(NORDWEST) Das ist einigermaßen überraschend – angeblich führen die Geschäftsführer im Gesundheitswesen das Ranking der Einkommen von Geschäftsführern im Dienstleistungsbereich an. Sie sind damit zwar immer noch sehr weit vom Einkommen eines Vorstandtsvorsitzenden eines Zuffenhauser Sportwagenherstellers entfernt – aber auch eingermaßen weit vom Einkommen des Pflegepersonals. (Zi)
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Früherkennung von Hörschäden mit dem Smartphone – App passt Klang der Musik an das individuelle Gehör an
Immer mehr junge Menschen leiden unter Hörschäden. So stieg die Zahl der 15- bis 35-jährigen BARMER-Versicherten, die auf Hörhilfen angewiesen sind, zwischen den Jahren 2010 und 2015 um fast ein Drittel. Schuld daran ist auch zu laute Musik aus dem Smartphone-Kopfhörer. Zum Welttag des Hörens am 3. März starten BARMER und Mimi Hearing Technologies GmbH gemeinsam eine Initiative zur Früherkennung und Prävention von Hörschäden. Mit den von Mimi entwickelten Apps „Mimi Hörtest“ und „Mimi Music“ können Nutzer einen Hörtest machen, die Musik auf dem Smartphone an das eigene Gehör anpassen und schließlich bei geringerer Lautstärke mehr Details hören. „Junge Leute reden nicht gerne über Prävention. Das wird als uncool empfunden. Wir müssen sie daher über andere Kanäle erreichen, nämlich ihrem Smartphone. Mit diesen innovativen Apps setzen wir somit auf eine digitale Gesundheitsversorgung und prägen so den medizinischen Fortschritt aktiv mit“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. Aber auch für betagtere Ohren seien die Apps geeignet. Da das Gehör mit dem Alter nachlasse, sei es besonders empfehlenswert, die Musik individuell anzupassen. „Mit diesen Apps könnte das Lieblingsstück von damals wieder so gut klingen wie beim ersten Mal“, so Rafii. Individuell statt laut Der Hörtest von Mimi gibt dem Nutzer Aufschluss über sein persönliches Hörvermögen. Diese Ergebnisse werden genutzt, um den Klang aus dem Smartphone anzupassen. „Um Musik in der gesamten Breite genießen zu können, müssen Nutzer dank der Technologie von Mimi die Lautstärke nicht mehr voll aufdrehen. In Zukunft wird das individuelle Hören die wichtigere Rolle für ein gutes Klangerlebnis spielen“, sagt Dr. Henrik Matthies, Geschäftsführer der Mimi Hearing Technologies GmbH. Musik aus dem Smartphone sei ohnehin längst für viele ein ständiger Begleiter. Mimi integriere die präventive Idee des gesunden Hörens unkompliziert per App direkt in den Alltag. Pressemitteilung der BARMER
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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2015: Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung bei 24,5 Milliarden Euro
Die Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zum Jahreswechsel 2015/2016 insgesamt rund 24,5 Milliarden Euro. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen liegen Ende 2015 bei rund 14,5 Milliarden Euro. Die Kassen haben die Gelder aus ihren Finanz-Reserven genutzt, um ihre Zusatzbeiträge niedrig zu halten: Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag im Jahr 2015 im Vergleich zum Sonderbeitrag aus dem Jahr 2014 abgesenkt. Das zeigt, dass der Wettbewerb zwischen den Kassen um niedrige Zusatzbeiträge funktioniert. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wies ein Volumen von 10 Milliarden Euro aus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dass die Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge um knapp 900 Millionen Euro entlastet werden konnten, zeigt die insgesamt gute Finanzlage der Kassen. Mit Reserven von rund 24,5 Milliarden Euro steht die Gesetzliche Krankenversicherung weiter auf einer stabilen Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Notwendige Verbesserungen in der Patientenversorgung mit einer nachhaltigen Finanzierbarkeit zu verbinden, muss auch weiterhin gemeinsames Anliegen von Politik und Krankenkassen sein.“ Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von rund 212,42 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2015 Ausgaben von rund 213,56 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von 1,14 Milliarden Euro ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge entlastet haben. Dieser gewollte Entlastungeffekt für die Versicherten ist mit einer Finanzwirkung der Krankenkassen in einer Größenordnung von rund 900 Millionen Euro verbunden. Zudem wurden beim Risikostrukturausgleich, bei dem sich Be- und Entlastungseffekte GKV-weit ausgleichen, von den einzelnen Krankenkassen auf Grund des Vorsichtsprinzips in einer Größenordnung von rund 311 Millionen Euro höhere Verpflichtungs- als Forderungsbuchungen vorgenommen. Weitere Perspektive Die Entwicklung des Jahres 2015 bietet auf Basis der bei den Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds vorhandenen Finanzreserven eine solide und in dieser Form vom Schätzerkreis auch erwartete Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2016 und in den Folgejahren. Sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig fielen die vorläufigen Finanzergebnisse sogar geringfügig günstiger aus als von den Experten im Oktober 2014 prognostiziert wurde. Auf Basis der Mitte Oktober 2015 vom GKV Schätzerkreis einvernehmlich erfolgten Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV in 2016 ergibt sich für dieses Jahr zur Deckung der laufenden Ausgaben der Krankenkassen eine moderate Anpassung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte. Dabei sind z.B. Leistungs- und Qualitätsverbesserungen für Versicherte durch eine Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, bessere Gesundheitsprävention in Kitas, Schulen und am Arbeitsplatz, mehr Personal, bessere Versorgung in Krankenhäusern, Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativversorgung sowie eine stärkere Nutzung der Chancen der Digitalisierung berücksichtigt. Dies hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht sowie Ausgaben für innovative Arzneimittel, eine stärkere Inanspruchnahme von Krankengeld und häuslicher Krankenpflege aufgrund der demographischen Entwicklung. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten bei Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro einen Überschuss von rund 9 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Finanz-Reserven von rund 4,3 Milliarden Euro Ende 2015 die Ausgaben die Einnahmen um rund 532 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,1 Milliarden Euro) um 287 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanz-Reserven 1,1 Milliarden Euro) um rund 346 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See erzielte einen Ausgabenüberhang von rund 20 Millionen Euro, die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt, erzielte einen Überschuss von 34 Millionen Euro. Gesundheitsfonds und Liquiditätsreserve Beim Gesundheitsfonds überstiegen die Ausgaben in Höhe von 208,62 Milliarden Euro die Einnahmen in Höhe von 206,17 Milliarden Euro. Dieser Ausgabenüberhang von rund 2,46 Milliarden Euro erklärt sich durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses zur Konsolidierung des Bundeshaushalts um einen Betrag von 2,5 Milliarden Euro. Bei der nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die Gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist – wie vom Schätzerkreis bereits im Oktober 2014 prognostiziert – Ende 2015 eine Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro vorhanden. Ausgabenzuwächse haben sich abgeflacht Je Versicherten gab es in 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,7 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 bei 3,9 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Halbjahr 2015 weiter abgeflacht. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,8 Prozent je Versicherten im Vergleich zu einem Anstieg von 5,3 Prozent im Vorjahr. Der Verwaltungskostenanstieg betrug 3,2 Prozent je Versicherten (vgl. Netto-Verwaltungskosten unten). Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit die Ausgabenzuwächse unterhalb der Prognose, die der Schätzerkreis bei seiner Schätzung im Herbst 2014 für das Jahr 2015 getroffen hatte. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im Jahr 2015 je Versicherten um 3,9 Prozent und absolut um knapp 1,7 Milliarden Euro (4,6 Prozent) gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für die überwiegend im Herbst 2014 zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in 2015 eine Größenordnung von 1,3 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des Ausgabenanstiegs für Arzneimittel in 2015 erklären. Das sind rund 0,7 Milliarden Euro mehr als 2014 für diese Medikamente ausgegeben wurden. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind in 2015 um rund 460 Millionen Euro gegenüber 2014 auf rund 3,61 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt haben sich die immer noch deutlichen Ausgabenzuwächse für Arzneimittel im Jahresverlauf 2015 verlangsamt; nach einem Zuwachs von 4,8 Prozent im 1. Halbjahr 2015 auf nunmehr 3,9 Prozent je Versicherten im Gesamtjahr 2015. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Die ärztlichen Honorare für GKV-Versicherte stiegen damit insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatzbetrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,3 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen in 2015 je Versicherten um 3,1 Prozent. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch im vergangenen Jahr allein von den gesetzlichen Krankenkassen um rund 2,5 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als 2014. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren
Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen […]
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KBV-VV verabschiedet Positionspapier zur Zukunft der Patientenversorgung – und vom BMG geforderte Beschlüsse
Die heutige Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Vortag der Eröffnung des Deutschen Ärztetags, müsse die wichtigste in der Geschichte der KBV sein – wenn man die mediale Begleitmusik zum Maßstab mache. Mit dieser Feststellung spielte KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen in seiner Rede auf die Diskussionen um Zustand und Zukunft der Körperschaft an, die vor der Hamburger VV geführt wurden – inklusive der Spekulationen um einen drohenden Staatskommissar, der den Vorstand der KBV als Reaktion auf die internen Querelen und Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen KBV-Vorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler entmachten könnte. Gassen machte klar, dass die Politik der Ärzteschaft mit einem Verwaltungsbeamten an der Spitze einen Bärendienst erweisen würde – und die KBV hart daran gearbeitet hätte, ebendies zu vermeiden. Insgesamt vier vom Bundesgesundheitsministerium geforderte Beschlüsse, die Ansprüche und Rückforderungen der KBV gegenüber ihrem ehemaligen Vorsitzenden und dabei insbesondere dessen Ruhestandsbezüge betreffen, wurden von der KBV-VV in geschlossener Sitzung gefasst – mit einem „klaren, eindeutigen Votum“ und deutlichen Mehrheiten, sagte der KBV-VV-Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas. Die Entscheidung über das Einsetzen eines Staatskommissars läge beim Bundesgesundheitsministerium, es seien aber seitens der KBV die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass es nicht dazu komme. Nähere Angaben machte die KBV mit Verweis auf die laufende gerichtliche Klärung der Sachverhalte nicht. Weidhaas betonte, er und die übrigen Mitglieder des KBV-Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten hätten in der Causa Köhler auf Basis der ihnen damals vorliegenden Informationen völlig korrekt gehandelt. Alles Weitere sei Sache der Justiz. Politisches Programm: „KBV 2020“ Wichtige Weichenstellungen zum politischen Programm des KBV mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 spielten nur eine Nebenrolle, obschon sie im Vorfeld des Ärztetags eine besondere Bedeutung haben. Unter dem programmatischen Titel „KBV 2020“ beschlossen die Delegierten einstimmig das Positionspapier „Versorgung gemeinsam gestalten“, mit dem die KBV „ihren Sachverstand einbringen und die Politik mit einem stringenten Konzept konfrontieren“ will. Das Papier sei ein klares Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag, so Gassen – dem Kern des KV-Systems. „Dabei muss die Zusammenarbeit aller ärztlichen und nichtärztlichen Professionen im Vordergrund stehen“, sagte Gassen. Ein gutes Nebeneinander müsse es auch von Selektiv- und Kollektivvertrag geben. „Beide Bereiche sind eine Stärke der ambulanten Versorgung.“ Für eine bessere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sollten Modelle der kooperativen Sicherstellung dienen. Das gelte besonders beim Not- und Bereitschaftsdienst: Portalpraxen könnten die Patientenströme leiten. Echte Notfälle gehörten ins Krankenhaus, die anderen in den vertragsärztlichen Bereich. Vor diesem Hintergrund sei allerdings auch klar, dass die 2.000 Krankenhäuser in Deutschland aus Kostengründen nicht alle zu halten seien. Die Mittel, die durch Klinikschließungen frei würden, sollten dann zu einem Teil in Krankenhäuser mit guter Zukunftsprognose fließen, und zum anderen Teil in die vertragsärztliche Versorgung, die Bereiche der wegfallenden Klinikversorgung auffangen würde. „In einer solchen Versorgungsstruktur wird Belegärzten eine stärkere Rolle zukommen, um fachärztliche Kompetenzen auch in strukturschwachen Gebieten zu erhalten.“ Tarifmodell mit drei Stufen Um die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu koordinieren, solle es auf Basis der heutigen Leistungsstandards Erweiterungsoptionen in der GKV geben, durch die sich der Patient durch die Versorgung leiten lassen kann. Dies könne über den Hausarzt geschehen, in manchen Fällen durch den Facharzt – dies könne über spezielle Versichertentarife organisiert werden. Drei konkrete Stufen hat die KBV dazu vorgeschlagen. „Uns geht es nicht um Rationierungen von Leistungen, sondern um Wahloptionen für die Versicherten und Patienten. Sie sollen je nach eigener individueller Situation entscheiden können,“ sagte Gassen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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