Ob das Wetter so bleibt oder nicht – die Gemüter werden wohl kaum kühl bleiben, wenn am 13. Juli um 10:00 Uhr Bewohner, Angehörige, Pflegekräfte und weitere engagierte Personen vor dem Marienhaus in Essen für eine menschenwürdige Pflege demonstrieren. Menschenwürdig sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für diejenigen, die sie pflegen! Ab 6:30 Uhr werden einige prominente Politker in der Pflegeeinrichtung hospitieren. Anschließend werden sie sich der Diskussion mit Heimbetreibern, Pflegekräften, aber auch mit der Presse und Autoren wie Claus Fussek und Markus Breitscheidel stellen müssen, die eigens für diesen Aktionstag anreisen. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu beteiligen! Der DBfK unterstützt die Aktion und ruft zu einer regen Teilnahme auf. Nähere Infos sind zu finden unter www.nachdenkation.com. (Al)
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Online-Hilfe bei Erziehungsproblemen: AOK startet „ADHS-Elterntrainer“
Mit dem „ADHS-Elterntrainer“ startet die AOK heute ein neues Hilfsangebot für Eltern in schwierigen Erziehungssituationen. Das wissenschaftlich fundierte Online-Programm bietet umfassende und kostenlose Unterstützung für Mütter und Väter, die durch Verhaltensprobleme ihrer Kinder besonders belastet sind. Anhand von 44 Filmsequenzen zu typischen Situationen aus dem Familienalltag vermittelt das Trainingsprogramm einfache verhaltenstherapeutische Methoden. Eltern können sie bei Problemen infolge einer „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“ (ADHS) ihres Kindes schnell und unkompliziert anwenden. Das neue Angebot der AOK, das unterwww.adhs-elterntrainer.de für alle Interessierten frei zugänglich ist, wurde in Kooperation mit dem ADHS-Experten Prof. Manfred Döpfner vom Universitätsklinikum Köln entwickelt. „Mütter und Väter von Kindern mit der Diagnose ADHS sind oft erschöpft und nicht selten der Verzweiflung nah“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Sie können besonders von unserem leicht zugänglichen Angebot profitieren. Denn es zeigt ihnen anschaulich, wie sie mit Verhaltensproblemen ihres Kindes umgehen und die Beziehung zu ihrem Kind wieder verbessern können.“ Ein weiteres Ziel des Programms ist es, dass Eltern in schwierigen Phasen auch ihre eigenen Bedürfnisse wahrnehmen und für sich „Kraft tanken“ können. Der Elterntrainer vermittelt darüber hinaus Wissen zum Krankheitsbild. „Das Angebot kann nicht nur Müttern und Vätern von Kindern mit ADHS helfen, sondern auch anderen Familien in ähnlich schweren Erziehungssituationen“, so Litsch. „Das Programm kann von Eltern selbstständig genutzt, aber auch als Ergänzung zu ärztlicher oder therapeutischer Behandlung eingesetzt werden“, betont Prof. Manfred Döpfner, Leiter der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Köln und Autor der deutschen Behandlungsleitlinie zu ADHS. Seine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und seine wissenschaftliche Expertise sind in das Programm eingeflossen. „Das Besondere am Elterntrainer ist, dass wir hier ein umfassendes, verhaltenstherapeutisch basiertes und methodisch fundiertes Trainingskonzept entwickelt haben“, so Döpfner. „Die einzelnen Lernschritte werden in Filmen veranschaulicht, die alltägliche Erlebnisse der Eltern zeigen – zum Beispiel einen Wutanfall des Kindes in der Öffentlichkeit. Durch diese Art der Darstellung können gestresste Mütter und Väter die Informationen besonders gut aufnehmen und für sich umsetzen.“ Das Programm ist ab heute kostenfrei und ohne Registrierung nutzbar. Auf Wunsch können sich die Nutzer zusätzlich mit einer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort beim „ADHS-Elterntrainer“ anmelden. Dann werden ihre Eingaben gespeichert, sodass sie beim nächsten Einloggen kontinuierlich im Programm weiterarbeiten können. Für AOK-Versicherte gibt es ein exklusives Zusatzangebot: Sie können sich von Experten aus dem Team von Prof. Döpfner beraten lassen, wenn sie Fragen zur Anwendung der Methoden haben, die im Elterntrainer vermittelt werden. Nach einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erhielten 4,4 Prozent der AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen von drei bis 17 Jahren im Jahr 2014 die Diagnose ADHS. Damit ist die „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“ die häufigste psychische Diagnose im Kindesalter. Bei etwa 6,4 Prozent der Jungen wurde ADHS in der Abrechnung der Ärzte dokumentiert; sie sind damit wesentlich häufiger betroffen als Mädchen mit 2,2 Prozent. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Pflegereform: Fünf Pflegegrade erfassen Lage Betroffener besser – Keine finanzielle Schlechterstellung für Pflegebedürftige
