Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Universität Köln aufgefordert, genauer darzulegen, welche Kriterien sie an die Frage des Informationszugangs anlegt.
Anlass war das weitreichende Kooperationsabkommen zwischen der Uniklinik Köln und dem Pharmakonzern Bayer, dessen Inhalt auch über einem Jahr nach Unterzeichung unbekannt ist. Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel wird von beiden Vertragspartnern nicht gerne gesehen. Nun muss die Uni begründen, warum bei einer Offenlegung Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare offenbart werden könnten.