(GÖTTINGEN) Sind gerade mit dem Wohnmobil in Göttingen auf dem Marktplatz angekommen und haben gleich Mecker vom OB bekommen – das Wohnmobil würde nicht gerade dazu beitragen, den Rathausplatz zu verschönern. War wohl gerade sehr viel los in der Universitätsstadt – Sportfest und anderes. Durften dennoch mit dem Pflegemobil auf dem Rathausplatz stehen bleiben. (Zi)
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WhatsApp für Ärzte und Apotheker mit Vorsicht zu genießen
Warum ist das so? Dass WhatsApp sofort alle erreichbaren Freunde aus dem Adressbuch anzeigt, ist eine praktische Funktion für Privatnutzer. Auf Smartphones von Ärzten und Apothekern verstößt sie aber gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es drohen empfindliche Strafen. Denn WhatsApp hat Zugriff auf das Adressbuch der Benutzer. Schon die Benutzung von WhatsApp verletzt deshalb die Persönlichkeitsrechte der Kontakte, die nicht in eine Übermittlung ihrer Daten an die WhatsApp Inc. in den USA eingewilligt haben. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Daten verschlüsselt werden oder nicht. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen – und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. „Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnte jüngst Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein. Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um mit den eigenen Servern abzugleichen, wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten senden. Doch da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben. Ärzte und Apotheker müssten sich in jedem Einzelfall zunächst die schriftliche Genehmigung des Kunden abholen, um der DSGVO gerecht zu werden. Wer sich daran nicht hält, könnte später belangt werden, warnte Marit Hansen: „Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.“ Ärzte und Apotheker gehen seit heute erhebliche Risiken ein. Denn im Zweifelsfall reicht auch eine Beschwerde eines unzufriedenen Kunden oder eines im Zorn gegangenen Ex-Mitarbeiters bei den Datenschutzbehörden, um eine Untersuchung auszulösen. Doch wie könnte eine rechtssichere, digitale Kommunikation mit dem Patienten aussehen? „Nur über ein vom Patienten verwaltetes, unabhängiges Medium ist nunmehr eine rechtssichere Arzt-, Apotheker und Patienten-Kommunikation möglich“, so Rechtsanwalt Professor Christian Dierks. „Eine patienteneigene Kommunikationsplattform mit einer eigenen Gesundheitsakte, bei der der Patient den beteiligten Akteuren Zugriffsrechte selektiv einräumen kann, ist die einzige gangbare Lösung.“ Genau das ist vitabook: sofort einsetzbar für jeden Arzt, jede Apotheke und jeden Patienten. Der alleinige Datensouverän ist der Patient, so wie es die EU-Grundschutzverordnung im Ideal vorsieht. Ärzte, Apotheker und Patienten können über die Plattform vitabook Nachrichten jeder Art austauschen, Folgerezept und Medikamente bestellen, Arzttermine vereinbaren, Tagebucheinträge zu Symptomen und Vitalwerten teilen sowie Gesundheitsdaten und Dokumente jeder Art miteinander sicher und verschlüsselt austauschen. vitabook ist damit eine einheitliche und systemübergreifende Lösung für die Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten – in den Händen des Patienten, mit alleiniger Verfügungsgewalt des Patienten, sicher gespeichert in Deutschland. Pressemitteilung der vitabook GmbH
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Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin auf dem Land nötig
Heute findet im Deutschen Bundestag die dritte Lesung des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung statt. Aus diesem Anlass erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung ist eine dringende Notwendigkeit. Wir als gesetzliche Krankenkassen wollen den Wunsch unserer Versicherten auf eine würdevolle und gesicherte Begleitung in der letzten Lebensphase umfassend unterstützen. Deshalb ist der Ausbau von palliativen und hospizlichen Angeboten vor allem auf dem Land ebenso nötig wie richtig. Das Gesetz ebnet hierfür die Wege.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Ärzte wollen rechtssicher dokumentieren
Der Praxissoftwarehersteller INDAMED verzeichnet bei den Anfragen der MEDICAL OFFICE-Anwender ein „zunehmend wachsendes Interesse an der rechtssicheren Dokumentation in der Software“. INDAMED führt dies darauf zurück, dass nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ein erhöhter Bedarf an Sicherheit bei den Ärzten besteht. Ein möglicher Rechtsstreit mit Patienten kann für Ärzte unangenehm, langwierig und auch teuer werden. Oftmals steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Das Patientenrechtegesetz hat die Position der Patienten gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen weiter gestärkt. Die Wahl der richtigen Arztpraxissoftware stellt laut INDAMED dabei eine Schlüsselposition dar, damit Ärzte eine lückenlose und protokolierte Änderungshistorie vorhalten können. Erkennbar ist in der Datensatzprotokollierung auch die Person, welche den Eintrag oder die Eintragsänderung durchgeführt hat. Damit dies eindeutig nachvollziehbar ist, erhält jeder Anwender innerhalb der Praxis ein geheimes Anmeldepasswort mit einem Identifikationskürzel. Die Anmeldung kann manuell oder per RIFD-Reader (z. B. Armband oder Chip) erfolgen. Eine Kontrollabfrage durch den Praxisinhaber über vorgenommene Datenänderungen ist hierbei in MEDICAL OFFICE direkt möglich. Die durch das System erstellte Archivdatenbank ist nicht veränderbar und erfüllt somit die hohen Anforderungen des Patientenrechtegesetzes. Das spart Zeit, Ärger und Kosten. Seit dem 26. Februar 2013 haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten suchen sie in vielen Fällen nicht das klärende Gespräch mit dem Arzt, sondern informieren direkt die Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentralen oder Selbsthilfeorganisationen, die im Zweifelsfall Dokumente einfordern können. Dann ist es wichtig, eine lückenlose und protokollierte Änderungshistorie vorlegen zu können. Pressemitteilung der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH
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