PKV: Verwendung der Karte soll auch bei PKV-Versicherten für die Ärzte rechtsverbindlich sein

Die PKV, der Verband der privaten Krankenversicherungen, steigt aus dem Projekt elektronische Gesundheitskarte aus. Zumindest vorerst. Jüngst äußerte sich der Geschäftsführer des Verbands der privaten Krankenversicherungen (PKV), Klaus-Detlef Dietz, gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: “Wir werden uns an keiner Maßnahme zum Aufbau der Telematikinfrastruktur beteiligen, solange nicht sicher ist, dass die spätere Online-Nutzung und die Akzeptanz der Karte von Privatversicherten durch die Ärzte verpflichtend ist. Das ist Beschlusslage unseres Verbandes.”

Die Privaten Krankenversicherungen stünden dem Projekt eGK zwar grundsätzlich positiv gegenüber, indes werde man sich nicht an Investitionen im zweistelligen Millionenbereich beteiligen, sofern nicht gewährleistet sei, dass die Verwendung der Karte auch bei PKV-Versicherten für die Ärzte rechtsverbindlich sei, sagte Dirk Lullies, Presserefent der PKV.

Hintergrund ist, dass die PKV im Gesundheitsmodernisierungsgesetz schlicht nicht erwähnt ist. Es gibt mehrere Problemfelder aus Sicht der PKV, so entscheidet ein privat Versicherter selbst, ob er ein Rezept einreicht, außerdem gibt es oft mehrere Kostenträger (z.B. Beihilfe), nicht nur einen, wie bei den gesetzlich versicherten.

So ließt man in einer Broschüre der PKV:

Die Erstattung Ihrer Arzneimittelkosten in der Testphase

Zu Beginn der Testphase erhalten Sie zusätzlich zum elektronischen Rezept ein Papierrezept. In der am  Test teilnehmenden Apotheke legen Sie die elektronische Gesundheitskarte und das Papierrezept vor. Die Apotheke bestätigt Ihnen – wie bisher – den Erhalt des Medikaments und quittiert Ihnen Ihre Zahlung.
Das Papierrezept reichen Sie wie gewohnt bei Ihrer Krankenversicherung ein. Bei einer Apotheke, die nicht am Test teilnimmt, erhalten Sie Ihr Medikament weiterhin nach Vorlage des Papierrezepts.
In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, das Einreichen und Abrechnen des elektronischen Rezepts auf dem Weg der Datenübertragung zu regeln. Nähere Informationen darüber werden Sie rechtzeitig von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten.

Schon an dieser Passage kann man erkennen, wie schwer sich die PKV mit dem Projekt der Gesundheitskarte tut.

Für die PKV existiert derzeit außerdem  keine gesetzliche Grundlage zur Anforderung entsprechender Lichtbilder der privat krankenversicherten Personen. Hauptproblem der PKV ist aber, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keiner der Beteiligten  zum Einsatz einer PKV-eGK verpflichtet ist, das gilt für den Versicherten, die privaten Krankenversicherungen und die Leistungserbringer.

Dieser Zustand ist aus Sicht der PKV natürlich unhaltbar, da sie sich an den Kosten beteiligen sollen, ohne dass z.B. die Ärzte, die nur Private behandeln, sich im Gegenzug an der eGK beteiligen müssten.

Der PKV-Verband machte die weitere Mitarbeit am Projekt eGK davon abhängig, dass es auch für den Bereich der PKV „eindeutige gesetzliche Regelungen“ geben wird. Dabei aber müssen PKV Spezifika berücksichtigt werden.

Quellen:

Telematik im Gesundheitswesen -das eRezept aus Sicht der PKV

Elektronische Gesundheitskarte: PKV steigt vorerst aus

Die elektronische Gesundheitskarte in der privaten Krankenversicherung

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