Zwangsholzklasse bei der PKV rechtens

Die Gesundheitsreform der Grossen Koalition ist in zentralen Punkten rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von fünf privaten Krankenversicherungen gegen die Reform zurückgewiesen. Die privaten Krankenkassen müssen für weiterhin einen Basistarif für pauschal 570 Euro im Monat anbieten, dessen Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Sozusagen eine Zwangsholzklasse im Luxusliner PKV. Für diese Versicherten entfällt die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung. Dies macht den Tarif für die privaten Krankenkassen zu einem Zuschussgeschäft. Die DKV und Viktoria (DKV-Ergo-Gruppe) geben an, dass diese Mitglieder mit 3120 Euro im Jahr unterversichert seien.

Hochgerechnet auf die 8,6 Millionen privat Krankenversicherten liegt der Anteil der Basisversicherten bei unter 1 Promille. Die Klage war nicht primär finanziell begründet, sondern ein Kampf gegen das System. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass die privaten Krankenkassen ein Teil des Gesundheitssystems sind und sie ihren Anteil am sozialen Ausgleich tragen müssen. Damit wird die Existenzberechtigung der der PKV weiter unterminiert, ein Abbruch auf Raten, denn die nächste Gesundheitsreform wartet schon.

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