Ob das Wetter so bleibt oder nicht – die Gemüter werden wohl kaum kühl bleiben, wenn am 13. Juli um 10:00 Uhr Bewohner, Angehörige, Pflegekräfte und weitere engagierte Personen vor dem Marienhaus in Essen für eine menschenwürdige Pflege demonstrieren. Menschenwürdig sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für diejenigen, die sie pflegen! Ab 6:30 Uhr werden einige prominente Politker in der Pflegeeinrichtung hospitieren. Anschließend werden sie sich der Diskussion mit Heimbetreibern, Pflegekräften, aber auch mit der Presse und Autoren wie Claus Fussek und Markus Breitscheidel stellen müssen, die eigens für diesen Aktionstag anreisen. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu beteiligen! Der DBfK unterstützt die Aktion und ruft zu einer regen Teilnahme auf. Nähere Infos sind zu finden unter www.nachdenkation.com. (Al)
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AOK Rheinland/Hamburg – Ablösung der Altsysteme geht voran
Die Produktivsetzung von oscare® ZWR und oscare® Dental für den gkv-informatik-Kunden AOK Rheinland/Hamburg ist für die Krankenkasse ein großer Schritt auf dem Weg der Ablösung ihrer Altsysteme. Das SAP-basierte oscare® bildet als Software-Lösung sämtliche Geschäftsprozesse der gesetzlichen Krankenversicherung in einer integrierten Systemumgebung ab. Von der Stammdatenverwaltung über das Beitrags- und Leistungsmanagement bis zum Controlling und der Erstellung von Statistiken ist oscare® voll umfänglich. Bereits Anfang Januar startete das Projekt mit über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Projektpartner gkv informatik, AOK Rheinland/Hamburg und AOK Systems. Seitdem nahmen die Projektbeteiligten mit Erfolg drei umfangreiche fachliche Datenmigrationen vor. Im Rahmen der Produktionsvorbereitungen der beiden oscare®-Module konnten sie zahlreiche Testfallerfassungen erfolgreich durchführen und damit die Stabilität, Funktionalität und Qualität der genutzten SAP-Systeme vor dem Go Live Termin testen. In Zusammenarbeit der drei Projektunternehmen erfolgte nach den umfangreichen Vorarbeiten am 26. Mai 2015 die Inbetriebnahme der oscare®-Module ZWR und Dental. Nach der Umstellung profitieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland/Hamburg von dem sich gleichenden Erfassungsprozess unterschiedlichster Leistungsfälle im neuen System. Wechselzeiten in andere Systeme und das Umdenken zwischen der Erfassung verschiedener Leistungen entfallen. Frank Schulte (Zentrales Projetmanagement gkv informatik) zeigte sich sehr zufrieden mit dem Verlauf des Projektes: „Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit und das Engagement aller Beteiligten über den gesamten Zeitraum hinweg. Diese Motivation nehmen wir gerne mit in die anstehenden Projekte.“ Der Einsatz der beiden oscare®-Module schafft die Voraussetzungen für weitere Implementierungen neuer Funktionalitäten der Software-Lösung oscare®. Folgen wird insbesondere das Modul oscare® GKV-FI (neues Finanzsystem).(hpr) Pressemitteilung der gkv-informatik GmbH
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E-Health-Gesetz: Industrie muss Masterplan zur Einhaltung von Fristen vorlegen
Anlässlich der heute geplanten Verabschiedung des E-Health-Gesetzes durch den Bundestag in 2./3. Lesung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Die Ersatzkassen begrüßen grundsätzlich, dass die Politik mit dem E-Health-Gesetz den Ausbau der Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen auch durch Fristsetzungen und Sanktionen vorantreiben will. Die Krankenkassen haben schon sehr viel Geld in das Projekt E-Health investiert, die Versicherten müssen jetzt bald einen ‚Profit‘ von den geplanten Anwendungen wie Medikationsplan, Arzneimitteltherapiesicherheit, Notfalldatenmanagement sowie der Patientenakte und dem Patientenfach haben. Deshalb darf es nun keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Die Industrie ist gefordert, so schnell wie möglich die längst überfällige Lieferung der notwendigen Geräte für die sichere Verbindung in die Telematikinfrastruktur (Konnektoren) zu gewährleisten. Die Chancen der Nutzung der Telematikinfrastruktur als Datenautobahn für die Beteiligten im Gesundheitswesen sind mit diesem Gesetz sicher noch nicht ausgeschöpft. In Zukunft muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nur als ‚Schlüssel‘ für die geplanten sinnvollen medizinischen Anwendungen wie Medikationsplan oder Arzneimitteltherapiesicherheit eingesetzt werden darf. Die Online-Speicherung der medizinischen Daten müsste im Gesetz verbindlich vorgeschrieben werden. Je weniger Daten auf der eGK sind, desto geringer ist der Datenverlust beim Tausch einer eGK. Der Tausch einer eGK kann bei Verlust, Defekt oder Einführung einer weiterentwickelten Generation der eGK erforderlich werden.“ Pressemitteilung des vdek
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Reform der ambulanten Notfallversorgung – vdek und AQUA-Institut stellen Gutachten vor
