So schreibt zumindest Werner Bartens unter dem nüchternen Titel “Wollen Sie etwa erblinden?” in der SZ. Von “unnötig” und “fragwürdig” steht zwar in der Studie, auf die er sich bezieht
Die Lebenszeit-Prävalenz und die Zwölfmonats-Prävalenz individueller Gesundheitsleistungen betrugen bei GKV-Versicherten 52 % beziehungsweise 42 %.
Hinsichtlich der positiven Aspekte bei der arztseitigen Erbringung von Zusatzleistungen berichteten die meisten GKV-Versicherten, über den Nutzen sowie über die Kosten der Zusatzleistungen aufgeklärt worden zu sein. Weiterhin hatte die Mehrheit der Befragten ausreichend Zeit, sich über die IGeL zu informieren (71 %) beziehungsweise für oder gegen die IGeL zu entscheiden (81 %), was der Forderung nach einer angemessenen Informations- und Bedenkzeit entspräche. Knapp 80 % hatten nach Behandlungsabschluss eine Rechnung erhalten.
Defizite zeigten sich hinsichtlich der Risikoaufklärung, der schriftlichen Informationen, der schriftlichen Behandlungsverträge sowie dem Hinweis auf eine Zweitmeinung. Knapp ein Drittel der Patienten berichtete, der Arzt habe während der Aufklärung über Zusatzleistungen die GKV-Leistungen kritisiert oder die Zusatzleistungen übertrieben positiv dargestellt, was den Anforderungen einer sachlichen Information und seriösen Beratung nicht entspräche. Entgegen dem Spektrum zulässiger Leistungen wurden in Einzelfällen im Rahmen des IGeL-Angebotes Produkte verkauft. Das Gebot einer seriösen Beratung schien in nur wenigen Fällen nicht erfüllt; einige Befragte fühlten sich durch die Zusatzleistungen verängstigt, verunsichert oder zur Annahme der Leistungen gedrängt.
Unter denjenigen Versicherten, die in den letzten zwölf Monaten bestimmte Fachärzte aufsuchten, berichteten die Patienten eine Leistungsbegrenzung am häufigsten von Orthopäden, Augenärzten sowie Hautärzten. Insgesamt scheinen sich in den erfassten arzt- und patientenseitigen Erklärungen die Einschnitte und Änderungen der Gesundheitsreformen abzubilden, zum Beispiel die Deckelung bestimmter ärztlicher Verordnungen sowie die Einschränkungen des GKV-Leistungskataloges.
nichts drin – aber seine Preise für Wissenschafts-und Medizinjournalismus wird er wohl nicht umsonst bekommen haben. Vielleicht für die Überschriften?
Gibt’s eigentlich jemand, der Erfahrungen mit IGeL bei Psychiatern hat? Bitte melden!