(BAD SEGEBERG) Das Pflegeombudsteam des Vereins Patientenombudsmann/ -frau Schleswig-Holstein e. V. spricht sich im Jahresbericht 2008 dafür aus, dass nur erfahrene Pflegefachkräfte als Gutachter für MDK-Pflegegutachten eingesetzt werden sollten. Im Zusammenhang mit Hausbesuchen des MDK zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit weisen Dagmar Danke-Bayer und Katharina Prinz darauf hin, dass der Ton der Gutachter häufig als ruppig, überheblich oder gar rücksichtslos gegenüber dem Pflegebedürftigen empfunden werde. Des weiteren sei zu bemängeln, dass die Betroffenen weder durch die Pflegekasse noch durch den MDK über die Bemessungskriterien und –zeiten aufgeklärt würden. Dies führe dazu, dass viele für die Begutachtung relevante Informationen unerwähnt blieben, weil die Betroffenen die Bedeutung nicht erkannten. Schwerer wiegt noch die Tatsache, dass die Gutachter oftmals nicht berücksichtigen würden, dass die Pflegetätigkeiten nicht durch routiniertes Fachpersonal erbracht werden, sondern durch fachfremde Angehörige, die selbst teilweise unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Dies könne vom MDK natürlich nicht immer so berücksichtigt werden, wie es notwendig sei, räumt der Bericht ein, aber eine individuelle Beurteilung des Einzelfalls sehe das Gesetz sehr wohl vor, „was bei manchen Gutachtern und Pflegekassen aber immer wieder „vergessen“ zu werden scheint“.
Die Ombudsfrauen kommen zu dem Schluss, dass medizinische Fachkenntnisse und theoretische Pflegekenntnisse keinen Ersatz für die Kompetenzen einer Pflegefachkraft bilden, welche in der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit unbedingt erforderlich seien. (Al)