Die AOK Baden-Württemberg befürwortet ausdrücklich die fünf neuen Pflegegrade der heute (12.08.2015) von der Bundesregierung beschlossenen zweiten Stufe der aktuellen Pflegereform. „Damit wird endlich die Ungleichbehandlung von Menschen mit körperlichen Beschwerden und kognitiven Einschränkungen aufgehoben“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, dazu in Stuttgart. Positiv sei auch, dass durch die Umstellung kein Leistungsberechtigter schlechter gestellt werde. In dieser zweiten Stufe der Pflegereform, die in zwei Schritten zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ragt aus Sicht der Südwest-AOK der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinem umfassenden Verständnis von Pflegebedürftigkeit heraus. Pflegerische Betreuung stehe jetzt gleichrangig neben körperbezogenen Maßnahmen. Die fünf neuen Pflegegrade erfassen den Bedarf Pflegebedürftiger wesentlich genauer, denn künftig werde für die Einstufung der Grad der Selbständigkeit gemessen und nicht mehr die Zeit, die zur Pflege der jeweiligen Person notwendig sei. Durch die Einteilung in nun fünf Grade (statt bisher drei Stufen) wird kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt. Hier gilt der Besitzstandsschutz: Alle Pflegebedürftigen erhalten weiter ihre Leistungen, viele höhere als bisher. Bereits mit der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen ersten Stufe der Pflegereform seien richtige Ansätze auf den Weg gebracht worden. Als richtigen Schritt bewertet Hermann die Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen, die seit Anfang des Jahres gilt. Aber auch hier sei weiterhin eine gesetzlich festgelegte und regelmäßige „Preisanpassung“ erforderlich, damit der Wert der Leistungen zumindest stabil bleibe. Die Leistungsausgaben für die Pflegeversicherung stiegen bei der AOK-Baden-Württemberg von 2009 bis 2015 um 31 Prozent von 1,19 auf 1,56 Milliarden Euro. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit der zweiten Stufe der Pflegereform die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für dauerhafte Leistungsverbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Krankenkassen lehnen zu oft Mutter/Vater-Kind-Kuren ab – Patientenbeauftragte nimmt Verantwortliche in die Pflicht
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat heute Vertreter der Krankenkassen in einem Gespräch auf die Missstände im Genehmigungsverhalten bei Mutter/Vater-Kind-Kuren hingewiesen und angemahnt, dass die gesetzlichen Vorgaben umgehend von allen Krankenkassen eingehalten werden: „Die Ergebnisse einer kürzlich von mir veröffentlichten Studiebelegen, dass die Erfolgsquote von Widersprüchen bei abgelehnten Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen bei 72 Prozent liegt. Das heißt, viel zu vielen Eltern werden diese Leistungen zunächst verweigert, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der Krankenkassen aufkommen. Die Studie zeigt zudem, dass die einzelnen Krankenkassen ganz unterschiedlich genehmigen oder ablehnen. Für diese gravierenden Unterschiede der Leistungsablehnungen im Vorsorge und Rehabilitationsbereich gibt es keine sachliche Erklärung; sie legen den Schluss nahe, dass die Krankenkassen diesen Bereich zur Kosteneinsparung nutzen.“ Fischbach fordert nun die Krankenkassen auf, innerhalb der nächsten vier Wochen Vorschläge zu unterbreiten, wie über Leistungsanträge einheitlicher und nach den gesetzlichen Vorgaben entschieden werden kann. Damit wären Versicherte nicht so häufig gezwungen, Widerspruch einzulegen, um beispielsweise eine Mutter/Vater-Kind-Kur zu erhalten. „Ich erwarte, dass sich die Krankenkassen an Recht und Gesetz halten. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Leistungen, die ihnen zustehen, auch bekommen – und zwar unabhängig von der Krankenkasse, bei der sie versichert sind.“ Weiterhin plädiert die Patientenbeauftragte dafür, dass die Krankenkassen die Widerspruchsquote und die Erfolgsquote der Widersprüche auf ihren Websites veröffentlichen, um diese Zahlen für die Versicherten transparent zu machen. So würde der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht mehr allein über die Höhe des Zusatzbeitrags, sondern auch über die gesetzeskonforme Bewilligung der Leistungen geführt werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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