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ADHS bei Erwachsenen – Kasse muss nicht zahlen!

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 1 KR 5/09/ R, berichtet die Ärztezeitung , dass Erwachsene, die unter ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) leiden, keinen Anspruch auf Medikamente mit dem Wirkstoff Methylphenidat haben.

Das liegt daran, dass Medikamente mit Methylphenidat nur für Kinder und Jugendliche zugelassen sind. Auf die ADHS-Betroffenen kommen daher weiter monatliche Kosten in Höhe von 80 – 126 € zu, die ihnen die Kassen nicht erstatten müssen. Die einzige Lücke scheint derzeit nur die zu sein, dass Kassen in der Regel den ADHS-Patienten die Kosten für das Medikament dann weiter erstatten, wenn diese vor dem 18. Lebensjahr bereits damit behandelt wurden und sich noch in der Ausbildung befinden bzw. vor einer Prüfung stehen. Der Kläger vor dem Bundessozialgericht war aber erst im Alter von 19 Jahren erstmals mit Methylphenidat behandelt worden.

Eltern von jugendlichen ADHS-Patienten könnten also unter Umständen etliches Geld sparen, wenn sie veranlasssen, dass die Behandlung des ADHS vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird. Weitere Infos hier.

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