(HAMBURG) Das UKE hat eine Studie zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 8518 Verstorbene ab dem 60 Lebensjahr. 3,3% aller Verstorbenen hatten einen Dekubitus 3. oder 4. Grades aufzuweisen. Das ist nicht erfreulich. Allerdings darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass eine mangelhafte pflegerische Versorgung die Ursache ist. Interessanterweise belegt die Studie nämlich auch, dass die Mehrzahl dieser Druckgeschwüre unter dem Aspekt der Versorgung chronischer Wunden gut verbunden war und sich in einem gut heilenden Wundstatus befand. Diese Ergebnisse belegen, dass Hamburg und Umgebung – ebenso wie der Rest des Bundesgebietes – professionelle pflegefachliche Kompetenz braucht, und zwar nicht nur in stationären Versorgungsformen, sondern insbesondere für präventive Maßnahmen im häuslichen Bereich. Immerhin lagen 2% der in Hamburg verstorbenen Senioren vor ihrem Auffinden längere Zeit in ihrer Wohnung. Etwa ein Drittel der Wohnungen dieser Menschen waren in einem verwahrlosten Zustand. (Al)
Related Posts
Sinn von Labordiagnostik bei neuer Grippe?
Hallo,
mich würde interessieren, wie die Kollegen die Frage der Labordiagnostik bei Verdacht auf Infektionen mit H1N1 handhaben.
Hintergrund der Frage: welchen Sinn macht die Labordiagnostik eigentlich? Wenn ich anhand der Klinik den Verdacht auf einen H1N1-Infekt habe, tue ich doch in jedem Fall so als ob und lege dem Patienten die zeitweise Selbstisolierung nahe, Entscheid über […]
Darmkrebsmonat März: Zu Hause und im Alltag Darmkrebs vorbeugen
Pro Jahr erkranken in Deutschland rund 70.000 Menschen an Darmkrebs, ungefähr 27.000 sterben an den Folgen. Darmkrebs ist bei Männern die dritthäufigste, bei Frauen sogar die zweithäufigste Krebsart. Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung von Darmkrebs zu. Erfreulicherweise sinkt die Zahl der Neuerkrankungen und Todesfälle in Deutschland aber seit Jahren. Dazu beigetragen hat unter anderem das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bieten ihren Versicherten verschiedene Maßnahmen, um Darmkrebs oder dessen Vorstufen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln. So auch die Schwenninger Krankenkasse, die ihre Versicherten ab 50 Jahren mit einem Einladungsschreiben und ohne Arztbesuch zur Vorsorge bewegen möchte. Dadurch konnte bisher bei 44 Versicherten Darmkrebs verhindert werden. „Der zu Hause durchführbare immunologische Stuhltest ist für uns ein wichtiger Baustein der Darmkrebsfrüherkennung. Mit ihm erreichen wir auch Versicherte, die zunächst keine Darmspiegelung durchführen lassen möchten“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Ärztin bei der Schwenninger. Früherkennung durch immunologischen Stuhltest Darmkrebs entsteht meist langsam im Laufe von Jahren. In der Regel spürt man nichts davon. Wird er frühzeitig erkannt, so kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, verhindert werden. Bei rechtzeitiger Erkennung liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent. Wichtig sind daher Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung. Die Notwendigkeit eines Arztbesuchs kann jedoch zu einer geringen Inanspruchnahme führen. Deshalb bieten Betriebskrankenkassen wie die Schwenninger ihren Versicherten im „Aktionsbündnis gegen Darmkrebs“ eine Alternative: den kostenfreien immunologischen Stuhltest. Dieser ist doppelt so genau wie der bisher übliche Papierstreifentest. Zu ihrem 50. Geburtstag werden die Versicherten per Brief zur Vorsorge eingeladen. Sie können den immunologischen Test online anfordern, zu Hause durchführen und per Post direkt an ein Labor schicken. Das Labor informiert innerhalb weniger Tage schriftlich über das Ergebnis. „Zwei Drittel der bei uns angeforderten Tests werden zurückgeschickt und ausgewertet. Ich bin sicher, dass wir mit dem Einladungsverfahren die Teilnahme unserer Versicherten an der Darmkrebsfrüherkennung steigern können“, sagt Hantke. Darmkrebsfrüherkennung auch für Politik von Bedeutung Dass sich das Engagement der Kassen im Aktionsbündnis auszahlt, beweist die Tatsache, dass die Politik darüber berät, ein bundesweit einheitliches Einladungsverfahren für alle gesetzlich Versicherten zu etablieren. Auch soll der immunologische Stuhltest den bisher noch üblichen Papierstreifentest demnächst ablösen. Ernährungstipps für einen gesunden Darm Auch wenn genetische Faktoren eine Rolle spielen, kann man Darmkrebs maßgeblich durch einen gesunden Lebensstil vorbeugen. Risikofaktoren sind vor allem Tabakkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel und falsche Ernährungsgewohnheiten. Doch wie muss man sich ernähren, um den Darm zu unterstützen? Einige Antworten: Kalorienfreie Getränke wie Wasser, davon circa 2 Liter pro Tag. Naturbelassene und frische Lebensmittel, z. B. vom Wochenmarkt. Pflanzliche statt tierische Fette, z. B. kalt