(WOLFENBÜTEL) In Hildesheim war einiges los -und das Wetter hat uns hier mehr verwöhnt, als in den vorangegangenen Tagen. Nun sind wir in Wolfenbüttel angekommen, dem letzten Standort unserer diesjährigen Tour. Hoffentlich haben wir morgen auch gutes Wetter. Wolfenbüttel scheint übrigens ein nettes Städtchen zu sein – wenngleich hier der Kräuterschnaps mit dem Hirsch schon sehr das Geschehen bestimmt. Mal sehen, wie es morgen so läuft. (Zi)
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Geburtshilfe braucht effektive Sicherstellungszuschläge
„Der Internationale Hebammentag rückt wieder einmal das gesamte Bild der Geburtshilfe in Deutschland in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei wird deutlich, dass die Arbeit der Hebammen, sowohl der freiberuflichen als auch der in den Kliniken angestellten, von immenser Bedeutung ist. Gleichzeitig nimmt aber der Personalbestand ab und Entbindungsabteilungen schließen. Es muss dringend gegengesteuert werden, wenn wir die wohnortnahe Geburtshilfe dauerhaft sicherstellen wollen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2006 von 880 auf 690 reduziert. Trotz dieser deutlichen Abnahmen, haben wir heute noch weiter viele Abteilungen, die aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet sind. Dies ist besonders in der Fläche für viele Frauen problematisch, aber auch in Ballungsgebieten, da die Geburtenzahl wieder deutlich zunimmt. „Ein wesentlicher Grund ist die Kalkulationsmethodik der Fallpauschalen. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Der Schnittpunkt für die Kostendeckung liegt etwa bei 500 Geburten. Kleine Geburtsabteilungen machen automatisch Verluste, was dann häufig zu Schließungen führt. Die Politik hat zur Vermeidung solche Negativeffekte Sicherstellungszuschläge ins Gesetz geschrieben“, sagte Baum. Die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlags bei Geburten sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich nur sehr wenige Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag erreichen können. Hintergrund dafür ist die als wenig verantwortungsvoll zu bezeichnende Strategie der Krankenkassen zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Deutschland. So wurde z.B. festgelegt, dass nur Krankenhäuser in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro km² den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß führt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag für Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gänzlich ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass nur Krankenhäuser in den Genuss von Sicherstellungszuschlägen kommen können, die insgesamt ein Minus aufweisen. Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. „Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Hier kann und muss die Politik jetzt ein Zeichen setzen“, so Baum. Ein weiteres Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen ist die von den Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal 2 Betreuungsfälle pro Tag. Dies führt zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung der Geburtshilfe. „Hier findet überzogene Qualitätssicherung zu Lasten der Versorgung statt“, erklärte Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Zukunftsforum: vdek stellt IGES-Gutachten zum Innovationsfonds vor
Mit 300 Millionen Euro jährlich sollen die Krankenkassen nach dem Willen der Bundesregierung ab 2016 den geplanten Innovationsfonds ausstatten. Geld, das für die Förderung neuer Versorgungsformen und die Versorgungsforschung vorgesehen ist. Kein Wunder, dass bereits jetzt von vielen Seiten Ansprüche angemeldet werden. Doch nach welchen Kriterien sollen die Mittel verteilt werden? Wer soll profitieren? Viele Fragen sind noch offen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat beim IGES-Institut ein Gutachten beauftragt und darauf aufbauend Konzepte entwickelt, wie der Fonds sinnvoll ausgestaltet werden kann. Die Ergebnisse werden beim diesjährigen vdek-Zukunftsforum am 30. Juni 2015 unter dem Motto „Innovationsfonds – Wie kommt die Zukunft in den Fonds?“ präsentiert. Zur Einführung in die Veranstaltung tragen Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, und Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ihre Erwartungen an die Umsetzung des Fonds vor. Dr. Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES-Instituts, stellt im Anschluss die Ergebnisse des Gutachtens zu Kernfragen der Ausgestaltung des Innovationsfonds vor. Abschließend diskutieren sie gemeinsam mit Ulrike Elsner, der Vorstandsvorsitzenden des vdek, Dr. Markus Müschenich, Vorstand des Bundesverbands Internetmedizin (BiM), und Professor Dr. Wolfgang Hoffmann, Geschäftsführer des Instituts für Community Medicine der Universität Greifswald, die Vorschläge des vdek. Die Veranstaltung findet am 30. Juni 2015 ab 17:00 Uhr in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt beim Bund statt, Anschrift: Luisenstraße 18, 10117 Berlin. Um Anmeldung per Fax beim vdek wird gebeten, Fax-Nummer: 0 30/2 69 31-1210. Weitere Auskünfte zur Veranstaltung erteilt Frau Gabriele Prissok, Tel.: 030/2 69 31-1208, Email: gabriele.prissok@vdek.com. Pressemitteilung des vdek
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Vollständige Refinanzierung von neuen Pflegestellen wichtiges Signal
Zur Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, jede neu eingerichtete Pflegestelle in Krankenhäusern zukünftig zu 100 Prozent durch die Krankenkassen refinanzieren zu lassen, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Wir begrüßen die Ankündigung des Ministers, den Pflegepersonalaufbau in Krankenhäusern konsequent anzugehen. Dies bedeutet die Fortsetzung des Pflegeförderprogramms unter verbesserten Rahmenbedingungen ohne Limitierung und wäre zugleich ein erster Teilschritt zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entkoppelung der Finanzierung des Pflegepersonals von den Fallpauschalen. Ebenso wichtig und dringend sind die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen für die Refinanzierung des Personalbestandes der Krankenhäuser (1,2 Millionen Beschäftigte). Notwendig ist, dass ein vollständiger Tarifausgleich noch für das Jahr 2018 gesetzlich wirksam wird. Ansonsten führen die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst zu weiteren Unterfinanzierungen in den Krankenhäusern. Auch für die komplette Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen entwickelt die DKG ein Konzept.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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