(HILDESHEIM) Heute ist die Stadt vor allem politisch bewegt – in Hildesheim beteiligen sich Schüler und Studenten am Bildungsstreik 2009. Für uns ist es bisher recht ruhig hier, nur ab und zu kommt ein Grüppchen junger Menschen mit Trillerpfeifen vorbei. (Zi)
Related Posts
Hilfsmittelversorgung: Mehr als zwei Drittel aller Apotheken nutzen Online-Vertragsportal
Mehr als zwei Drittel aller knapp 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten noch besser mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Mit 13.700 aktiven Apotheken unterstützt das OVP den ganz überwiegenden Teil der 18.000 Apotheken, die zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung und somit die notwendige Voraussetzung für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln besitzen. Im OVP sind mehr als 200 Verträge und eine Million Beitrittsdatensätze hinterlegt, während die Apotheken pro Woche bis zu 500.000 Vertrags- und Präqualifizierungsprüfungen vornehmen. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) anhand einer aktuellen Auswertung mit. „Die Hilfsmittelversorgung wird immer bürokratischer und undurchschaubarer – nicht nur für die Apotheker, sondern leider auch für die Patienten“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Vertragsausschusses des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Das Online-Vertragsportal stellt mehr Transparenz in der Apotheke her und nützt somit auch den Patienten. Mithilfe des Portals kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag mit einer Krankenkasse beitritt.“ Die vom DAV, den Landesapothekerverbänden und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelte Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke, direkt abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. Das OVP kann auch mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, so dass die Apotheke direkt im Beratungsgespräch die Versorgungsberechtigung prüfen kann und erkennt, ob das gewünschte Hilfsmittel auch vorrätig ist. Im Jahr 2016 erzielten Hilfsmittel in öffentlichen Apotheken einen Umsatz in Höhe von 637 Mio. Euro (inkl. MwSt.). Spitzenreiter waren Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) mit 253 Mio. Euro, dahinter kamen Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) mit 128 Mio. Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstümpfe) mit 91 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post Hilfsmittelversorgung: Mehr als zwei Drittel aller Apotheken nutzen Online-Vertragsportal appeared first on Healthcare Netzwerk.
SBK: Chancen der Digitalisierung in der GKV nutzen
Wer zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen recherchiert, landet unweigerlich bei eher technischen Aspekten, etwa den Chancen der digitalen Medizin oder der Möglichkeit, Prozesse zu automatisieren. Worum es selten geht, sind die Chancen, die in der digitalen Kommunikation mit den Versicherten stecken. Und die dringenden Anforderungen an den Datenschutz, die sich daraus ergeben. Digitale Mehrwerte schaffen Digitalisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung – auf den ersten Blick bedeutet das: Wir nutzen intelligente IT, um die Geschäftsprozesse einer Krankenversicherung zu automatisieren, Bescheide zu beschleunigen und Bürokratie für unsere Versicherten zu verringern. In der Tat ist das ein dringendes Handlungsfeld. Die gesetzliche Krankenversicherung hinkt deutlich hinter anderen Branchen her und vergibt Chancen, das Leben für die Versicherten einfacher zu machen. Es geht vor allem darum, den Versicherten mehr Wahlfreiheit in der Kommunikation zu geben und die Transparenz zu erhöhen – zum Beispiel über den Bearbeitungsstand eines Antrags. Wo es keine rechtlichen Hürden gibt, müssen wir unseren Versicherten deshalb mehrere Kontaktkanäle eröffnen. Sie sollen selbst entscheiden, wie sie mit ihrer Kasse kommunizieren möchten – persönlich, postalisch oder eben digital. Versichertengemeinschaft wird zur Community Große Chancen verspricht digitale Kommunikation auch an anderer Stelle: So ist eine schnellere und direktere Kommunikation mit den Versicherten möglich. Ein Potenzial, das die SBK schon heute im Kundenservice nutzt und deutlich erweitern möchte: Wir haben die Chance, von unseren Versicherten eine unmittelbare und systematische Rückkoppelung aus der Versorgungsrealität zu erhalten. Nur damit können wir