(WOLFENBÜTTEL) Glück gehabt, das Wetter in Wolfenbüttel macht gut mit – die Wolfenbüttler auch. So viele und langdauernde Gespräche haben wir die Tage zuvor wohl nicht geführt. Die Wolfenbüttler wirken entspannt, haben Zeit und finden das ganz gut, was wir hier machen. Jetzt ist gerade mal Zeit, mit ein paar Jungs am mit auf die Tour genommenen Videospiel ein bischen zu zocken. Nachwuchspflege. (Zi)
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Gröhe: „Sachgerechter Einsatz von Antibiotika“ – Daten zum Antibiotikaverbrauch für alle Krankenhäuser
Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags am 18. November 2017 erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen ist entscheidend, dass Antibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist. Deshalb ist es wichtig, die Fortbildung für medizinisches Personal und das öffentliche Bewusstsein weiter zu stärken. Die Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung des Robert Koch-Instituts liefert wertvolle Vergleichsdaten für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, um den Einsatz von Antibiotika immer wieder kritisch zu hinterfragen.“ Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts betont: „Daten zum Antibiotikaverbrauch tragen dazu bei, kritische Bereiche im Krankenhaus zu identifizieren, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überwachen und eine gezieltere Verordnungspraxis zu erreichen“. Das Robert Koch-Institut bietet mit der Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (https://avs.rki.de) ab dieser Woche erstmals allen Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit, ihren Antibiotikaverbrauch mit Referenzdaten zu vergleichen. Die Daten können über eine interaktive Datenbank abgerufen werden. In Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) hat das Robert Koch-Institut die Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) für den stationären Sektor aufgebaut. Nach einer Pilotphase 2014 läuft AVS seit 2015 im Routinebetrieb. Bisher haben sich mehr als 300 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken angemeldet und 190 Einrichtungen liefern Daten. Neben der Verbrauchs-Surveillance führt das RKI auch eine Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) durch, mit der Kliniken und niedergelassene Ärzte die Resistenzentwicklung vor Ort verfolgen und ihre Verordnung anpassen können (https://ars.rki.de). AVS und ARS sind wichtige Voraussetzungen für Strategien zum umsichtigen Einsatz von Antibiotika (Antibiotic-Stewardship-Programme) in Kliniken. Deutschland hat mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen gebündelt. Wesentliche Ziele der DART 2020 sind die Förderung eines sachgerechten Antibiotika-Einsatzes in der Human- und Tiermedizin, die Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals, die Information der Bevölkerung über Antibiotika-Resistenzen, die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Ausbau der Antibiotika-Resistenz- und Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung (Surveillance). Um gut ausgebildetes Personal zu fördern, werden Krankenhäuser durch das Hygieneförderprogramm mit insgesamt 460 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 bei der Einstellung und Ausbildung von Hygienefachpersonal sowie der Weiterbildung von Infektiologen und bei externen infektiologischen Beratungsleistungen unterstützt. International hat Deutschland durch die DART 2020 eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen übernommen und diese erstmals zu einem Schwerpunktthema der diesjährigen deutschen G20-Präsidentschaft gemacht. Alle G20-Staaten haben zugesagt, bis Ende 2018 mit der Umsetzung eigener Nationaler Aktionspläne zu beginnen, den sachgerechten Einsatz von Antibiotika zu stärken und die Forschung gemeinsam voranzutreiben. Im Mittelpunkt des Europäischen Antibiotikatags sowie der vom 13. bis zum 19. November 2017 stattfindenden Welt-Antibiotika-Woche (World Antibiotic Awareness Week, WAAW) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stehen dieses Jahr das Gesundheitspersonal und seine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Weiterbildung – Ein vom Marburger Bund geplanter Musterarbeitsvertrag für die ambulante Weiterbildung ist nach Meinung der KBV nicht zielführend. Auch die Kritik an einer Stiftung Weiterbildung weist die KBV zurück.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die vom Marburger Bund veröffentlichte Positionierung zur Weiterbildung im ambulanten Bereich in Teilen begrüßt. Darin zeige sich, dass die Initiative der KBV, der ambulanten Weiterbildung im gesetzlichen Rahmen ein solides finanzielles Fundament zu geben, auch von der größten Klinikarztgewerkschaft mitgetragen wird. Skeptisch bleibt die KBV jedoch bei dem vom Marburger Bund vorgeschlagen Mustervertrag für Weiterbildungsassistenten und Niedergelassene im ambulanten Bereich. „Hier gilt immer noch das freie Vertragsverhältnis zwischen beiden Akteuren“, betont KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann, „dies könne man nicht mit einem Einheitsvertrag übergehen.“ Auch könne das vom Marburger Bund befürchtete Gehaltsdumping ausgeschlossen werden, da die vorgesehenen Entgelterhöhungen direkt für die Weiterbildungsassistenten vorgesehen seien. Zudem würden bereits heute die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen, ob ausgezahlte Fördergelder die Weiterbildungsassistenten auch wirklich erreichten. