Im Bundestag ist es diskutiert und Beschlossen worden, das Deutsche Ärzteblatt hat drüber berichtet und der Spiegel auch.
Eine Patientenverfügung ist verbindlich. Punkt. Wenn der Patient einen schriftlichen Willen dokumentiert hat, müssen wir uns als Ärzte daran halten.
Ist jetzt alles klar?
Nicht unbedingt.
Ist jetzt alles klar?
Nicht unbedingt.
Man stelle sich Folgendes vor:
Ein junger Mann kommt in die Notaufnahme. Bewußtlos nach Medikamentenintoxikation. Irgendein Tablettencocktail, von dem wir noch nicht wissen, was es genau ist.
Und dann haben die Sanis da bei ihm so einen Zettel gefunden:
“Hiermit verfüge ich, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr durchgeführt werden!”
Mit Datum und Unterschrift.
Ist das jetzt eine gültige Patientenverfügung?
Und was wäre, wenn es sich um ein ordentliches, notariell bestätigtes Schreiben gehandelt hätte? Oder um einen dahingeschmierten Zettel in ungelenker Handschrift mit den Worten:
“Ich will sterben, lasst mich in Ruhe?”
Was sollen wir tun?
Den guten Mann in irgendeine Ecke schieben, Kaffee trinken und ab und zu mal nachschaun ob wir schon den Bestatter holen können?