Nackte Busen in der Werbung erlaubt, Stillen in der Öffentlichkeit verboten?

 wenn die weibliche Brust in der Öffentlichkeit nicht zu werbe- oder voyeuristischen Zwecken enthüllt wird, sondern zum Sillen eines hungrigen Säuglings.
Eine stillende SPD-Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses wurde jüngst während einer Plenarsitzung vom Parlamentpräsidenten Walter Momper gebeten, doch das nächste Mal einfach in eine hintere Reihe zu gehen, weil eine CDU-Abgeordnete sich in ihrem Schamgefühl verletzt fühlte, eine junge Frau – so war der Tagespresse zu entnehmen – wurde in Berlin durch Ordnungshüter darauf hingewiesen, dass sie das Stillen auf einer Parkbank zu unterlassen hätte. Beide Male fühlten sich die stillenden Mütter durch die Zurechtweisungen beschämt und gekränkt.

„Das ist paradox“, so Lisa Fehrenbach, die Beauftragte für Stillen und Ernährung des Deutschen Hebammenverbandes, „denn der Anblick nackter Haut gehört zu unseren Alltagserfahrungen. Ich frage mich darüber hinaus, wie wir die Lust auf Kinder und das Leben mit Kindern fördern wollen, wenn den Frauen solche Stolpersteine in den Weg gelegt werden? Wie soll denn die Vereinbarkeit von Familien und Beruf möglich werden, wenn wir stillende Frauen von der Teilhabe am Leben ausschließen? Wenn es gelingen sollte, die Idee einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft umzusetzen, dann brauchen wir mehr als Kinderkrippenplätze. Dann brauchen wir vor allem Lebens- und Arbeitsbedingungen, die sich durch einen rücksichtsvollen und wertschätzenden Umgang mit Müttern und Kindern auszeichnen“, so die Expertin für Stillen und Ernährung abschließend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom 14.7.2009

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