Vor drei Tagen entschied der Bundesgerichtshof, dass das Lehrer-Bewertungsportal Spick mich weitermachen darf, die Klage der Lehrerin wurde abgelehnt (siehe Spiegel online)
Dennoch sei das Urteil nicht ein Freifahrschein für alle Bewertungsportale im Internet, sondern es müsse im Einzelfall geklärt werden, was rechtens ist und was nicht, schreibt das Nachrichtenportal weiter. In diesem Streit ”entschied der Senat bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden, jeweils verfassungsrechtlich garantierten Interessen, nämlich dem Recht der Lehrerin auf “informationelle Selbstbestimmung” und dem Recht der Portalbetreiber und -nutzer auf “Meinungsaustausch und Kommunikation”, zugunsten des Bewertungsportals. Und das, obwohl spickmich.de sich nicht an die Detailvorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes hält.” – so der Wortlaut bei Spiegel online.
Da darf man nun gespannt sein, ob eines Tages Ärztebewertungsportale e-mails an Ärzte verschicken müssen mit dem Hinweis: “Sie sind heute bei uns bewertet worden. Möchten Sie das Patientenurteil sehen?” Vielleicht lieber nicht
Uli