten: Nur elf Prozent der Befragten gaben an, dass sie diesen Vertriebsweg grundsätzlich in Betracht ziehen. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte dazu: „Die Umfrage zeigt klar und deutlich, dass von einer Existenzbedrohung der Apotheke um die Ecke durch Versandapotheken keine Rede sein kann. Solche Sorgen sind nicht gerechtfertigt – das Drohszenario eines Apothekensterbens ist an den Haaren herbeigezogen.“ Auch sei aus den Daten nicht erkennbar, so Elsner, dass die wohnortnahe Versorgung der Versicherten in Gefahr wäre. „Für das geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sehen wir vor diesem Hintergrund keine Grundlage. Im Gegenteil: Ein Verbot würde an der Versorgungsrealität vorbeigehen. Denn die Daten belegen, wer in der Versandapotheke bestellt, tut das in der Regel häufiger (84 Prozent der Befragten) und ist alles in allem zufrieden (97 Prozent). Daher sollte man den Versicherten diesen zusätzlichen Versorgungsweg nicht verwehren.“ Grund für die Zufriedenheit ist laut forsa-Umfrage an erster Stelle der günstigere Preis, gefolgt vom einfachen Bestellvorgang und der schnellen Lieferung. Bei der telefonischen Umfrage wurden repräsentativ bundesweit 1.021 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt. Erhebungszeitraum der Studie war vom 20. bis 22. März 2017. Pressemitteilung des vdek
The post forsa-Umfrage des vdek zum Versandhandel von Arzneimitteln – Versorgung der Versicherten durch Apotheke vor Ort nicht gefährdet appeared first on Healthcare Netzwerk.
Ärztetag Telemedizin: “Noch lange kein Durchbruch”- Welche Hürden verbleiben werden
Selbst wenn das sogenannte “Fernbehandlungsverbot” heute oder morgen fällt, verbleiben zahlreiche regulatorische Hürden für die Telemedizin. Für in Deutschland praktizierende Ärzte werden vor allem das Arzneimittelgesetz und die zur Anwendung kommende Vergütungsstruktur die Telemedizin vorerst weiter beschränken. Für aus dem Ausland betriebene Portale wie Fernarzt.com sind neben dem Arzneimittelgesetz auch das Heilmittelwerbegesetz weiterhin “Barrieren”. Alle regulatorischen Aspekte sind unter dem folgenden Zitat ausgeführt. Eckhardt Weber, Betreiber von Fernarzt.com und Geschäftsführer der Startup-Plattform Heartbeat Labs: “Wir würden gerne sofort mit deutschen Ärzten und deutschen Apotheken zusammenarbeiten. Und wir finden es großartig, dass jetzt die ersten Schritte in Richtung Liberalisierung unternommen werden. Aber es muss noch viel mehr passieren, bis wir unseren telemedizinischen Service von Deutschland aus anbieten können: Deutsche Apotheker dürfen aktuell keine Rezepte von Telemedizin-Anbietern einlösen. Diskutiert wird außerdem, ob der postalische Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (generell) verboten wird. Auch ist die soeben beschlossene Musterberufsordnung nur eine Vorlage, die jetzt noch ihren Weg in die einzelnen Bundesländer finden muss. Im Saarland hat sich die Ärztekammer beispielsweise gerade gegen die Fernbehandlung gestellt. Und zuletzt muss man sich auch fragen, wie sich Telemedizin durchsetzen soll, wenn man sie nicht bewerben darf. Wir wollen zusammen mit allen anderen Akteuren im Gesundheitssystem konstruktive Lösungen für diese Herausforderungen finden. Denn Telemedizin hat ein enormes Potential, die gesundheitliche Versorgung trotz Alterung der Gesellschaft und Landarztmangel effizienter und besser zu gestalten.” Seit einigen Jahren bieten mehrere Unternehmen deutschen Patienten telemedizinische Behandlungen über Umwege an: Das Portale Fernarzt.com arbeitet beispielsweise mit britischen (von der Quality Care Commission zertifizierten) Ärzten zusammen, die deutsche Patienten per Online-Fragebogen behandeln und gegebenenfalls das Rezept elektronisch an eine Versandapotheke im EU-Ausland elektronisch übermitteln (Im Falle von Fernarzt.com ist es eine Apotheke in den Niederlanden). Die Anbieter berufen sich dafür auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ausführlicher zu den verbleibenden Hürden für die Telemedizin in Deutschland § 48 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz (Abgabeverbot bei Fernverschreibungen): “Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, darf nicht erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, insbesondere, wenn die Person dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung oder die Fortsetzung der Behandlung handelt.” Im Februar 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Vergütung für Video-Sprechstunden geregelt (KBV), die daraufhin kontrovers diskutiert wurde. Dazu das Ärzteblatt: “Ein weiterer Grund für die schleppende Verbreitung der telemedizinischen Anwendung ist die aus Sicht vieler Ärzte unzureichende Vergütung. ‘Die EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – aber nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat (…)’” § 9 Heilmittelwerbegesetz untersagt Werbung für Fernbehandlung: “Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).” Die Musterberufsordnung für Ärzte sind “Empfehlungen” für die Berufsordnungen der Ärzte auf Landesebene. Mit den Zeilen 507/508 des Koalitionsvertrags setzt sich die große Koalition für ein generelles Versandverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ein. Die Passage wird seitdem von unterschiedlichen Gesundheitspolitikern in Deutschland kontrovers diskutiert (DAZ). § 4 Abs. 1 S. 1 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des G-BA: (bezüglich Krankschreibungen) “Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.” Pressemitteilung von heartbeat Labs GmbH
The post Ärztetag Telemedizin: “Noch lange kein Durchbruch”- Welche Hürden verbleiben werden appeared first on Healthcare Netzwerk.