Das Norddeutsche Zentrum zu Weiterentwicklung in der Pflege hat eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, die ergründen soll, welche Kriterien für Schulabgänger ausschalggebend sind, sich für oder gegen einen Pflegeberuf zu entscheiden. Auf Grundlage dieser Daten soll dann eine Imagekampagne durchgeführt werden. Es wird dann wohl darauf zu achten sein, sich nicht dazu verleiten zu lassen, die Pflegeberufe so zu verkaufen, wie sie gar nicht sind. Dann ist die Enttäuschung und in der Folge die Berufsflucht um so größer. Auch wenn die Grundidee einer Imagekampagne ganz sicher ihre Berechtigung hat, wird sie nur dann wirksam sein, wenn zeitgleich in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen investiert wird, und nach einer solchen Kampagne recherchiere ich im Web bisher vergeblich… (Al)
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Was ist die Achromatopsie?
Ein ernst zu nehmendes Handicap ist die Farbenblindheit. Sie wird auch als Achromatopsie bezeichnet und ist eine Störung des Farbsinnes, die selten vorkommt. Dabei werden keine Farben im Sinne von bunt wahrgenommen, sondern nur hell-dunkel als Kontrast. Das Problem kann angeboren oder auch erworben sein. Im ersteren Fall handelt es sich um eine Störung des … Was ist die Achromatopsie? weiterlesen →
Studie zeigt für Deutschland: Gute Versorgung mit Medikamenten, gute Bedingungen für Pharmaunternehmen
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sowie in 15 anderen europäischen Gesundheitssystemen einem systematischen Vergleich unterzogen. Es sollte untersucht werden, welche Mechanismen und regulatorischen Maßnahmen die Arzneimittelversorgung im Vergleich zu Deutschland prägen. In seiner Studie kommt Prof. Busse zu folgendem Fazit: „Nirgendwo sonst stehen neue Arzneimittel so schnell und umfassend für die Behandlung von Krankheiten öffentlich erstattet zur Verfügung wie in Deutschland. Bezahlt wird dies mit im europäischen Vergleich hohen Arzneimittelausgaben, wozu aber auch das weiterhin überdurchschnittliche Preisniveau in Deutschland beiträgt.“ Es profitierten aber nicht immer alle Behandelten von einem neuen Arzneimittel, sondern oftmals nur bestimmte Patientengruppen. Daher werde, so Busse, in den meisten europäischen Ländern auf Basis von Nutzenbewertungen der Einsatz von neuen Arzneimitteln auf die Patientengruppen beschränkt, bei denen die Medikamente wirklich einen Zusatznutzen aufweisen. In Deutschland hingegen bestehe für praktisch alle verschreibungspflichtigen Präparate eine umfassende Erstattungsfähigkeit. „Um das Preis-Leistungs-Verhältnis bei neuen Medikamenten zu verbessern, sollte auch in Deutschland eine gezieltere Nutzungssteuerung bei neuen Arzneimitteln erwogen werden“, so Prof. Busse weiter. Da die Nutzenbewertung bereits auf der Ebene von Subgruppen stattfände, lägen die hierfür notwendigen Informationen hierfür auch bereits regelmäßig vor. Die Studie von Prof. Busse zeigt, dass das deutsche Preisniveau für Arzneimittel im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Sie vergleicht hierzu die tatsächlichen Preise nach den in den jeweiligen Ländern stattfindenden Rabatt- und Erstattungsbetragsverhandlungen. Andere Studien legen öffentlich zugängliche Listenpreise zugrunde, lassen jedoch gesetzliche Abschläge sowie die differenzierten indikationsabhängigen Erstattungsregeln in anderen Ländern außer Acht und kommen so zu der Aussage, das Preisniveau für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen in Deutschland liege unterhalb des europäischen Durchschnitts. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wer Listenpreise für kleinste Patientengruppen im Ausland vor Preisverhandlungen mit den tatsächlichen Erstattungspreisen in Deutschland nach den Verhandlungen vergleicht, setzt Äpfel mit Birnen gleich und ist zumindest an echter Transparenz nicht interessiert. Hinzu kommt, dass die Erstattungspflicht in Deutschland nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, sondern derzeit auch für diejenigen gilt, für die das neue Medikament gar keinen Zusatznutzen hat.“ Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund der im internationalen Vergleich als großzügig zu bezeichnenden Rahmenbedingungen im Bereich der Arzneimittelvergütung weiterhin ein interessanter Pharmastandort ist. Innovationen sind direkt nach der amtlichen Zulassung für alle GKV-Patienten verfügbar und damit auch unmittelbar eine Einnahmequelle für den Hersteller – und das auf einem überdurchschnittlichen Preisniveau. „Es kommt noch hinzu“, so v. Stackelberg, „dass GKV-Versicherte wesentlich geringer mit Zuzahlungen belastet sind, als Versicherte in anderen Ländern. Diese geringe finanzielle Belastung unserer Versicherten ist ein weiteres, schützenswertes Plus für die Patientinnen und Patienten und den Pharmastandort Deutschland.