(HILDESHEIM) Das Leben ist eines der Härtesten – vor allem für Vegetarier in Hildesheim. Oder anders – Salat ist Salat, mithin die Basissubstanz für Fleischverweigerer und somit per se vegetarisch, egal, was damit gemacht wird. (Zi)
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eHealth in der Praxis: eArztbriefe und weitere Online-Anwendungen – 2. KVTG-Partnermeeting
Die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen über KV-Connect und das Sichere Netz der KVen (SNK) hat in den letzten Monaten weiter an Fahrt gewonnen. Das wurde vor knapp 200 Teilnehmern beim Partnermeeting der KV Telematik GmbH (KVTG) am 8. März 2016 in Berlin deutlich. Sehr eindrücklich war die Bekanntgabe, dass bereits nahezu 8000 eArztbriefe per KV-Connect versandt wurden. Zudem ergab die Zwischenauswertung des Feldtests, dass diejenigen Ärzte, die den eArztbrief installiert haben, ihn auch schnell in die tägliche Praxis integrieren und nutzen. Dr. Thomas Koch, Orthopäde und Geschäftsführer des Arztnetzes GPN GesundPlus Netzwerk GmbH, stellte vor, welche Vorteile der elektronische Austausch von Arztbriefen den teilnehmenden Ärzten bietet. „Für unser Ärzte ist das eine prozessuale und organisatorische Erleichterung“, sagte Dr. Koch, „endlich steht eine zeitgemäße, datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung.“ Nach umfangreichen Vorlaufarbeiten sind zwischen den Netzwerkpraxen seit letztem November mehr als 1000 eArztbriefe versendet worden – quer durch unterschiedliche PVS-Systeme. Auch medizinische Labore sehen großes Zukunftspotential für eine moderne und sichere Datenkommunikation und befürworten laut Dr. Michael Müller, Laborarzt und Geschäftsführer vom MVZ Labor 28 GmbH, die „Verwendung von KV-Connect“. Dr. Müller hofft, „in Zukunft Befunde und sonstige Dokumente ohne Medienbruch sicher digital übertragen zu können“. Neben eArztbrief und Labordaten können eine Vielzahl weiterer medizinischer Anwendungen via KV-Connect versendet werden: eDMP, DALE-UV sowie Dokumentationen und abrechnungsrelevante Dokumente. Die Versendung ist nicht nur schnell und einfach, sondern vor allem datenschutzrechtlich sicher. Wichtig ist der Mehrwert für die KV-Connect-Nutzer: einmal registriert und installiert, können perspektivisch immer mehr Anwendungen über diesen einen Dienst gesendet werden. Weiteres Thema war die Abschaltung des veralteten Kommunikationsdienstes D2D und die Migration auf KV-Connect. Der endgültige Termin zur D2D-Abschaltung am 30.9.2016 steht schon länger fest. „D2D basiert auf einer veralteten Technologie und wird definitiv am 30. September 2016 abgestellt“ sagte Gilbert Mohr, Leiter Team Anwendungen bei der KVTG, „daran ist nicht mehr zu rütteln.“ Schließlich wurde der eTerminservice präsentiert. Der eTerminservice ist eine Plattform zur Vermittlung von Facharztterminen, die die KVTG im Auftrag der KBV entwickelt hat und den KV-Terminservicestellen zur Verfügung stellt. Mittlerweile nutzen 12 KVen den Service, weitere sollen noch folgen. Der nächste Schritt ist nun, dass die Softwarehersteller den eTerminservice über eine Schnittstelle in ihre Praxisverwaltungssysteme integrieren. Erste Anbieter sind zuversichtlich, die Funktionalität im zweiten Halbjahr 2016 umzusetzen. Perspektivisch bietet der eTerminservice viele Optionen, um die Versorgungssteuerung zu verbessern und Terminservicestellen und Praxen weiter zu entlasten. Pressemitteilung der KV Telematik
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Macht Kita krank? Überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten bei der Kinderbetreuung
Ob Postboten, Zugführer oder Erzieher: Im ersten Halbjahr des Jahres 2015 wurde so viel gestreikt wie lange nicht mehr. Und zumindest für die Erzieher ist noch kein Ende in Sicht: Gerade hat die nächste Runde der Tarifverhandlungen begonnen. Sollten diese scheitern, drohen ab Oktober weitere Streiks. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat das zum Anlass genommen, die Krankheitsdaten der knapp 100.000 bei ihr versicherten Erzieherinnen und Erzieher im Jahr 2014 auszuwerten. Das Ergebnis: Im letzten Jahr war diese Berufsgruppe vier Tage mehr krankgeschrieben als der Bundesdurchschnitt. Die 18,9 Fehltage pro Kopf resultieren vor allem aus psychischen Störungen (4,1 Tage) und Krankheiten des Atmungssystems (3,3 Tage). „Dass Erzieher überdurchschnittlich von diesen Erkrankungen betroffen sind, ist nicht verwunderlich. Zum Beispiel psychische Störungen, zu denen auch Überlastungen gehören: Ein hoher Lärmpegel, immer komplexer werdende Aufgabenbereiche und zuletzt auch Auseinandersetzungen mit den Eltern – Kindererziehung kann stressig sein“, erklärt Gudrun Ahlers, Präventionsexpertin der TK. Und: Hohe Krankenstände müssen von den arbeitsfähigen Erzieherinnen und Erziehern kompensiert werden. „Das bedeutet für sie oft noch größere Gruppen und damit noch mehr Stress und gesundheitliche Belastung – ein Teufelskreis“, so die Spezialistin. Auch dass Erzieher oft an Atemwegserkrankungen leiden, sollte niemanden überraschen. Gudrun Ahlers erläutert die Situation: „Kindertagesstätten sind quasi Sammelbecken für Viren und Bakterien. Das macht nicht nur die Kinder krank, sondern natürlich auch die Erwachsenen.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Gröhe: „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen“
Heute hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten.“ Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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