Schon seit etwa zwanzig Jahren ist bekannt, dass einige Pharmahersteller Studien zur Wirkungsweise von Wirkstoffen nur teilweise veröffentlichen oder sogar Arzneimittelstudien erfinden, besonders dann, wenn die Ergebnisse die Wirksamkeit von Medikamenten nicht ausreichend bestätigen. Für Ärzte und Patienten hat dieses Verhalten fatale Folgen, im schlimmsten Fall erhalten die Patienten wirkungslose Medikamente.
Nun wurde erneut ein solcher Fall bekannt. Wie Peter T. Sawicki, der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, kurz IQWiG, mitteilte, stellte das Pharmaunternehmen Pfizer von 16 durchgeführten Studien über das Medikament Edronax® nur sieben vollständig zur Verfügung. Von den restlichen neun fehlen wichtige Informationen. Das Medikament enthält den Wirkstoff Reboxetin und dient der Behandlung von Depressionen. Trotz mehrmaliger Bitten weigerte sich das Pharmaunternehmen, dem Institut alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach Recherchen des IQWiG fehlen Daten von ungefähr zwei Drittel der an den Studien beteiligten Probanden.
Damit wird die Aufgabe des IQWiG, konkrete Aussagen über Nutzen oder Schaden von Pharmaka zu treffen, erheblich erschwert. Deshalb fordert Sawicki ein europaweites Gesetz, das die Pharmaunternehmen verpflichtet, die Ergebnisse klinischer Studien zeitnah offen zu legen, auch rückwirkend für bereits zugelassene Medikamente.
In den USA gibt es so ein Gesetz bereits seit 2008. Zurzeit gilt in Deutschland das Prinzip der Freiwilligkeit. Und obwohl sich die internationalen Verbände der pharmazeutischen Industrie bereits Anfang 2005 zur Offenlegung verpflichtet haben, gibt es, wie im vorliegenden Fall, immer wieder Beispiele, dass sich Firmen ohne Begründung weigern, dem IQWiG ihre Forschungsergebnisse mitzuteilen.
Nachdem man sich den Bericht zum Pharmakartell angesehen hat, wundert man sich über solches Verhalten nicht mehr…
Im Interesse von Ärzten und Patienten bleibt zu hoffen, dass eine gesetzliche Regelung so schnell wie möglich greift.
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