(NORDWEST) Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen des Magazins “Heilberufe”, die einen kleinen Beitrag zum Junge-Pflege-Kongress und die Adresse unseres Blogs veröffentlicht haben. Und der Artikel, auf den sich der Beitrag bezieht, der steht hier. (Zi)
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Repräsentative Befragung in Baden-Württemberg: Positives Arbeitsklima führt zu geringeren Fehlzeiten
Eine positiv empfundene Unternehmenskultur kann zu geringeren krankheitsbedingten Fehlzeiten führen, das zeigt eine Telefonbefragung der GfK unter Erwerbstätigen in Baden-Württemberg im Auftrag der AOK: Wird das Arbeitsklima positiv erlebt, fehlen 44 Prozent der Befragten lediglich zwischen einem und sieben Tagen im Jahr. Wird das Arbeitsklima jedoch negativ erlebt, dreht sich das Verhältnis um: Jeder zweite jener Beschäftigen (49 %) fehlt dann mehr als zwei Wochen im Jahr. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betrugen die volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2014 circa 90 Milliarden Euro. „Fehlzeiten bringen aber auch organisatorische und persönliche Belastungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter mit sich“, sagt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychotherapeutin bei der AOK Baden-Württemberg. „Von einer guten Unternehmenskultur profitieren beide – eine wertschätzende Kommunikation und entsprechendes Führungsverhalten sind entscheidende Faktoren.“ Eine besondere Rolle spielt das Arbeitsklima als eine Dimension der Unternehmenskultur. Im Rahmen der Befragung wurde untersucht, wie die Kollegialität, das Verhältnis zu den Vorgesetzten, die interne Konkurrenz und die Offenheit im Unternehmen bewertet werden. Wenn diese Aspekte positiv erlebt werden, berichtet nur jeder Vierte (25 %) von psychischen Beschwerden. Herrscht jedoch ein negatives Arbeitsklima, sind drei von vier Personen (73 %) betroffen. Dieser Zusammenhang scheint in Baden-Württemberg stark überdurchschnittlich ausgeprägt zu sein – bundesweit sind es nur 55 Prozent. Als wichtiger Aspekt des Arbeitsklimas wird das Loben von den Beschäftigten eingeschätzt: Doch lediglich die Hälfte der Beschäftigten wird für gute Arbeit gelobt. Für Frauen ist das Arbeitsklima wichtiger als für Männer (37 vs. 27 %) und für jüngere Arbeitnehmer bedeutsamer als für ältere (39 % vs. 28 %). Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Personen (47 %) und Schüler und Azubis (55 %) legen ebenfalls großen Wert auf ein gutes Arbeitsklima. In Baden-Württemberg findet jeder zweite Arbeitnehmer die Mitarbeiterorientierung (Förderung der Mitarbeiter und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen) und das Problemlösungsverhalten (abwechslungsreiche Arbeit und Umgang mit Problemen) im Unternehmen sehr wichtig. Bei diesen Aspekten ist jedoch auch die Differenz zwischen Wunsch und Wirklichkeit besonders groß – so haben nur 35 Prozent der Befragten das Gefühl, dass die Mitarbeiterorientierung im Unternehmen als wichtig angesehen wird – beim Problemlösungsverhalten sind es sogar nur 33 Prozent. „Führungskräfte prägen die Unternehmenskultur maßgeblich mit und haben damit Einfluss auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Zur Verringerung der Fehlzeiten bietet es sich an, die Unternehmenskultur zu untersuchen und Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten“, so Knapstein weiter. „Die Etablierung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) kann zu einer positiven Unternehmenskultur beitragen und in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Unternehmen sein.“ Dass immer mehr Betriebe das BGM als geeignetes Instrument sehen, spiegeln auch die Zahlen der Gesundheitskasse wider: So erreichte die AOK im Jahr 2015 bereits 1.882 Betriebe in Baden-Württemberg mit entsprechenden Angeboten – das waren 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt ist der Krankenstand bei den knapp zwei Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken: Im ersten Halbjahr 2016 betrug er 5,2 Prozent; im ersten Halbjahr 2015 5,4 Prozent (Gesamtjahr 2015: 5,1%). Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Schwere Mängel bei Zulassungsstudien eines indischen Unternehmens: Apotheken stoppen Abgabe von Generika nach BfArM-Bescheid
Erneute Zweifel an einem indischen Auftragsforschungsunternehmen, das Daten für die Arzneimittelzulassung erheben sollte: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Liste der Medikamente veröffentlicht, deren Zulassung wegen schwerer Mängel in der Durchführung von für die Zulassung relevanten Studien, einschließlich Manipulation von Probandenproben, in Kürze ruhen wird. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat die Apotheken heute darüber informiert, welche konkreten Medikamente im Zuständigkeitsbereich des BfArM ab dem 11. August nicht mehr von Apotheken abgegeben werden dürfen. „Die Apotheken setzen Arzneimittel-Rückrufe und die Folgen des Ruhens von Zulassungen auf Basis behördlicher Anordnungen unverzüglich im laufenden Tagesgeschäft um und geben die betroffenen Arzneimittel nicht mehr an ihre Patienten ab“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Mitglied der AMK. Medikamente, deren Zulassung ruht, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Patienten, die entsprechende Medikamente bereits Zuhause haben, sollten mit Ihrem verordnenden Arzt Rücksprache halten. Kiefer: „Die Mitarbeiter der Apotheken sorgen dafür, dass einerseits Arzneimittelrisiken an die Behörden und die AMK gemeldet werden und andererseits die Patienten über risikominimierende Maßnahmen individuell informiert werden. Wenn das vom Arzt verordnete Medikament nicht mehr verfügbar ist, werden Patienten mit einem alternativen Präparat versorgt. Dies ist mit einem zusätzlichen Beratungsaufwand verbunden, den die Apotheken im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags ohne zusätzliche Honorierung übernehmen.“ Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht
Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Das am Donnerstag verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 12. Mai 2017 damit befassen wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann: Das neue Datenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen Fachgesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch sowie bei den Datenschutzgesetzen der Länder. Das nun vorliegende Gesetz wurde gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verbessert. So enthält das Gesetz nur noch sehr wenige Einschränkungen der Betroffenenrechte, die vor allem kleine Unternehmen mit oftmals noch analoger Datenverarbeitung entlasten. Damit gilt für die Mehrzahl der Datenverarbeitungen in der digitalen Welt der hohe Standard der Datenschutz-Grundverordnung. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Die BfDI kritisiert jedoch, dass der Deutsche Bundestag bei wichtigen Punkten den Gesetzentwurf nicht nachgebessert hat: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten wirksamen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts sind deutlich beschränkt. Gerade in diesem Bereich ist eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes zwingend notwendig. Die BfDI erhält hier jedoch keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch darf die BfDI den Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in EU-Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden und deren einheitliche Vertretung in europäischen Angelegenheiten. Dafür erhält die BfDI die Funktion einer Zentralen Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern. Die BfDI wird zudem als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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