Ob das Wetter so bleibt oder nicht – die Gemüter werden wohl kaum kühl bleiben, wenn am 13. Juli um 10:00 Uhr Bewohner, Angehörige, Pflegekräfte und weitere engagierte Personen vor dem Marienhaus in Essen für eine menschenwürdige Pflege demonstrieren. Menschenwürdig sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für diejenigen, die sie pflegen! Ab 6:30 Uhr werden einige prominente Politker in der Pflegeeinrichtung hospitieren. Anschließend werden sie sich der Diskussion mit Heimbetreibern, Pflegekräften, aber auch mit der Presse und Autoren wie Claus Fussek und Markus Breitscheidel stellen müssen, die eigens für diesen Aktionstag anreisen. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu beteiligen! Der DBfK unterstützt die Aktion und ruft zu einer regen Teilnahme auf. Nähere Infos sind zu finden unter www.nachdenkation.com. (Al)
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Korruption muss sanktioniert werden
Anlässlich der heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen, erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Wer als Patient ein Medikament verordnet oder eine Klinik empfohlen bekommt, muss sich zu 100 Prozent darauf verlassen können, dass dahinter ausschließlich medizinische Gründe stehen. Ich bin davon überzeugt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Ärzte und anderer Akteure im Gesundheitswesen ehrliche Menschen sind. Aber leider gibt es wohl keinen Bereich unserer Gesellschaft, in dem es nicht auch schwarze Schafe gibt. Auch im Gesundheitswesen muss man die schwarzen Schafe finden und zur Rechenschaft ziehen können. Das jetzt angekündigte Gesetzesvorhaben wird dabei helfen, die schwarzen Schafe zu finden und damit die Patientenversorgung sicherer machen. Deshalb begrüßen wir diese Gesetzesinitiative. Gerade in der Gesundheitsversorgung muss Korruption sanktioniert werden, damit das so wichtige Vertrauen nicht beschädigt wird. In den nächsten Monaten wird es nun darum gehen, den Gesetzesentwurf genau zu prüfen und durch konstruktive Hinweise zu unterstützen.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes vom 11.12.2014
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Selbstverwaltungsstärkungsgesetz grundlegend überdenken
Derzeit berät der Deutsche Bundestag über ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Anders als der Name vermuten lässt, soll damit in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Montag dieser Woche zeigt sich deutlich, dass dringender Bedarf für Nachbesserung am Gesetzentwurf besteht. Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gegeben. Dennoch sollen die jetzt vorgesehenen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht auch uns betreffen. Aber wenn bei einem einzelnen Verband etwas grundlegend schiefläuft, dann muss auch dort gehandelt werden. Wenn der Gesetzgeber auf die Missstände reagieren will, sollten entsprechende Regelungen auch gezielt wirken. Dass damit gleichsam alle Selbstverwaltungsorganisationen getroffen werden sollen, ist jedenfalls inakzeptabel. Das Gesetzesvorhaben sollte noch einmal grundlegend überdacht werden! Wenn es überhaupt einer Gesetzesänderung bedarf, dann bitte einer zielgenauen. Es braucht keinen Rundumschlag, der auch Unbeteiligte trifft. Damit die soziale Selbstverwaltung aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern auch zukünftig verantwortungsvoll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung gestalten kann, muss der Handlungsrahmen der bewährten Sozialpartnerschaft gestärkt und nicht geschwächt werden. Die bei den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden gelebte Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule des sozialen Ausgleichs in unserer Gesellschaft.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Innovationsfonds fördert erneut zahlreiche Projekte mit AOK-Beteiligung
Mit der zweiten Entscheidung des Innovationsausschusses für den Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ werden zehn Projekte mit AOK-Beteiligung gefördert. Ihre Bandbreite reicht von der geriatrischen Versorgung bis hin zu Angeboten für Menschen mit Behinderungen, Krebserkrankungen oder Schlaganfällen. „Gute Versorgung findet vor Ort statt. Deshalb wundert es nicht, dass die AOK bei den vom Innovationsfonds unterstützten Projekten erneut stark vertreten ist. Die sehr unterschiedlichen Ideen eint, dass sie sektorale Grenzen überwinden und neue Formen der Zusammenarbeit schaffen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein Schwerpunkt des zweiten Durchgangs der neuen Versorgungsformen ist die geriatrische Versorgung. Ausgewählt wurde beispielsweise ein Projekt der AOK Nordost, das mit interdisziplinär tätigen Teams aus Ärzten, Apothekern, Pflegefachkräften und geriatrischen Pharmazeuten die Arzneimittelversorgung für pflegebedürftige geriatrische Patienten verbessern soll. Auf multiprofessionelle Teams setzt auch ein Projekt für eine bessere ärztliche Versorgung in stationären Pflegeheimen, bei dem die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mitwirkt. Die AOK Bayern unterstützt ein Interventionsprogramm mit dem Krankenhauswiedereinweisungen älterer, multimorbider Patienten vermieden werden sollen. Die AOK Rheinland/Hamburg beteiligt sich an zwei Projekten zur Betreuung krebskranker Patientinnen und Patienten. Dabei geht es im ersten Modell um die individuelle, psychoonkologische Unterstützung von Krebspatienten innerhalb des ersten Jahres nach der Diagnose. Ein weiteres Projekt richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die erfolgreich eine Krebserkrankung überstanden haben und bei denen Spätfolgen der Erkrankung vorgebeugt werden soll. Krebserkrankungen stehen auch im Fokus eines Projekts, an dem die AOK Bayern beteiligt ist. Durch risikoangepasste Früherkennungsmaßnahmen sollen Patienten zwischen 25 und 50 identifiziert werden, die ein höheres familiäres Risiko für Darmkrebs haben. Als weiteres Themenfeld hatte der Innovationsausschuss die Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und die Förderung der Gesundheitskompetenz gesetzt. Hier konnte sich ein Projekt unter Beteiligung der AOK NordWest und der AOK Hessen behaupten, das Menschen mit einem erhöhten Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 frühzeitig gesundheitsrelevante Informationen vermitteln will. Dadurch soll die Entwicklung des Diabetes verhindert bzw. verzögert werden. Im Themenfeld „Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen“ wird ein Projekt gefördert, das mit der Unterstützung der AOK Rheinland/Hamburg die Kommunikationsfähigkeit von Patienten stärkt, die nicht sprechen können und auf Maßnahmen der unterstützenden Kommunikation angewiesen sind. Zu den weiteren vom Innovationsausschuss ausgewählten Projekten mit AOK-Beteiligung gehört zum Beispiel ein sektorenübergreifendes Versorgungsmodell zum Einweisungs- und Entlassmanagement, das die AOK Baden-Württemberg im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung etablieren möchte, um Versorgungslücken und Informationsbrüche zu vermeiden. Ein Care- und Casemanagement steht auch im Mittelpunkt eines Projekts aus Ostwestfalen-Lippe, an dem die AOK NordWest beteiligt ist. Es richtet sich gezielt an Schlaganfallpatienten und soll ebenfalls die Versorgung über Sektorengrenzen hinweg verbessern. Die Mittel des Innovationsfonds speisen sich vollständig aus Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidungen der zweiten Förderwelle hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss im März getroffen. Von den 107 Projektanträgen mit einem Gesamtfördervolumen von 485 Millionen Euro werden 26 Projekte gefördert. Dafür steht die Hälfte der für 2017 insgesamt für „neue Versorgungsformen“ zur Verfügung stehenden Summe von 225 Millionen Euro bereit. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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