gepresstes Pflanzenöl oder Margarine. Ballaststoffreiche Ernährung mit Getreideprodukten oder Hülsenfrüchten. Obst und Gemüse, davon fünf Portionen pro Tag in den unterschiedlichsten Farben. Hühnchen oder Fisch statt rotem (Rind, Schwein, Lamm), verarbeitetem (Wurst) oder geräuchertem Fleisch. Gesetzlicher Anspruch auf Darmkrebsfrüherkennung Papierstreifentest: Krankenversicherte zwischen 50 und 54 Jahren können jährlich einen Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl machen. Dieser soll zeitnah durch den immunologischen Stuhltest ersetzt werden. Bei auffälligem Befund besteht Anspruch auf eine Darmspiegelung (Koloskopie). Gesetzlich Krankenversicherte ab 55 Jahren haben Anspruch auf eine Darmspiegelung. Diese kann nach 10 Jahren ein zweites Mal durchgeführt werden. Zum Aktionsbündnis gegen Darmkrebs: Das von den Betriebskrankenkassen im Jahr 2012 gestartete Aktionsbündnis gegen Darmkrebs hat nach fünf Jahren mehr als 160.000 Menschen zur Darmkrebsvorsorge bewegen können und dabei rund 900 Menschen vor Darmkrebs bewahrt. Die nach positivem Testausgang durchgeführte Darmspiegelung hat zur rechtzeitigen Entdeckung von Darmkrebs in einem Stadium geführt, in dem Darmkrebs heilbar ist. Neben der Schwenninger sind mehr als 60 weitere Betriebskrankenkassen, aber auch private Krankenversicherungen, Teil des Bündnisses. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse
The post Darmkrebsmonat März: Zu Hause und im Alltag Darmkrebs vorbeugen appeared first on Healthcare Netzwerk.
Versorgungsstärkungsgesetz gefährdet Facharztverträge
Die Vertragspartner AOK, Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg sehen Teile des Referentenentwurfs zum „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) kritisch. Der vorliegende Entwurf verfolge nicht die formulierte Absicht, sondern schwäche den Qualitätswettbewerb ebenso gravierend wie er die fachärztliche ambulante Versorgung vernachlässige. Besonders kritisch wird die Streichung des Paragrafen 73c gewertet. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg: „Die beabsichtigte Streichung als Grundlage der Facharztverträge ist ein fatales Signal an die Fachärzte im Vertragswettbewerb. Der Gesetzentwurf verhindert den weiteren Aufbau einer zur Regelversorgung alternativen strukturierten haus- und fachärztlichen Versorgung in unserem Land. Außerdem gefährdet er die bisher erfolgreiche Arbeit aller Vertragspartner in Baden-Württemberg. “ Für die AOK Baden-Württemberg erfordert eine flächendeckende Versorgung mit qualifizierten Selektivverträgen zugunsten von Versicherten und Patienten klare Strukturen: „Die kann es aber nicht geben, wenn künftig – nach dem Willen des Gesetzgebers – der Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse nicht mehr klar geregelt ist“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Wenn Aufsichtsbehörden bei Selektivverträgen künftig Sonderrechte mit drastischen Sanktionsmöglichkeiten erhielten, sei es für Krankenkassen nicht mehr kalkulierbar, Selektivverträge abzuschließen. „Damit werden Innovationen und unternehmerisches Handeln systematisch untergraben“, so Hermann weiter. Auch der vorgesehene Innovationsfonds sei in seiner vorgesehenen Ausgestaltung nicht hinnehmbar. Die Bildung eines zentralen Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss sehen die Südwestpartner kontraproduktiv. Innovationen in der Versorgung könnten nicht zentral verordnet werden, sondern müssten von den Partnern in den Regionen selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestaltet werden können – wie das in Baden-Württemberg seit langem geschehe. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, begrüßt zwar gemeinsam mit den Vertragspartnern die vorgesehene Stärkung des Hausarztes und der hausärztlichen Fortbildung. „Eine funktionierende Selektivversorgung lebt aber von dem Zusammenwirken von Haus- und Facharzt auf Augenhöhe. Die deutlichen Rückschritte bezüglich der Selektiverträge und das drohende Ungleichgewicht zu Lasten der Fachärzte birgt die Gefahr, dass das Gebäude zum Einsturz kommt. Und auch die vorgesehenen erweiterten Leistungsansprüche für Versicherte bleiben hinter dem zurück, was bei uns in Baden-Württemberg in den Hausarzt- und Facharztverträgen bereits Standard ist.“ Die mit den Selektivverträgen in Baden-Württemberg erzielten Erfolge zeigten, dass dann positive Effekte für Patientinnen und Patienten erzielbar sind, wenn die Honorierung für den Arzt angemessen und klar an der Leistung orientiert ist und darüber hinaus das Versorgungsumfeld adäquat abgebildet wird. „An diesen Erfordernissen geht der Gesetzentwurf völlig vorbei“, sind sich die Vertragspartner einig. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
The post Versorgungsstärkungsgesetz gefährdet Facharztverträge appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.