Das Neugeborene blieb in der Obhut des 18jährigen Vaters. In einer Situation der Überforderung hat der junge Mann das Neugeborene so heftig geschüttelt, dass der herbeigerufene Notarzt das Kind wiederbeleben musste.
Alles hat scheinbar gestimmt: Sowohl das Jugendamt als auch eine Familienhilfe seien dem jungen Vater acht Stunden pro Woche zur Seite gestanden – und dennoch ist die Situation eskaliert.
„Was uns so empört ist die Tatsache, dass es in Deutschland sieben Einrichtungen mit ca. 90 Plätzen für die gemeinsame Unterbringung von straffälligen Frauen und ihren Kleinkindern gibt“, so Elke Pirrhs, die Hebammenlandesvorsitzende von Thüringen. „Die Mutter-Kind-Häuser innerhalb der Justizvollzugsanstalten wirken frühkindlichen Entwicklungsstörungen entgegen, indem eine Trennung vermieden wird. Statt Trennung wird die Haftzeit bewusst dazu genutzt, um positive Entwicklungsprozesse einzuleiten, die Mütter in ihrer sozialen Kompetenz zu stärken und die Mutter-Kind-Bindung zu fördern. Manche Mütter im Strafvollzug müssen auch in ihrer Erziehungsfähigkeit gefördert werden, damit ihr Erziehungsverhalten dem Wohl des Kindes dient – auch nach der Haftzeit“, so die Landesvorsitzende abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom 25.6.2009