(HAMBURG) Das UKE hat eine Studie zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 8518 Verstorbene ab dem 60 Lebensjahr. 3,3% aller Verstorbenen hatten einen Dekubitus 3. oder 4. Grades aufzuweisen. Das ist nicht erfreulich. Allerdings darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass eine mangelhafte pflegerische Versorgung die Ursache ist. Interessanterweise belegt die Studie nämlich auch, dass die Mehrzahl dieser Druckgeschwüre unter dem Aspekt der Versorgung chronischer Wunden gut verbunden war und sich in einem gut heilenden Wundstatus befand. Diese Ergebnisse belegen, dass Hamburg und Umgebung – ebenso wie der Rest des Bundesgebietes – professionelle pflegefachliche Kompetenz braucht, und zwar nicht nur in stationären Versorgungsformen, sondern insbesondere für präventive Maßnahmen im häuslichen Bereich. Immerhin lagen 2% der in Hamburg verstorbenen Senioren vor ihrem Auffinden längere Zeit in ihrer Wohnung. Etwa ein Drittel der Wohnungen dieser Menschen waren in einem verwahrlosten Zustand. (Al)
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Wer kennt sie nicht, die kleinen Dummheiten im Alltag. Mal wieder den Schlüssel verlegt, oder tatsächlich einen wichtigen Termin verpasst. Aber die Leistung unseres Gehirns ist keine gegebene Sache, die wir klaglos hinnehmen müssen.
Schon seit viele…
Deutsche Analysen-, Bio- und Labortechnik im Aufwärtstrend
Nach einem Umsatzplus in 2016 von rund 3 Prozent rechnen die deutschen Hersteller von Analysen-, Bio- und Labortechnik nach Angaben des Industrieverbands SPECTARIS in 2017 mit weiteren Zuwächsen im In- und Ausland. Die Unternehmen setzen dabei auf Innovation, Qualitätsführerschaft und eine hohe Dienstleistungsorientierung. Die Bedeutung des internationalen Geschäfts bleibt unvermindert hoch. In 2016 lag der Gesamtumsatz der rund 330 deutschen Unternehmen mit 7,85 Milliarden Euro um 3,1 Prozent über dem Vorjahresniveau. Im Inland wurde ein Umsatz von 3,64 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspricht einem Anstieg um 3,3 Prozent. Der Auslandsumsatz kletterte um 3,0 Prozent auf 4,21 Milliarden Euro. Die Exportquote lag bei 54 Prozent. Von diesem Branchenwachstum profitierte auch die Beschäftigtenzahl: Auch die Anzahl der Mitarbeiter stieg im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent auf 43.100. Für das Jahr 2017 sind die Erwartungen der deutschen Hersteller mehrheitlich optimistisch. Im Inland werden Zuwächse von knapp fünf Prozent erwartet. Beim Auslandsgeschäft gehen die Firmen von einem Plus von rund vier Prozent aus. Beim internationalen Geschäft wird dabei mit einem leichten Wachstum in Westeuropa von etwa zwei Prozent, einer Erholung des osteuropäischen Marktes sowie mit Zuwächsen in Nordamerika, Asien und im Nahen Osten in der Größenordnung von vier Prozent gerechnet. Vor dem Hintergrund zunehmend volatiler Absatzmärkte und geopolitischer Risiken setzen die Unternehmen verstärkt auf eine regionale Diversifizierung und die strategische Erschließung von Schwellenländern. Nach wie vor sind die USA der größte Importeur von deutscher Analysen-, Bio- und Labortechnik, auch wenn China weiter aufholt und inzwischen Platz 2 belegt. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die deutschen Hersteller die Überlegungen in den USA zu einer tiefgreifenden Reform der Unternehmensbesteuerung, welche faktisch wie ein Zoll auf ausländische Produkte wirken würde, äußerst kritisch betrachten. Insgesamt stehen die Zeichen für die weitere weltweite Branchenentwicklung aber auf Wachstum. Ein Grund ist die Vielfältigkeit der Anwendungsbereiche der Analysen-, Bio- und Labortechnik. Die wichtigsten Abnehmerbranchen der deutschen Hersteller sind derzeit der (öffentliche) Forschungssektor und die Bereiche Pharma und Chemie. Etwa 60 Prozent des Gesamtumsatzes werden in diesen Märkten erwirtschaftet. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Sektoren und Nischen, in denen sich die Firmen erfolgreich behaupten. Die Branche profitiert dabei von zahlreichen, oftmals globalen Trends wie der fortschreitenden Prozessoptimierung in der Industrie 4.0 oder der weiter steigenden Bedeutung der Themen Umweltschutz, Ernährungssicherheit und Gesundheit. Auch neue Verfahren und Technologien im Bereich der Biotechnologie und die fortschreitende Digitalisierung im Laborbereich beleben weiter den Markt. Die aktuellen Branchentrends werden am 10. Mai auf der Lab.Vision, dem Zukunftsradar der Laborindustrie, diskutiert. Mehr Informationen unter www.spectaris-labvision.net. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Nutzen und Schaden auch bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten vollständig prüfen
