(HAMBURG) Das UKE hat eine Studie zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 8518 Verstorbene ab dem 60 Lebensjahr. 3,3% aller Verstorbenen hatten einen Dekubitus 3. oder 4. Grades aufzuweisen. Das ist nicht erfreulich. Allerdings darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass eine mangelhafte pflegerische Versorgung die Ursache ist. Interessanterweise belegt die Studie nämlich auch, dass die Mehrzahl dieser Druckgeschwüre unter dem Aspekt der Versorgung chronischer Wunden gut verbunden war und sich in einem gut heilenden Wundstatus befand. Diese Ergebnisse belegen, dass Hamburg und Umgebung – ebenso wie der Rest des Bundesgebietes – professionelle pflegefachliche Kompetenz braucht, und zwar nicht nur in stationären Versorgungsformen, sondern insbesondere für präventive Maßnahmen im häuslichen Bereich. Immerhin lagen 2% der in Hamburg verstorbenen Senioren vor ihrem Auffinden längere Zeit in ihrer Wohnung. Etwa ein Drittel der Wohnungen dieser Menschen waren in einem verwahrlosten Zustand. (Al)
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MSV3 – eine Norm verbessert die Bestellabläufe von Apotheken
Sie erleichtert Apothekern das Bestellen beim Großhandel. Sie verspricht Schnelligkeit, Stabilität und Benutzerfreundlichkeit. Fast zwei Drittel aller Apotheken in Deutschland nutzen sie bereits. Die Rede ist von MSV3, einer Datenschnittstelle zur Auftragsabwicklung zwischen Apotheke und Großhandel. Es klingt wie aus längst vergangenen Tagen, doch es ist erst zwei Jahre her: Bevor MSV3 auf den Markt kam, wurden Bestellungen zwischen Apotheke und Großhandel per Telefonleitung übertragen. Hierzu gab es einen fest definierten Bestellzeitpunkt, den die Apotheke nicht verpassen durfte. Doch die ISDN-Technologie stirbt allmählich aus, und mit ihr auch die bisherigen nicht mehr zeitgemäßen Bestellprozesse. Sie werden ersetzt durch ein internetbasiertes Bestellverfahren mit dem Namen MSV3. Die Vorteile der neuen Norm MSV3 liegen auf der Hand: Mit MSV3 entscheidet die Apotheke innerhalb eines auf ihre Touren abgestimmten Bestellzeitraums selbst, wann die Aufträge an den Großhandel übermittelt werden. Bestellungen werden in Sekundenschnelle via Internet übertragen. Ohne Wartezeit übermittelt der Großhandel Informationen über die Lieferfähigkeit der bestellten Artikel, wodurch die Apotheke ihre Auskunfts- und Lieferfähigkeit gegenüber ihren Kunden deutlich verbessert. Die Umstellung von MSV2 auf MSV3 wird vom jeweiligen Softwarehaus sowie dem Großhandelspartner durchgeführt. Lediglich der Internetzugang in der Apotheke wird vorausgesetzt. So ist es nur eine Frage der Zeit, wann das neue Bestellverfahren das bisherige vollständig abgelöst haben wird. „MSV3 hat sich zu einer wahren Erfolgsgeschichte entwickelt. Denn es macht die Bestellabläufe zwischen Apotheken und Großhandel schneller und deutlich effizienter. Zudem bildet es die technische Grundlage für die Bewältigung künftiger Anforderungen an den Apotheken- und Großhandelsbetrieb“, so der PHAGRO-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper. Die Projektpartner, der Bundesverband PHAGRO, der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowie der Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS), arbeiten bereits daran, zusätzliche Funktionalitäten für MSV3 zu entwickeln, um Prozesse in Apotheken und Großhandlungen noch weiter zu verbessern. Bereits im Laufe des Jahres 2016 sollen unter anderem ein Liefer- und Retourenavis getestet werden, mit denen der Wareneingang in der Apotheke bzw. die Retourenabwicklung effizienter ablaufen sollen. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.
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Beratungen in Luxemburg über Medizinprodukte-Verordnung
„Patientensicherheit bei Medizinprodukten muss über Industrieinteresse stehen“, betont Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heute im Gesundheitsministerrat verabschiedeten grundsätzlichen Einigung auf die EU-Medizinprodukte-Verordnung. Mit Blick auf die nun anstehenden Gespräche zwischen EU-Parlament und -Rat forderte der vdek-Verbandsvorsitzende das Bundesgesundheitsministerium erneut auf, sich endlich stärker für mehr Patientensicherheit einzusetzen, anstatt sich schützend vor die deutsche Medizinprodukteindustrie zu stellen und nur einen schnelleren Zugang zu neuen Medizinprodukten zu fordern. „Hochrisikoprodukte müssen ein vergleichbares Zulassungsverfahren wie Arzneimittel durchlaufen. Nur so können wir Patienten vor schadhaften und gefährlichen Produkten schützen“, erklärt Zahn. Brustimplantate, Herzkatheter oder künstliche Knie- oder Hüftgelenke sollten daher künftig nach einheitlichen Kriterien und von nur einer europäischen Zulassungsbehörde, nämlich der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), geprüft und zugelassen werden. Zu einem sicheren Zulassungsverfahren gehöre zudem der Nachweis des Nutzen-Risiko-Verhältnisses anhand klinischer Studien, mehr Transparenz durch Einrichtung einer zentralen Datenbank, die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung und eine Stärkung der Rechte der Patienten. Das jetzige Zulassungsverfahren durch private, sogenannte „Benannte Stellen“ (beispielsweise TÜV Rheinland) im Rahmen einer CE-Zertifizierung reiche bei Weitem nicht aus, Kernprobleme bei der Zulassung von Hochrisikomedizinprodukten zu beseitigen. Dies zeigte auch der 2012 durchgeführte Test zweier britischer Zeitungen, die als vermeintlicher Hersteller von Hüftgelenken Zulassungen von diversen „Benannten Stellen“ erhielten, obwohl ihre Prothesen nach den eingereichten Unterlagen giftige Stoffe enthielten. „Ein paar mehr Rechte und Kontrollpflichten für die ‚Benannten Stellen‘ wie sie jetzt der Rat vorschlägt, sorgen nicht für mehr Patientensicherheit. Die Bundesregierung sollte daher ihre bisherige Haltung überdenken und sich für ein sicheres und effektiveres Zulassungsverfahren, angesiedelt bei der EMA, einsetzen“, ergänzt Zahn. Pressemitteilung des vdek
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Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer als Vorstandsvorsitzende und Gernot Kiefer als Vorstand im Amt bestätigt. Beide Vorstände sind für weitere sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019. Mit dem Ende der laufenden Amtsperiode wird Johann-Magnus v. Stackelberg aus Altersgründen aus dem Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ausscheiden. Die Entscheidung über seine Nachfolge soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Amtszeit der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Herrn v. Stackelberg wird am 1. Juli 2019 beginnen. Dazu erklären die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens: „Wir sind froh, dass wir Frau Dr. Pfeiffer und Herrn Kiefer für eine weitere Amtszeit gewinnen konnten. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, die Zusammenarbeit mit Herrn v. Stackelberg noch ein Jahr fortsetzen zu können, bevor er in den verdienten Ruhestand geht.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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