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) will die Versorgung in der ambulanten Notfallmedizin verbessern und hat dazu ein Gutachten beim AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH in Auftrag gegeben. Darin werden Empfehlungen zur Reform der ambulanten Notfallversorgung und einer besseren Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Notdienst sowie dem Rettungsdienst vorgestellt. Ausgehend von dem Gutachten fordert der vdek sechs Punkte zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung: 1. Dreh- und Angelpunkt ist die Errichtung von sogenannten Portalpraxen an allen Krankenhäusern Deutschlands, die rund um die Uhr an der stationären Notfallversorgung teilnehmen. Die Portalpraxis sollte in der Regel aus einer festen Anlaufstelle für die Notfallpatienten sowie aus einer ambulanten Notdienstpraxis bestehen, die ebenfalls am Krankenhaus angesiedelt sein sollte. 2. In der Anlaufstelle soll eine rasche Erstbegutachtung der Patienten vorgenommen und der Behandlungsbedarf eingeschätzt werden. Die Anlaufstelle leitet die Patientinnen und Patienten dann entweder in die niedergelassene Arztpraxis außerhalb des Krankenhauses (innerhalb der Sprechstundenzeiten) oder in die ambulante Notdienstpraxis im Krankenhaus (außerhalb der Sprechstundenzeiten) bzw. in die Notaufnahme des Krankenhauses weiter. 3. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags zuständig für die Organisation des Portalpraxenkonzeptes. 4. Notwendig ist jedoch eine sektorenübergreifende Abstimmung der stationären mit den erforderlichen ambulanten Notfallstrukturen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits den Auftrag erhalten, ein Stufenkonzept für die stationäre Notfallversorgung zu erarbeiten. Auf dieser Basis sollen zusätzlich bei allen Krankenhäusern, die rund um die Uhr an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, Portalpraxen eingerichtet werden. Der G-BA soll festlegen, wie viele ambulante Notfallärzte je 100.000 Einwohner vorzuhalten sind. 5. Die Qualifikation der Personen, die in der Notfallversorgung tätig sind, muss verbessert werden. Dies gilt insbesondere für das nichtärztliche Personal, das die Schwere der Erkrankungen bewertet und die Weiterleitung in Arztpraxis, Notdienstpraxis oder Notaufnahme vornimmt. Ärzte, die in der Notdienstpraxis arbeiten, müssen entsprechend fortgebildet werden. 6. Die KVen und Rettungsdienste sollten gemeinsame Rettungsleitstellen betreiben, die alle Anrufe der Rufnummer 112 sowie der Rufnummer 116 117 (Rufnummer der KVen) entgegennehmen und die Patienten an den geeigneten Notdienst vermitteln. „Wir brauchen transparentere Strukturen in der Notfallversorgung. Immer mehr Patienten steuern im Notfall das Krankenhaus an, auch wenn sie eigentlich ambulant hätten behandelt werden können“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Unklare Sprechstundenzeiten und Anlaufstellen der niedergelassenen Ärzte, unklare Aufgabenteilung zwischen ambulantem und stationärem Notdienst und die Unsicherheit der Patientinnen und Patienten seien die Hauptgründe dafür. So werden jährlich bis zu 25 Millionen Menschen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelt, mit steigender Tendenz. Nach Aussagen von Fachgesellschaften könnten ein Drittel der Patienten bedenkenlos im niedergelassenen Bereich behandelt werden, gehören also nicht ins Krankenhaus. „Unser Ziel muss es daher sein, die Patientinnen und Patienten in den richtigen Behandlungspfad zu lotsen. Mithilfe der Anlaufstelle können wir erreichen, dass schnell abgeklärt wird, ob es sich um eine Bagatellerkrankung oder einen lebensbedrohlichen Notfall handelt.“ Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Portalpraxenkonzeptes sieht Elsner bei den KVen. „Der Sicherstellungsauftrag bei der ambulanten Versorgung liegt bei den niedergelassenen Ärzten – dies gilt auch für den Notfall.“ Professor Joachim Szecsenyi, Leiter des AQUA-Instituts, forderte eine engere Kooperation zwischen den KVen und Krankenhäusern, um das Konzept der Portalpraxen umzusetzen. „Grundsätzlich sollte in den Notdienstpraxen in den Krankenhäusern eine Vergütung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und eine Abrechnung mit der KV erfolgen. Darüber hinaus muss es vertragliche Absprachen mit den Krankenhäusern etwa über die personelle Besetzung der Anlaufstelle oder der gemeinsamen Nutzung von Untersuchungs- und Behandlungsräumen sowie der Finanzierung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals geben.“ Dies gelte auch für die Errichtung einer gemeinsamen Rettungsdienstleitstelle. Zudem müssten die KVen verbindliche Qualifikationsprofile für das Personal in der ambulanten Notfallversorgung festlegen und ein entsprechendes Weiterbildungsangebot entwickeln. Pressemitteilung des vdek
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