Macht die zukünftige Telematikinfrastruktur (Onlinephase des eGK rollouts) die Kassenärztliche Vereinigung überflüssig?

Wie ich bereits berichtet hatte, ist das Ziel des aktuellen Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte im Wesentlichen die Vorbereitung  zur Einführung einer zentralen, allgemein verbindlichen und sicheren Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Wie weit diese Entwicklung letztendlich führen könnte, wird bei aufmerksamer Betrachtung der Details der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK Badenwürtenberg deutlich. Zur Erinnerung: Der am 8. Mai 2008 unterschriebene Hausarztzentrierte Versorgungsvertrag (HZV) zwischen der AOK Baden-Württemberg, der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft eG (HÄVG) und dem MEDIVerbund gleicht einer Revolution im Gesundheitswesen: er bricht mit der traditionellen Vergütung hausärztlicher Versorgungsleistungen über die Kassenärztliche Vereinigung. Teilnehmende Ärzte rechnen ihre Leistungen nach festen Euro-Beträgen ab. Voraussetzung dafür ist die Installation einer zertifizierten Vertragssoftware wie Hausarzt+, die das Management der HÄVG-Verträge in der Arztpraxis übernimmt. Für die hoch sichere Online-Übermittlung der Abrechnungsdaten an das HÄVGAbrechnungszentrum benötigen die Praxen zusätzlich einen so genannten Konnektor. Aus Datenschutzgründen ist der Konnektor seit dem 16.1.2009 Pflicht geworden.
Zwar unterscheiden sich diese Konnektoren von den Konnektoren der zukünftigen Onlinephase in einigen Details, Fakt ist aber, dass hier bereits eine Online Abrechnung direkt mit einer Krankenkasse stattfindet, unter Umgehung der KV und zwar mit einer Insellösung, die Teile der zukünftigen Telematikinfrastruktur vorwegnimmt, speziell der “direkte Draht” zur Krankenkasse, über den die Abrechnung geschickt wird.
Das Zusammenspiel von Hausarzt+ und dem Konnektor hat bei den beiden bisher durchgeführten Abrechnungen in Baden-Württemberg perfekt funktioniert. Das vierte Abrechnungsquartal 2008 und das erste Abrechnungsquartal 2009 wiesen eine Fehlerquote von 0,00 Prozent auf, berichtet die Zeitung eHealth Praxis.
Es braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, dass die allgemeine Einführung der Onlinepahse des eGK Rollouts, die ja auch über einen Konnektor realisiert wird, sehr schnell zu neuen Verträgen und völlig veränderten Vergütungsstrukturen führen wird, bis hin zum Extremfall, dass die KV für die Abrechnung schlicht nicht mehr gebraucht wird. Bereits jetzt wird ein zunehmend größerer Anteil des Honorars eines typischen Hausarztes durch so genannte Zusatzverträge realisiert. Genannt seien die DMP Verträge und das Hautkrebsscreening. Selbst die KV erwartet, dass durch solche und ähnliche zukünftigen Verträge auch schon ohne Telematik zukünftig bis über 30% des Honorars eines typischen Hausarztes alleine über derartige Zusatzverträge realisiert wird.
Nun sei vorausgesagt, dass in Zukunft die Teilnahme an einem solchen Vertrag die Teilnahme an der Onlinephase voraussetzen wird. Bereits jetzt müssen in Nordrhein alle Ärzte, die am DMP Programm teilnehmen, die Daten elektronisch übermitteln. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Das heisst aber auch: sich der Onlinephase zu verweigern, bedeutet, nicht an solchen Programmen teilnehmen zu  können und auf ein zunehmend größer werdenden Anteil des Honorars verzichten zu müssen.
Schon aus diesem Grunde wage ich die Voraussage: es ist völlig gleichgültig, ob die Teilnahme an der Onlinephase des eGK Rollouts formal verpflichtend ist, oder nicht, wer nicht teilnnimmt, wird derartige wirtschaftliche Nachteile haben, dass er sich das schlicht nicht wird leisten können.
Die KV in der bisherigen Form wird dann möglicherweise nicht mehr existieren, sie wird neue Aufgaben bekommen und sich völlig anders definieren müssen  als bisher. Für die Abwicklung des Honorars (wie bisher) ist sie dann zunehmend überflüssig.

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