Ob das Wetter so bleibt oder nicht – die Gemüter werden wohl kaum kühl bleiben, wenn am 13. Juli um 10:00 Uhr Bewohner, Angehörige, Pflegekräfte und weitere engagierte Personen vor dem Marienhaus in Essen für eine menschenwürdige Pflege demonstrieren. Menschenwürdig sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für diejenigen, die sie pflegen! Ab 6:30 Uhr werden einige prominente Politker in der Pflegeeinrichtung hospitieren. Anschließend werden sie sich der Diskussion mit Heimbetreibern, Pflegekräften, aber auch mit der Presse und Autoren wie Claus Fussek und Markus Breitscheidel stellen müssen, die eigens für diesen Aktionstag anreisen. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu beteiligen! Der DBfK unterstützt die Aktion und ruft zu einer regen Teilnahme auf. Nähere Infos sind zu finden unter www.nachdenkation.com. (Al)
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Praxisbörsentag der KV Nordrhein: Oberbergischer Kreis wirbt um ärztlichen Nachwuchs
Etwa jeder vierte Hausarzt im Rheinland ist aktuell über 60 Jahre alt und wird in naher Zukunft einen Nachfolger für seine Praxis suchen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein, zu deren Aufgaben die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Nordrhein zählt, unterstützt die Mediziner dabei, rechtzeitig Nachfolger für ihre Praxen zu finden und damit die Versorgung vor Ort zu erhalten. Ein wichtiges Instrument dabei sind die nordrheinischen „Praxisbörsentage“, auf denen niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten direkten Kontakt mit potenziellen Nachfolgern aufnehmen können und der ärztliche Nachwuchs gleichzeitig über alle Fragen der Niederlassung informiert wird. Auf dem nächsten Praxisbörsentag der KV Nordrhein, der am Samstag, den 12. November 2016, in Köln (Sedanstr. 10-16) stattfindet, wird erstmals der Oberbergische Kreis um Mediziner-Nachwuchs werben und sich als attraktive Region mit guten Arbeitsbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte präsentieren. „Der Oberbergische Kreis ist aus vielen, guten Gründen eine attraktive Alternative zum Leben und Arbeiten für niederlassungswillige Ärzte. Unsere Stärke ist die persönliche Ansprache, man kennt sich und man hilft sich hier. Die umliegenden Großstädte sind gut zu erreichen und gar nicht so weit weg, wie mancher vielleicht denkt. Wir haben eine grandiose Natur, die auch zu Werbezwecken genutzt wird, sowie hervorragende Freizeitmöglichkeiten. Als familiengeprägte Region legt der Kreis großen Wert auf gesunde und gesunderhaltende Lebens- und Umweltfaktoren. So haben wir vermutlich das beste Trinkwasser in NRW und unsere Grundstückspreise lassen Sie nachts auch gut schlafen“, sagt Ralf Schmallenbach, Dezernent des Oberbergischen Kreises. Direkter Austausch steht im Mittelpunkt Da die Nachfolgersuche immer schwieriger wird, setzt der Praxisbörsentag auf den persönlichen Kontakt und das direkte Kennenlernen von Abgebern und Interessenten. „Wir begrüßen sehr, dass sich mit dem Oberbergischen Kreis eine ganze Region aus Nordrhein präsentiert. Die Kommunen signalisieren damit, dass sie selber wesentlich dazu beitragen können, die ärztliche Versorgung vor Ort zu erhalten – beispielsweise durch Vermittlung geeigneter Praxisräume und geeigneter Ansprechpartner vor Ort“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Der seit 2008 zwei Mal jährlich stattfindende Praxisbörsentag ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Angebote, mit denen die KV Nordrhein dem vor allem in ländlichen Regionen drohenden Arztmangel entgegenwirken möchte. Auf Inseraten können Praxisabgeber und interessierte Einsteiger vermerken, wo und wann sie eine Praxisabgabe bzw. -übernahme planen. Zudem informieren Experten der KV über alle Fragen rund um die Niederlassung. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)
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Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein
Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden. Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände
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Tourtagebuch – Besuch in der Innenstadt
(NORTHEIM) Gestern waren wir mit dem Pflegemobil in Göttingen – heute sind wir in Northeim. Nachdem wir in den letzten Jahren mit dem Info-Bus Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtung besucht und dort über die Leistungen des Berufsverbandes informierten haben, haben wir das Konzept in diesem Jahr neu ausgerichtet und informieren in den Fußgängerzonen über Pflegeversicherung, Versorgungsformen im Alter […]