Nur sehr wenige Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Orphan Drugs) werden dem vom Gesetzgeber fiktiv unterstellten Zusatznutzen tatsächlich gerecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des GKV-Spitzenverbandes aller Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel aus den Jahren 2011 bis Mitte Dezember 2015. Danach stellte der G-BA für knapp die Hälfte der Patientengruppen (47 Prozent) bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten einen „nicht quantifizierbaren“ Zusatznutzen fest. Das bedeutet: Die wissenschaftliche Datenbasis ist nicht ausreichend, um das Ausmaß des Zusatznutzens zu beurteilen. Bei Arzneimitteln ohne Orphan-Status fällte der G-BA nur für vier Prozent der Patientengruppen ein solches Urteil. In weiteren 47 Prozent der Patientengruppen dieser neuen Orphan Drugs konnte der G-BA das kleinste Nutzenausmaß („gering“) zusprechen. Nur die restlichen rd. sechs Prozent haben das zweitbeste Votum („beträchtlich“) erhalten. Aufgrund des angenommenen Zusatznutzens kommt es bei Arzneimitteln gegen seltene Leiden zu Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Hersteller auf relativ hohem Preisniveau. „Nach der politischen Zielsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie haben Patienten mit seltenen Leiden uneingeschränkt dasselbe Recht auf eine gute Behandlung wie andere Patienten. Das heißt dann aber, dass aus Patientensicht bei diesen Arzneimitteln genau dasselbe Bedürfnis nach umfassender Information und Bewertung von Nutzen und Risiken besteht. Diesem Anspruch wird man nicht gerecht, wenn der G-BA einem Arzneimittel sogar dann einen Zusatznutzen aussprechen muss, wenn Zweifel am Nutzen bestehen und schwere Nebenwirkungen gemeldet werden“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Um Patienten mit seltenen Krankheiten eine sichere Arzneimitteltherapie anbieten zu können, muss der G-BA in begründeten Einzelfällen auch bei Orphan Drugs das Nutzen- und Schadenspotenzial vollständig prüfen dürfen. Hier ist eine Rechtsänderung dringend notwendig.“ Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Alipogentiparvovec, eine Gentherapie zur Behandlung eines seltenen Erbgutdefekts: Während des laufenden Nutzenbewertungsverfahren wurden im Frühjahr bisher unbekannte schwere Nebenwirkungen publik. Der G-BA setzte daraufhin das Verfahren zeitweilig aus. Dennoch war er letztlich gesetzlich gezwungen, dem Arzneimittel einen Zusatznutzen auszusprechen. Der GKV-Spitzenverband hält dies für ein bedenkliches Signal an Ärzte, Patienten und Beitragszahler. Hintergrund: derzeitige Rechtslage bei Zulassung und Nutzenbewertung Als Ursache für das vergleichsweise schlechte Abschneiden von Arzneimitteln gegen seltene Leiden muss auf die stark herabgesetzten Zulassungsanforderungen verwiesen werden. Häufig werden Orphan Drugs mit der Auflage zugelassen, weitere Daten zu Nutzen und Schaden in der Versorgung, also nach einer Zulassung, zu erheben. Für die Erstbewertung des Arzneimittels durch den G-BA liegen diese Daten jedoch nicht vor. Während der G-BA bei vergleichbarer Datenlage bei einer regulären Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen aussprechen würde, darf er das bei Orphan Drugs aufgrund des gesetzlich – jedoch fiktiv – unterstellten Zusatznutzens nicht. Aktuell kann der G-BA angesichts des vom Gesetzgeber unterstellten Zusatznutzens bei Orphan Drugs nur noch das Ausmaß („erheblich“, „beträchtlich“, „gering“ oder „nicht quantifizierbar“) prüfen. Erst wenn der Umsatz eines Arzneimittels gegen seltene Krankheiten einen Umsatz von 50 Millionen Euro übersteigt, prüft der G-BA, ob der Zusatznutzen tatsächlich besteht. Diese Vorgabe greift auch dann, wenn Studiendaten einen Zusatznutzen nicht belegen oder es sogar Hinweise auf Schadenspotential gibt. Der fiktiv unterstellte Zusatznutzen ist damit Basis für die sich anschließenden Preisverhandlungen zwischen dem pharmazeutischen Hersteller und dem GKV-Spitzenverband. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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