Die Sache mit der Sterbehilfe gehört offenbar zu den wenigen Dingen, die man in der Schweiz ein wenig lockerer sieht als anderswo. Ansonsten sind die Schweizer ja nicht unbedingt für ihre Lockerheit bekannt, und so vollzieht sich auch das Sterbenhelfen nach klaren Regeln.
Deshalb schließt der Kanton Zürich jetzt einen Vertrag. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
In dem Vertrag steht drin, wie künftig richtig ordnungsgemäß gestorben wird:
Welches Medikament als einzig zugelassenes “Sterbemittel” verwendet werden darf.
Und daß zwei Personen anwesend sein müssen, darunter ein “Freitodbegleiter”, welcher für seine Dienste fünfhundert Fränkli berechnen darf.