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass der Marburger Bund das KBV-Modell einer Stiftung Weiterbildung nach niederländischem Vorbild ablehne. Im KBV-Modell werden die Weiterbildungskosten über eine von Steuermitteln getragenen Stiftung finanziert und seien so von den Krankheitskosten entkoppelt. „Im Klinikbereich hierzulande ist es dagegen heute noch so, dass die Weiterbildungskosten für Klinikassistenten in den DRGs eingepreist sind, egal, ob die jeweilige Klinik ausbildet oder nicht“, erklärt Feldmann. Mit anderen Worten: die Wirtschaftlichkeit einzelner DRG-Positionen entscheidet darüber, ob Weiterbildungsstellen überhaupt angeboten werden oder nicht – mit den bekannten Problemen des Nachwuchsmangels in vielen Fachgebieten. Der Vergleich, den der Marburger Bund zur Weiterbildung in Deutschland und in den Niederlanden anstellt, sei zudem unzulässig. „Das ist, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen“, betont Feldmann. Schließlich ist der Zugang zur Facharztausbildung in den Niederlanden stark reglementiert und nicht mit dem deutschen System zu vergleichen: „Wir haben den freien Zugang zur Weiterbildung. Ein hohes Gut, dass wir anerkennen und schützen sollten. Anzuerkennen ist aber ebenso, dass in den Niederlanden keine Nachwuchsprobleme in der hausärztlichen Versorgung bekannt sind.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Änderung des §291d SGB V: Auf bewährte und internationale Standards bei Schnittstellen setzen
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt mit der Änderung des §291d SGB V den Vorstoß des Gesetzgebers zur Sicherstellung von Datenportabilität. Hierbei rät die Industrie, auf etablierte nationale und internationale Standards zu setzen. Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag eine Änderung im §291d SGB V beschlossen, die besagt, dass in IT-Systeme, die in der ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zur Anwendung von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, standardisierte Schnittstellen zur Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu integrieren sind. Gegenüber der ursprünglichen Fassung ist nun in § 291d Absatz 6 eine verpflichtende Umsetzung der Schnittstellen mit einer Frist von zwei Jahren vorgesehen, über die der Bundesrat am 7. Juli abstimmen soll. Diese Frist beginnt mit der Aufnahme der Schnittstellenspezifikationen in das Interoperabilitätsverzeichnis nach §291e SGB V. Die geänderten Regelungen betreffen dabei neben PVS- und KIS-Systemen nun auch elektronische Programme für Infektionsschutzmeldungen sowie solche für die Verordnung von Arzneimitteln. Als Industrieverband der Softwarehersteller im Gesundheitsbereich begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. grundsätzlich alle Aktivitäten zur Schaffung von Datenportabilität und Interoperabilität. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass es für die Datenübernahme bei Systemwechsel zumindest im ambulanten Bereich seit Jahren bewährte Standards gibt: „Dies ist die Prozessbeschreibung „bvitg-transfer“ in Kombination mit dem etablierten Datenaustauschstandard „xBDT“. Der xBDT definiert weit mehr übertragbare Daten als nur die Teilmenge der Informationen aus der (kassen)-vertragsärztlichen Versorgung und garantiert deshalb über den Gesetzesauftrag hinaus eine alle Versorgungsbereiche umfassende Datenkonvertierung bei einem Systemwechsel. Mit Blick auf die Gesetzgebung hoffen wir dabei, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf diese bewährten Standards setzen und gleichzeitig auf die Definition neuer Schnittstellen verzichten wird,“ so Matthias Meierhofer, Vorsitzender des Vorstandes des bvitg. Zudem gilt es zu beachten, dass für die verpflichtende Integration der Schnittstellen in jede Installation der Praxisverwaltungssysteme und deren laufende Pflege Aufwendungen für alle Nutzer entstehen werden. „Bisher wurden die Kosten der permanent zu pflegenden Datenübernahmeschnittstellen im Einzelfall von jenen Praxen getragen, die eine Datenübernahme wünschten. Mit der gesetzlichen Regelung der verpflichtenden Integration in alle Installationen werden diese Kosten zukünftig auch von allen Praxen zu tragen sein – unabhängig davon, ob sie diese überhaupt nutzen möchten,“ erläutert Jens Naumann, stellvertretender Vorsitzender des bvitg. „Wir hoffen sehr, dass den Ärzten diese Mehraufwendungen durch entsprechende Honoraranpassungen erstattet werden.“ Des Weiteren ist die Vielschichtigkeit in der Umsetzung nicht zu unterschätzen: Neben dem niedergelassenen Bereich sind gemäß Gesetzesvorgabe Regelungen auch für den stationären Bereich zu treffen, in dem die Herausforderung auf Grund der Komplexität der Systemlandschaft und damit verbundener Datenarten nochmals herausfordernder ist. „Hier muss sowohl an die Daten in den KIS-Systemen selbst sowie in RIS- bzw. PACS-Systemen gedacht werden – und an die vielen unterschiedlichen Fachbereiche und Kliniken mit jeweils eigenen Anforderungen; von der Rettungsstelle über OPs und Intensivstation bis hin zur stationären Pflege. Deshalb sollten die Schnittstellen hier für die systemneutrale Archivierung und Datenübertragung auf internationale offene Standards wie beispielsweise HL7 und IHE ansetzen, um hier den Aufwand zu verringern und der Komplexität des Datenbestands gerecht zu werden. Im Gegensatz zur ambulanten Welt kann hier in Deutschland auf keinen in der Praxis bewährten Standard Bezug genommen werden. Hier ist Basisarbeit nötig, für die der bvitg seine Unterstützung anbietet “, erklärt Matthias Meierhofer.
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