Also Situation ist wie folgt: mein Mann ist selbstständig erwerbend in unserem Wohn-Kanton, ich arbeite in einem anderen Kanton. Seit Anfang dieses Jahr gilt die Gesetzesänderung, nach der die Familienzulage nicht wie bisher über meinen Arbeitgeber ausbezahlt wird, sondern via die Familienausgleichskasse bei der mein Mann ist. Grund: Weil ich nicht in dem Kanton arbeite, in dem wir wohnen, aber mein Mann schon.
Und das ist ein Problem, denn die Kasse lässt sehr lange auf sich warten mit der Auszahlung (jetzt, Mitte Jahr bekommen wir die erste Auszahlung – nicht mehr monatlich) .. und ich feststellen darf, dass es einiges weniger ist wie vorher.
Da habe ich gedacht, es sei jetzt Schweizweit so, dass die Familie für das Kind eine Familienzulage von (mindestens) 200 Franken pro Monat bekommt.
Aber nach dem was auf dem Schein von der Familienausgleichskasse jetzt steht sind es insgesamt 1700 Franken im Jahr (und nicht 2400 Franken).
…Und als solcher hat er nicht mal in allen Kantonen ein Anrecht auf Kinderzulage.
Wir wohnen aber in einem Kanton, in dem er einen Anspruch geltend machen kann – wahrscheinlich muss ich noch sagen „zum Glück“. Allerdings ist das an das Einkommen gebunden – und da er weniger verdient als ich – eben; gibt es halt nicht 200 Franken im Monat.
…Aber das Beste: Wenn er gar nicht arbeiten würde (und weniger als 41’000 Franken verdienen würde im Jahr- und das tut er jetzt schon, arbeitend) – dann hätten wir Anspruch auf die vollen 200 Franken pro Monat / 2400 Franken im Jahr.