Das Norddeutsche Zentrum zu Weiterentwicklung in der Pflege hat eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, die ergründen soll, welche Kriterien für Schulabgänger ausschalggebend sind, sich für oder gegen einen Pflegeberuf zu entscheiden. Auf Grundlage dieser Daten soll dann eine Imagekampagne durchgeführt werden. Es wird dann wohl darauf zu achten sein, sich nicht dazu verleiten zu lassen, die Pflegeberufe so zu verkaufen, wie sie gar nicht sind. Dann ist die Enttäuschung und in der Folge die Berufsflucht um so größer. Auch wenn die Grundidee einer Imagekampagne ganz sicher ihre Berechtigung hat, wird sie nur dann wirksam sein, wenn zeitgleich in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen investiert wird, und nach einer solchen Kampagne recherchiere ich im Web bisher vergeblich… (Al)
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PHAGRO gegen neue DIN-Spezifikation DIN SPEC 91323
Die am heutigen Dienstag erschienene DIN SPEC 91323 des Deutschen Instituts für Normung legt Prüfanforderungen für die Funktionsqualifizierung von klimatisierten Nutzfahrzeugen fest, die für die Distribution von Arzneimitteln bestimmt sind. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Notwendigkeit dieser Spezifikation sowie der Qualität einzelner Inhalte stimmt der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO der DIN SPEC 91323 nicht zu. Zur Begründung der Spezifikation wird angeführt, dass die neuen Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln (GDP) der Europäischen Union direkte Anforderungen an die Heiz- und Kühlleistung von Fahrzeugen sowie den dafür notwendigen Prüfumfang nicht vorsehen. Aus Sicht des PHAGRO wird dabei verkannt, dass die GDP-Leitlinien entsprechende Vorgaben ganz bewusst nicht enthalten, da die Anforderungen der Pharmalogistik an Transportfahrzeuge, abhängig von den jeweiligen Arzneimitteln und der konkreten Transportdauer, höchst unterschiedlich sind. Somit ist bereits die Grundannahme, dass die DIN SPEC einem vermeintlichen Bedarf der Pharmabranche nach einheitlich qualifizierten Fahrzeugen entgegen komme, unzutreffend. Der PHAGRO hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen das DIN SPEC-Verfahren von Beginn an konstruktiv begleitet. Kritik besteht jedoch am Verfahren zur Erstellung der Spezifikation. Zwar wurde der falsche ursprüngliche Ansatz der DIN SPEC, eine Fahrzeugqualifizierung einzig für den Temperaturbereich von 15-25°C vorzusehen, fallen gelassen, da die überwiegende Anzahl der Arzneimittel keine besonderen Vorgaben für den Transport benötigt. Dennoch wurden wesentliche Entscheidungen nicht inhaltlich ausdiskutiert bzw. im Konsens getroffen. Auch fehlte aus Sicht des PHAGRO die Einbindung der Öffentlichkeit im Wege eines allgemeinen Stellungnahmeverfahrens. Vielmehr ist das Ergebnis geprägt von den Interessen der das Spezifikationsverfahren dominierenden Akteure wie den Prüfstellen/Zertifizierern bzw. den Unternehmen des Fahrzeugbaus. In der Summe spiegelt die nun vorliegende Spezifikation nicht die Bedürfnisse des pharmazeutischen Großhandels wider. „Die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO können aufgrund ihrer etablierten Qualitätssicherungssysteme, die die Umsetzung der GDP-Leitlinien beim Transport umfassen, keine Notwendigkeit erkennen, einem weiteren Regelwerk zur Qualitätssicherung zuzustimmen, das – wie jüngste Werbebroschüren von Zertifizierern zeigen – ohnehin eher Marketinginstrument für Drittinteressen als Instrument der Arzneimittelsicherheit im Sinne der GDP-Leitlinien ist“, kommentiert der PHAGRO-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper die Position seines Verbandes. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.
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adesso erhält Großauftrag: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergibt Etat für die Entwicklung einer neuen Branchensoftware
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste in Deutschland (MDK-Gemeinschaft) hat ein von der adesso AG angeführtes Konsortium mit der Entwicklung einer neuen Branchensoftware beauftragt. Konsortialpartner ist das Unternehmen HBSN AG. Das Volumen des Großprojektes beläuft sich auf insgesamt rund 21 Millionen Euro und beinhaltet auch einen Wartungsvertrag über acht Jahre. Die neue Software wird die 15 Medizinischen Dienste dabei unterstützen, ihren Beratungsauftrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zu erfüllen. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sind medizinische und pflegefachliche Beratungs- und Gutachterdienste. Im gesetzlichen Auftrag unterstützen und beraten sie die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen. Die MDK sind moderne und unabhängige Dienstleistungsunternehmen, die sich mit mehr als 7.500 Mitarbeitern für Sicherheit, Verlässlichkeit und Qualität in der Gesundheitsversorgung einsetzen. Typische Aufgaben der MDK-Gemeinschaft sind beispielsweise die Prüfung von Krankenhausrechnungen, von medizinischen Verordnungen und Reha-Leistungen sowie die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit mit Zuordnung von Pflegegraden. Dazu kommunizieren die Medizinischen Dienste in den Bundesländern mit ihren Auftraggebern, den gesetzlichen Krankenkassen, sowie mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherten. Für ihre Aufgaben nutzen die Medizinischen Dienste derzeit einzeln oder in Kooperation unterschiedliche IT-Systeme. Gleichzeitig nehmen aber die Anforderungen in Hinsicht auf Datenschutz, Reaktionsfähigkeit, Arbeitsteilung und Dienstleistungshomogenität immer mehr zu. Vor diesem Hintergrund haben sich die Medizinischen Dienste entschieden, eine gemeinsame Branchensoftware zu entwickeln und zu betreiben. Dazu wurde eigens eine IT-Einheit, die MDK-IT GmbH, gegründet und damit beauftragt, die Entwicklung sowie den Einsatz der gemeinsamen Branchenlösung zu initiieren und zu steuern. Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens erhielt das Konsortium aus adesso AG und HBSN AG den Zuschlag für die Softwareentwicklung. Das angebotene Konzept eines flexiblen und modular aufgebauten Systems konnte in allen Aspekten überzeugen. Die HBSN AG unterstützt adesso als Subunternehmer und bringt neben fachlicher und technischer Expertise auch ihre Erfahrungen auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Informationssicherheit in die Partnerschaft ein. Madeleine Apitz ist Geschäftsführerin der MDK-IT GmbH und freut sich auf die Zusammenarbeit: „Der Lösungsansatz ist sehr innovativ und deckt alle Anforderungen ab. Beide Unternehmen haben ihre profunde Branchenkenntnis bereits in diversen Projekten im Gesundheitswesen unter Beweis gestellt.“ Tatsächlich ist adesso aufgrund seiner Technologie- und Branchenkenntnis für das Projekt bestens gewappnet. Dazu Andreas Hitzbleck, Leiter des Geschäftsbereiches Health bei adesso: „Wir kennen uns im Gesundheitswesen gut aus – sowohl fachlich als auch technologisch. Wir setzen bei diesem Projekt modernste Technologien ein und haben eine Softwarearchitektur konzipiert, mit der die Entstehung monolithischer Strukturen von vornherein verhindert wird.“ Das Konzept zur Umsetzung der MDK-Branchenlösung kombiniert modernste, Java-basierte Technologien mit State-of-the-Art Open-Source-Lösungsbausteinen. Die Lösung selber wird in Form unabhängiger Teilsysteme, sogenannter Self Contained Systems (SCS), entwickelt. Andreas Hitzbleck, Leiter des Bereiches Health bei der adesso AG Copyright: adesso AG Das System wird stufenweise entwickelt und produktiv genommen. Bereits Ende 2018 soll das erste Modul in Produktion gehen. Der Projektabschluss ist für Ende 2021 vorgesehen.
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Erste Zwischenbilanz: Deutlich verbessertes Beratungsangebot der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, hat heute in Berlin eine erste Zwischenbilanz der Tätigkeit der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gezogen. „Rund vier Monate nach dem Start kann ich sagen: Ich bin sehr zufrieden mit der bisherigen Arbeit der neuen UPD. Wir haben inzwischen ein deutlich verbessertes Beratungsangebot. Insbesondere die längeren telefonischen Erreichbarkeitszeiten und die Aufstockung von 21 auf 30 Beratungsstellen vor Ort helfen den Bürgerinnen und Bürgern. Dazu kommen die neuen UPD-Mobile, die in ganz Deutschland in unterschiedlichen Städten und Gemeinden unterwegs sind. Damit erreicht die UPD diejenigen Patientinnen und Patienten, die nicht in der Nähe einer der Beratungsstellen wohnen“, sagt Laumann. Die UPD ist in § 65b SGB V gesetzlich verankert. Zudem hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass mit Beginn der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2016 die für die UPD zur Verfügung stehenden Mittel auf neun Millionen Euro jährlich erhöht wurden. „Für mich war von Anfang an klar: Dieses Mehr an Fördermitteln muss den Bürgerinnen und Bürgern ganz praktisch zugutekommen und zu einem wirksamen Ausbau der Patientenberatung führen – hin zu einer besseren Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionalität und mehr Bürgernähe. Mit dem Trägerwechsel zum Anfang des Jahres haben wir hier eine große Chance erhalten. Wir sind auf einem wirklich guten Weg, dass diese auch genutzt wird“, erklärt Laumann. Er werde die Arbeit und die weitere Entwicklung der UPD auch in Zukunft aufmerksam begleiten. Seit ihrem Start unter neuer Trägerschaft der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH hat die UPD mit ihrem breit aufgestellten Beraterteam aus u. a. Sozialversicherungsfachangestellten, Psychologen, Juristen und Medizinern ca. 24.000 ratsuchende Bürgerinnen und Bürger beraten. Damit liegt sie bereits in ihrer Aufbauphase deutlich über den Anrufzahlen des Vorjahres. Auch die Erreichbarkeit der UPD konnte bereits signifikant verbessert werden. Während Ratsuchende in der Vergangenheit im Schnitt bis zu 2,8 Mal bei der UPD anrufen mussten, um mit einem Berater sprechen zu können, konnte dieser Wert bis zum Mai deutlich auf 1,5 reduziert werden. Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, freut sich über das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das modernisierte Angebot der UPD: „Das Ziel, mit dem wir Anfang Januar angetreten sind, war unter anderem, eine gute Idee noch besser zu machen. Für uns heißt das konkret: mehr Bürgernähe, bessere Erreichbarkeit und mehr Fachkompetenz der Berater. Die ersten Monate haben gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, diesem Anspruch und diesem Selbstverständnis gerecht zu werden. Daher freut es uns sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Angebote bereits jetzt überdurchschnittlich gut annehmen und unserer guten Arbeit vertrauen. Wir sind zuversichtlich, die Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Qualität der UPD in den nächsten Monaten noch weiter zu erhöhen, um in Zukunft noch mehr Ratsuchenden helfen zu können.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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