“…So, und dann machen Sie sich mal frei…”
Der Satz gehört zu den Standardfloskeln, mit denen man beim Arzt- oder Krankenhausbesuch rechnet.
Ein Arzt muss, wenn er seinen Job anständig machen will, den Patienten untersuchen. Nicht unbedingt immer, aber halt imme wieder mal.
Nun liegt es in der Natur der meisten Menschen, daß man sich nicht gerne auszieht im Beisein eines fremden Menschen – von bestimmten Berufsgruppen einmal ausgenommen, auf die ich aber hier nicht näher eingehen will.
Die Frage ist also: Wie frei muss und sollte man sich eigentlich machen? Wo liegt die Grenze? Muss man als Frau den BH ausziehen?
Das kommt natürlich auf die Krankheit – oder vielmehr auf den Untersuchungsanlass an.
Wenn es um Husten, Bronchitis oder Asthma geht, dann möchte ich natürlich die Lunge abhören.
“Dazu braucht man sich doch nicht auszuziehen!” meinte ein Kollege, “Gerade bei etwas tüddeligen älteren Damen… die sollen ihre Bluse von mir aus an behalten…” meinte ein Kollege.
Das Problem ist: Durch eine Bluse oder im Winter womöglich noch verschiedene Schichten Kleidung kann man mit dem Stethoskop nicht viel hören. Dann kann man die Untersuchung auch gleich sein lassen.
“Bei mir muss sich jeder Patient ausziehen!” sagte ein anderer Kollege, “…und dazu gehört auch, daß jede Frau den BH ablegt. Kann bei jungen Frauen ja auch ein ganz hübscher Anblick sein…”
Nun ja, dieser Kollege sollte sich sehr genau überlegen, ob er sein Vorgehen medizinisch rechtfertigen kann. Und er kann von Glück sagen, dass ihn noch niemand angezeigt hat.
Der Kollege wurde ein wenig rot.
“…immer wieder kommt es vor, dass Frauen an Brustkrebs sterben, weil sie sich nie getraut hat, ihre Brust untersuchen zu lassen!” fügte er schnell hinzu.
Womit er allerdings Recht hat.