Kinderkommission: Schutz von Kleinstkindern bei Medienproduktionen

Öffentliche Proteste – wie im jüngsten Beispiel der RTL-Produktion „Erwachsen auf Probe“ – konnten die Ausstrahlung dieser Sendungen nicht stoppen. Für die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist dieses Ergebnis außerordentlich unbefriedigend.

 Die Kinderkommission hat sich bereits in der Vergangenheit für eine Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern und Säuglingen bei der Mitwirkung an Medienproduktionen ausgesprochen. Sie hält eine Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes in Medien für Kinder unter drei Jahren für erforderlich.

Da zu befürchten ist, dass auch in Zukunft vergleichbare Sendungen gesendet werden, regt die Kinderkommission die Einrichtung eines Ethikbeirates für die Produktion von Rundfunksendungen an.

 Ekin Deligöz, die Vorsitzende der Kinderkommission, erklärt: „Wir wollen die Grundsatzdebatte, was Fernsehformate dürfen und was nicht, weiterführen. Es muss uns gelingen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kinder Rechte haben und dass auch das Privatfernsehen eine moralische Verantwortung trägt“.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 23.6.2009

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