“ Reformbedarf beim AMNOG Die Studie verdeutlicht eine weitere deutsche Besonderheit: In den meisten anderen europäischen Ländern wird der Preis unmittelbar mit der Erstattungsfähigkeit festgesetzt oder vereinbart. Nur in Deutschland können die Hersteller in den ersten zwölf Monaten nach der Zulassung eines neuen, innovativen Arzneimittels jeden beliebigen Preis verlangen, der dann durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. „Mit der frühen Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen für neue Medikamente sind wir gegenüber dem früher herrschenden absoluten Preisdiktat der Industrie einen wesentlichen Schritt weiter gekommen. Der eingeschlagene Weg ist richtig und sollte fortgesetzt werden. Schließlich ist es nicht einzusehen, dass die Beitragszahler ein Jahr lang jeden beliebigen Preis finanzieren müssen, den sich ein Pharmaunternehmen ausdenkt. Deshalb fordern wir, dass die am Zusatznutzen orientierten Erstattungsbeträge in Zukunft rückwirkend gelten müssen“, so v. Stackelberg. „Das ist auch zumutbar und planbar: Die Hersteller kennen ihre Produkte und können sehr genau einschätzen, wie hoch der Therapiegewinn gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie tatsächlich ist.“ Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen mit den AMNOG-Mechanismen könnten sie dann ihre Preise realistisch kalkulieren und würden nicht darauf setzen, im ersten Jahr nach der Zulassung unabhängig vom Zusatznutzen für die Patienten möglichst viel Gewinn abschöpfen zu wollen. V. Stackelberg weiter: „Mit einem rückwirkenden Erstattungsbetrag gäbe es weiterhin Spitzenpreise für Spitzenprodukte, aber keine Mondpreise mehr für Medikamente ohne Zusatznutzen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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RESIST – Antibiotika bewusst anwenden – Resistenzen vermeiden
„Antibiotika bewusst verschreiben und einnehmen“, darum geht es in dem neuen Versorgungsprogramm RESIST, das der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Innovationsfonds entwickelt hat. Seit dem 1.7.2017 können sich Ersatzkassen-Versicherte der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK in den KV-Bezirken Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt im Rahmen des Versorgungsprogramms RESIST von einem Haus-, Kinder-, HNO-Arzt oder einem Facharzt für Innere Medizin speziell beraten lassen. Bislang haben 600 Ärzte ein spezielles Online-Schulungsprogramm abgeschlossen, um das Konzept in den Praxisalltag zu integrieren – zum Start der Atemwegssaison im Herbst werden es etwa 3000 sein. Etwa eine Million Ersatzkassen-Versicherte werden so bis zum 30. Juni 2019 von RESIST profitieren. Im Anschluss daran wird entschieden, ob das Projekt in die Regelversorgung übernommen wird. „Unser Ziel ist es, Ärzte und Patienten zu einem sensibleren Umgang mit Antibiotika zu bewegen und dadurch die Qualität der Versorgung zu verbessern“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Auch wenn Deutschland bei den Antibiotika-Verordnungen im europäischen Vergleich im unteren Drittel liegt, mit circa 38 bis 40 Millionen Verordnungen pro Jahr, ist das immer noch zu viel. Laut dem Antibiotika-Report der DAK-Gesundheit aus 2014 sind schätzungsweise 30 Prozent aller Antibiotika-Verordnungen unnötig.“ Dies gilt insbesondere für Atemwegserkrankungen, denn viele Antibiotikarezepte werden wegen eigentlich harmlosen Atemwegsinfekten ausgestellt. Da diese jedoch zu 90 Prozent von Viren ausgelöst werden, sind Antibiotika auch deshalb meist wirkungslos. Zudem steigt das Risiko von Resistenzbildungen. Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor der Universitätsmedizin Rostock, erklärt das so: „Oft spielt die von Ärzten empfundene Erwartungshaltung der Patienten eine Rolle. Manche Patienten denken z. B., dass sie mit einem Antibiotikum schneller wieder gesund werden. Die Erwartungshaltung der Patienten wird aber häufig überschätzt. Auch werden aus der falschen Annahme heraus damit auf der ‚sicheren Seite‘ zu stehen, noch zu oft Breitspektrum-Antibiotika verordnet. Deutschland muss sich im internationalen Vergleich in Bezug auf einen rationalen Umgang mit Antibiotika in der ambulanten Versorgung aber nicht verstecken. RESIST schafft hier den Rahmen, noch besser zu werden.“ Das Projekt RESIST setzt auf Aufklärung und auf die Arzt-Patienten-Kommunikation. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, sagt: „Besonders begrüße ich es, dass das Projekt nicht nur auf die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen zielt, indem wir Ärzte unser Verordnungsverhalten überdenken und parallel die Patienten sensibilisieren, sondern dass wir mit RESIST auch das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch fördern. Dementsprechend setzt RESIST eine Behandlungssituation voraus, in der eine ausführliche Beratung nötig ist. Dieser Ansatz ist richtig und sollte zielstrebig verfolgt werden.“ Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Das Projekt RESIST wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, und zwar durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Erste Ergebnisse sollen Ende 2019 vorliegen. Patienten aus den genannten Regionen sollten sich bei ihren Ärzten erkundigen, ob sie an dem Projekt teilnehmen. Interessierte Ärzte, die an dem Projekt teilnehmen wollen, sollten sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des vdek
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