uns weiterentwickeln. Ein gutes Beispiel ist die Versorgung mit Hilfsmitteln: Die unmittelbare Leistung erfolgt in der Regel über andere Gesundheitsdienstleister. Das Feedback unserer Versicherten erhalten wir oft spät, in jedem Fall nicht unmittelbar. Das ist schade und nimmt uns die Chance, zeitnah etwas für die Patienten zu ändern. Digitale Plattformen wie Apps oder Communities eröffnen uns neue Wege, direkt mit den Versicherten in Kontakt zu treten und ihre Bedürfnisse im Alltag einzuholen. Datenverfügung stärkt Autonomie der Versicherten Digitalisierung steht und fällt jedoch mit einem zukunftsfähigen Konzept zum Umgang mit diesen Daten. Ein solches Konzept fehlt aus meiner Sicht. Was vielen vielleicht nicht klar ist: Keine andere Instanz im Gesundheitswesen hat einen vergleichbaren Überblick über die Versorgungssituation eines jeden einzelnen Versicherten. Bereits heute werden laufend relevante Daten aus der und für die Versorgung generiert. Diese fließen bei den gesetzlichen Krankenkassen zusammen: Leider bleibt das Potenzial, das in diesen Informationen steckt, ungenutzt. Digitalisierung bedeutet für mich auch, dass wir über den Umgang mit diesen sensiblen Daten sprechen und dabei die Augen nicht vor der Realität verschließen. Und die Realität wartet nicht noch einmal zehn Jahre, wie das bei der elektronischen Gesundheitskarte der Fall ist. Die SBK plädiert für eine Lösung zur Speicherung aller gesundheitsrelevanten Daten, mit selektiven, auch temporären Zugriffsrechten, die der Versicherte selbst vergibt. Wir setzen uns zudem für eine verpflichtende Datenverfügung, nach dem Vorbild der Patientenverfügung, ein. Denn: Der Versicherte muss zu jedem Zeitpunkt Herr seiner Daten sein. Das gilt für Kontakt- und Versicherungsangaben genauso wie für Informationen über Medikation, Diagnosen, Arztbesuche oder seine Rückmeldungen zu Hilfsmitteln. Der Versicherte sollte in einer Verfügung, für alle Beteiligten bindend, dokumentieren, wem er worauf Zugang gewährt und wofür. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen Daten rechtsbegründend, also verpflichtend freigegeben werden müssen, alles andere muss in der Autonomie der Versicherten liegen. Individuelle Beratung ermöglichen Eine solche Lösung könnte erstmals auch eine individualisierte und proaktive Beratung durch die Krankenkasse möglich machen. Denn: Der aktuelle Datenschutz sieht die Kassen vorrangig als Kostenträger und verbietet das Zusammenführen von Gesundheitsdaten zu Beratungszwecken. Das ist nicht vereinbar mit dem Beratungsauftrag der Kassen und entspricht auch nicht dem, was viele Versicherte von uns erwarten: maßgeschneiderte Beratung und für sie passende Unterstützungsangebote. Auf Basis der vorhandenen Daten und mit entsprechender Datenfreigabe könnte der Versicherten bei seiner Krankenkasse gezielte Beratung zu seinen Belangen einfordern. Und die Kasse könnte im Gegenzug Versorgungsdaten analysieren und proaktiv individuelle Unterstützungsangebote unterbreiten – wenn der Versicherte dem zustimmt. Konstruktiver Dialog Ich wünsche mir für die nahe Zukunft einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. Wenn wir unseren Versicherten nicht bald digitale Kommunikations- und Vernetzungslösungen innerhalb des deutschen Datenschutzes anbieten, werden uns kommerzielle Anbieter links und rechts überholen. Wir müssen unseren Versicherten endlich die Entscheidung über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten in die Hand geben, ihnen zutrauen, dass sie mit dieser Transparenz umgehen und gute Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können. Und wenn der Versicherte es wünscht, stehen wir als Kassen mit individueller Beratung zur Seite – das ist unsere Stärke und echte Hilfe für unsere Versicherten. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse
The post SBK: Chancen der Digitalisierung in der GKV nutzen appeared first on Healthcare Netzwerk.
„Tue das, was Du tust, richtig“
Dr. Henning C. Schneider im „Manager Dialog“ auf „Lohmann media.tv“ Der Rechtsanwalt und Partner der großen internationalen Kanzlei Latham Watkins, Dr. Henning C. Schneider, berichtet im Gespräch mit Prof. Heinz Lohmann über seine Erfahrungen im Umbruch der Gesundheitswirtschaft. Der Gast der aktuellen Ausgabe des Web-TV-Talks „Manager Dialog“ auf „Lohmann media.tv“ erläutert dabei sein Motto: „Tue … Weiterlesen →