(NORDWEST) Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen des Magazins “Heilberufe”, die einen kleinen Beitrag zum Junge-Pflege-Kongress und die Adresse unseres Blogs veröffentlicht haben. Und der Artikel, auf den sich der Beitrag bezieht, der steht hier. (Zi)
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Und da sind sie schon: z.B. mit mehr oder minder täglich Privatkram oder ganz frisch und direkt aus der Mitte der Arbeitsgruppe junger Pflegender im DBfK. Wer weiß noch jemanden? (Zi)
Keine Beitragsgelder für Aufgaben der Kommunen
Das Bundeskabinett hat mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz die nächste Stufe der Pflegereform beschlossen. Damit soll erstens der Geltungsbereich des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch auf die Sozialhilfe ausgeweitet werden, was sinnvoll und richtig ist. Zweiter zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Verschiebung von Zuständigkeiten und Beitragsgeldern von der Pflegeversicherung hin zu den Kommunen. Das wird abgelehnt. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ein einheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sowohl bei den Leistungen der Pflegeversicherung als auch der Sozialhilfe angewendet wird, ist notwendig. Wir wollen, dass für die Menschen dieselben Grundlagen bei der Beurteilung der Frage gelten, wie viel Hilfe sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen.“ Kompetenzen nutzen statt zu vermischen Bisher gibt es in der Versorgung Pflegebedürftiger eine klare Aufgabenteilung: Die Kommunen stellen für Pflegebedürftige im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die notwenige Infrastruktur, wie beispielsweise altengerechte Busse oder Beratungen zum altersgerechten Wohnen. Finanziert aus Steuermitteln. Die Pflegekassen übernehmen neben den eigentlichen pflegerischen Leistungen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Pflegeberatung und das Fallmanagement für den Einzelnen. Mit dem Gesetz soll jetzt für 60 Modellkommunen die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie mit Geldern der Pflegeversicherung in die individuelle Versichertenberatung einsteigen. Dazu Gernot Kiefer: „Es kann nicht sein, dass die Kommunen aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden. Der Weg für eine sinnvolle Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege liegt nicht in der Verlagerung von Kompetenzen der Pflegeversicherung auf die Kommunen bei Beibehaltung der Finanzierung durch die Pflegekassen. Vielmehr ist ein abgestimmtes Handeln im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten notwendig und auch möglich.“ Bereits heute können auf der Grundlage des geltenden Rechts die Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen gemeinsam darauf hinwirken, eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Vielfach mangelt es jedoch auf kommunaler Ebene an der konsequenten Umsetzung der bestehenden Regelungen auch aufgrund fehlender Ausstattung mit ausreichenden Finanzmitteln seitens der Länder. Pflegekassen werden im Kampf gegen Betrug gestärkt Mit dem Gesetz sollen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen erstmals die Möglichkeit bekommen zu prüfen, ob Leistungen aus der Häuslichen Krankenpflege auch korrekt erbracht werden. Hintergrund sind die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Betrugsfälle. „Wir unterstützen die schärferen Regelungen zu den Qualitäts- und Abrechnungskontrollen der häuslichen Krankenpflege. Es darf nicht sein, dass die gesamte Pflegebranche darunter leidet, wenn einzelne Anbieter bewusst falsch abrechnen“, so Gernot Kiefer. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Azubis häufiger, aber kürzer krank
Auswertungen der AOK Bayern zeigen, dass der Krankenstand der Auszubildenden in 2016 mit 3,6 Prozent deutlich niedriger war als der aller bayerischen erwerbstätigen AOK-Versicherten. Hier lag der Krankenstand bei 4,6 Prozent. Die Gesundheitskasse versicherte im vergangenen Jahr mit mehr als 146.000 Azubis 53 Prozent aller bayerischen Auszubildenden. Zwar erkrankten Auszubildende mit 2,42 Fällen je Versicherten deutlich häufiger als alle bayerischen erwerbstätigen AOK-Versicherten (1,4 Fälle). „Dafür sind die bayerischen Azubis wesentlich kürzer krank“, erklärt Werner Winter, der den Fachbereich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bei der AOK Bayern leitet. 13 Tage Arbeitsunfähigkeit (AU) waren es 2016 bei den Auszubildenden, 16,9 Tage bei allen Erwerbstätigen. Dementsprechend liegt die durchschnittliche Krankheitsdauer pro Fall bei den Berufsanfängern nur bei 5,4 Tagen gegenüber 11,9 Tagen pro Fall bei allen Beschäftigten. Doppelt so viele Arbeitsunfälle bei männlichen Azubis Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen gab es indes kaum. Sowohl die Erkrankungshäufigkeit als auch die Krankheitsdauer unterschieden sich nur wenig. Allerdings wiesen männliche Azubis doppelt so viele Arbeitsunfälle auf: 4,62 Prozent ihrer Erkrankungsfälle waren durch einen Arbeitsunfall verursacht, dagegen waren es nur 2,03 Prozent bei den Mädchen. „Das liegt daran, dass Jungen meist gefahrgeneigtere Berufe ausüben, etwa in der verarbeitenden Industrie“, so BGM-Experte Winter. In Verwaltungen und Büros sind Arbeitsunfälle weniger wahrscheinlich. Dementsprechend wiesen die höchsten Krankenstände mit 5,22 Prozent die Azubis im Hoch- und Tiefbaugewerbe auf, gefolgt von denen in Verkehrs- und Logistikberufen (4,47 Prozent). Die niedrigsten Krankenstände hatten die Azubis in der Informatikbranche (2,6 Prozent) und im Bankengewerbe (2,5 Prozent). „Der Eintritt in das Berufsleben bringt eine erhebliche Veränderung der Lebensumstände für die jungen Menschen mit sich“, erklärt Werner Winter dazu. „Es ist daher sinnvoll, junge Menschen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bei der Entwicklung eines positiven Gesundheitsverhaltens zu unterstützen.“ Dies hat die AOK Bayern erkannt: Allein im vergangenen Jahr haben sich 51 BGM-Projekte der Gesundheitskasse an Auszubildende gerichtet. Pressemitteilung der AOK Bayern
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