„Wir müssen die gesamte Versorgungslandschaft betrachten, auch die Kliniken“ machte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), deutlich. Auf der heutigen Vertreterversammlung erklärte sie, dass für eine zukunftsfeste Versorgung auch eine funktionierende Bedarfsplanung unabdingbar sei. Mit einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung „ergibt sich letztlich eine echte Versorgungssitzplanung“. Diesen Vorschlag werde die KBV wieder in die politische Debatte einbringen. Zudem führte sie aus, dass in einer derzeit laufenden Studie der künftige Bedarf an niedergelassenen Vertragsärzten untersucht werde. Sie kündigte für 2016 erste Ergebnisse an. Feldmann begrüßte die Anhebung der zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin auf 7.500, wie es das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorsieht. Hinzu kommen noch einmal 1.000 Förderstellen für die Weiterbildung im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Berücksichtigt werden laut Gesetz Augenärzte, Gynäkologen, Kinder- und Jugendmediziner. Die KBV steht hier noch in Verhandlungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Dabei geht es nicht nur um die regionale Verteilung der Stellen, sondern auch um die Höhe der Förderung. Letztere soll vor allem an vergleichbare Klinikgehälter angepasst werden. „Um die Versorgung der Bevölkerung zukunftssicher zu machen, müssen wir aber auch im Medizinstudium ansetzen“, so Feldmann. Sie forderte, das Praktische Jahr der Medizinstudierenden in zwei ambulante und zwei stationäre Abschnitte zu unterteilen. Zudem müsse die Allgemeinmedizin als obligatorisches Prüfungsfach im Zweiten Staatsexamen verankert werden. Mit dem jüngst beschlossenen E-Health-Gesetz haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, künftig Anspruch auf einen Medikationsplan. Die KBV konnte durchsetzen, dass die Verantwortung dafür dem Arzt obliegt – und nicht etwa Apothekern. „Der Arzt stellt die Indikation, nur er verfügt über die für den Patienten notwendigen Informationen zur medikamentösen Therapie“, machte Feldmann klar. Sie begrüßte, dass der Gesetzgeber plant, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten. Dies ist notwendig für eine einheitliche Umsetzung in allen Praxisverwaltungssystemen (PVS). „Zunächst müssen wir jedoch das Haftungsrisiko verbindlich klären“, mahnte sie. Um den Ärzten größtmögliche Sicherheit zu bieten, forderte die KBV die verpflichtende Einführung einer Software zum Management der Arzneimitteltherapiesicherheit in die PVS. Diese prüft alle Verordnungen auf eventuelle Wechselwirkungen und gibt gegebenenfalls Warnhinweise. Feldmann sprach sich ausdrücklich für eine verbesserte Begleitung sterbender Menschen im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes aus. Mit dem Ausbau der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) „wird die Palliativversorgung weiter in der vertragsärztlichen Versorgung verankert.“ Dies entspreche einer langjährigen Forderung der KBV und bilde die Basis für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). „Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber hier auf unsere Grundüberlegungen zurückgegriffen hat“, so Feldmann. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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