(WOLFENBÜTEL) In Hildesheim war einiges los -und das Wetter hat uns hier mehr verwöhnt, als in den vorangegangenen Tagen. Nun sind wir in Wolfenbüttel angekommen, dem letzten Standort unserer diesjährigen Tour. Hoffentlich haben wir morgen auch gutes Wetter. Wolfenbüttel scheint übrigens ein nettes Städtchen zu sein – wenngleich hier der Kräuterschnaps mit dem Hirsch schon sehr das Geschehen bestimmt. Mal sehen, wie es morgen so läuft. (Zi)
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Neuer Verwaltungsrat nimmt Arbeit auf – Vorsitzende Volker Hansen und Uwe Klemens im Amt bestätigt
Der im Dezember 2017 neu gewählte Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich heute konstituiert. Die 52 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten wählten dabei ihre alternierenden Vorsitzenden: Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens stehen für die kommenden sechs Jahre an der Spitze des Verwaltungsrates. Das Gremium wird unter ihrer Führung für grundsätzliche gesundheitspolitische Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes verantwortlich zeichnen. Wie bisher übernehmen Klemens und Hansen den Vorsitz abwechselnd, zugleich greift eine gegenseitige Stellvertretung. Das Amt wechselt jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Derzeit ist Dr. Volker Hansen (geb. 1955) als Vertreter der Arbeitgeber amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. Er steht seit Gründung des GKV-Spitzenverbandes 2007 alternierend an der Spitze des Gremiums. Der Volkswirt Hansen gehörte bereits dem Errichtungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes an und hat danach den Aufbau des Verbandes maßgeblich begleitet. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der AOK Nordost. Im Sommer geht der Vorsitz des Verwaltungsrates an Uwe Klemens (geb. 1955) als Vertreter der Versichertenseite über. Der langjährige ehemalige Landesbezirksleiter von ver.di engagiert sich seit mehr als zwanzig Jahren in der der Selbstverwaltung der Krankenkassen und verfügt dadurch über weitreichende Erfahrungen. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse. Wichtige Gremien besetzt Neben der Wahl der beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie der Mitglieder und Vorsitzenden seiner Fachausschüsse entschied der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auch über die Besetzung anderer wichtiger Gremien. So wurden z. B. die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes für die Mitgliederversammlung und den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) gewählt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Rabattarzneimittel: Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben
Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen, sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von 21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder 100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. „Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr oft“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Genauso schwer wiegt, dass manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen.“ Manche Kassen hätten Konsequenzen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen nicht, sagt Becker. Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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Vorsorge und Früherkennung für Kinder und Jugendliche
Gerade bei Kindern ist Vorsorge in den ersten Lebensjahren besonders wichtig, wie tag, das Mitgliedermagazin der Knappschaft in seiner neuesten Ausgabe informiert. Denn in den ersten Lebensabschnitten vollziehen Kinder die wichtigsten körperlichen und geistigen Entwicklungsschritte. Die regulären U- und J-Untersuchungen helfen, frühzeitig Erkrankungen zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln. Die Knappschaft bietet über die allgemeinen Kassenleistungen hinaus die Untersuchungen U10, U11 und J2 an und übernimmt für alle Kindervorsorgeuntersuchungen die Kosten. So wird beispielsweise bei der U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren überprüft, ob eine Lese-Rechtschreib-Rechenstörung vorliegt. Auch auf Verhaltensauffälligkeiten, wie zum Beispiel ADHS, wird geachtet. Zusätzlich werden Zahn-, Mund- und Kieferanomalien und das Medienverhalten überprüft. Bei der J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren liegt das Hauptaugenmerk darauf, Pubertäts- und Sexualitätsstörungen zu erkennen. Geprüft werden zudem Sozialisations- und Verhaltensauffälligkeiten sowie der Umgang mit Medien und Drogen. Ein spezieller Service für die Kunden der Knappschaft weist die Eltern ab der 5. Vorsorgeuntersuchung (U5) rechtzeitig auf alle weiteren Terminen hin. Versicherte bekommen einen Brief, damit auch keine U- und J-Untersuchung versäumt wird. Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Service-Telefon unter 08000 200 501 oder unter www.knappschaft.de Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See
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