Unter diesem Titel erschien in “Arzt am Abend” soeben ein Artikel. Es geht hierbei um eine Auseinandersetzung zwischen dem Verband der Augenärzte und der KV Nordrhein, im Kern um den Nutzen und die angebliche Teilnahmeverpflichtung an der sog. Onlinephase des eGK rollouts.
Hierzu heißt es in dem Artikel:
Die KV Nordrhein hat dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) vorgeworfen, falsch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die damit verbundene Online-Anbindung berichtet zu haben: „Wer sich ein zertifiziertes Lesegerät kauft und sich dafür die Pauschale erstatten lässt, verpflichtet sich keineswegs zur sogenannten Online-Anbindung. Hierzu gibt es einen eindeutigen Beschluss der Betreibergesellschaft Gematik, den diese bereits im Dezember 2008 gefasst und veröffentlicht hat“, betont die KV in einer aktuellen Stellungnahme.
Der BVA behaupte in einem Rundschreiben an seine Mitglieder, dass nur dann eine Erstattung der Kosten stattfinden würde, wenn man sich dafür zur Online-Anbindung verpflichte. „Das ist falsch, die Online-Anbindung ist freiwillig“, schreibt die KVNO.
Aus dieser Diskussion wird deutlich, dass sich das Potential der neuen Telematikinfrastruktur, die sich aus der sog. Onlinephase heraus erst zu entwickeln beginnt, noch nicht weit genug in der Ärzteschaft herumgesprochen hat, sicher auch aus einem Mangel an Kommunikation heraus mit den wichtigsten Entscheidungsträgern in diesem Bereich.
Hierzu hatte ich bereits meinen Kommentar abgegeben:
Ziel der elektronischen Gesundheitskarte ist der Aufbau einer Telematikinfrastruktur