Das Arzneitelegramm kritisiert in seiner aktuellen Ausgabe den uneinheitlichen Umgang der Behörden mit Todesfällen von Personen, die mit dem H1N1-Virus infiziert waren und mit Todesfällen im zeitlicher Nähe zur Schweinegrippe-Impfung.
Todesfälle von H1N1-Infizierten sind grundsätzlich meldepflichtig. Todesfälle nach Impfung sind dagegen nur meldepflichtig, wenn ein ursächlicher Zusammengang zur Impfung bereits vermutet wird.
Weiterhin wird bei H1N1-Infizierten auch ohne den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs von einem “H1N1-assoziierten Todesfall” gesprochen. Dagegen werden Todesfälle nach Impfung regelmäßig auf bereits bestehende Grunderkrankungen zurückgeführt, wenn ein Kausalzusammenhang zur Impfung “nicht nachweisbar” ist. Dazu das Arzneitelegramm:
Dabei ist es unseres Erachtens durchaus vorstellbar, dass Personen mit Vorerkrankungen, die nach der Immunisierung beispielsweise Fieber entwickeln, eine daraus resultierende akute Herz-Kreislauf-Belastung ebenfalls schlecht kompensieren können. Auch der immer wieder vorgebrachte Hinweis, dass Todesfälle in Verbindung mit der Impfung vor dem Hintergrund gesehen werden müssen, dass in Deutschland täglich etwa 2.000 Personen versterben (so genanntes “Grundrauschen”), ist zwar korrekt, greift aber zu kurz: Diese Tatsache muss selbstverständlich auch bei den Todesfällen, die der Erkrankung an Schweinegrippe zugeschrieben werden, berücksichtigt werden. Nach Hochrechnung eines Statistikers der Universität Dortmund werden bis November 2010 fast 3.000 Menschen sterben, die rein zufällig auch das Schweinegrippevirus in sich tragen