Das Patientengeheimnis ist ein Menschenrecht

Nachrichten / Datenschutznachrichten (Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)

Das Patientengeheimnis ist ein Menschenrecht, erklärte Alexander Dix am 1. Juli 2009 vor dem Patientenforum Berlin.

Aus dem Vortrag:

Der Schutz des Patientengeheimnisses ist zentrale Voraussetzung für jede erfolgversprechende medizinische Behandlung. Ärzte oder Anbieter von telemedizinischen Diensten, die meinen, Datenschutzbedenken hätten nur Gesunde, haben ihren Beruf verfehlt.

Neue Technologien wie das Internet bieten Chancen für die medizinische Kommunikation, sie bergen aber auch Risiken für den Schutz der Patientendaten. Zeit- und Kostendruck dürfen niemanden dazu verleiten, am Datenschutz zu sparen oder nicht beherrschbare Risiken für die Geheimhaltung von Gesundheitsinformationen einzugehen.

 

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