Die Parteien zur Bundestagswahl im Netz – Heute: So wollen die Grünen 150.000 Jobs in der Gesundheitswirtschaft schaffen. To be continued… (Zi)
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Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Mehr als 60 Millionen Euro Schaden für AOK Bayern seit 2004
Die AOK Bayern sieht weiterhin Handlungsbedarf, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen. Matthias Jena, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern, verdeutlicht dies am Beispiel Pflege: „Wir fordern ein bundesweites Zentralregister, das Betrugsfälle personenbezogen speichert.“ Bisher könnten Betrüger einfach ein Bundesland weiterziehen und dort eine neue Zulassung beantragen, ohne dass die Kranken- und Pflegekassen über die kriminelle Karriere informiert würden, sagt Jena. „Datenschutz darf nicht als Täterschutz missbraucht werden.“ Zugleicht fordert Jena, dass die Landesverbände der Pflegekassen sich polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen lassen dürfen vom Inhaber eines Pflegedienstes, der leitenden Pflegekraft und ihrer Stellvertretung. Jena wünscht sich bei der Bekämpfung von Fehlverhalten eine erheblich engere Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegedienste. Insgesamt haben die Experten der AOK Bayern in den Jahren 2014 und 2015 mehr als 5.000 Verdachtsfälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bearbeitet – darunter gut 3.000 Neufälle und 2.100 Bestandsfälle. Mehr als 3.400 Fälle konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Bei knapp 400 Fällen hatte die AOK Bayern die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Über 1.320 der abgeschlossenen Fälle waren als Fehlverhalten einzustufen, rund 270 Fälle waren Abrechnungsfehler. Insgesamt gab es somit bei rund 60 Prozent der abgeschlossenen Fälle straf- oder zivil-/sozialrechtlichen Handlungsbedarf. Der Gesamtschaden liegt bei 8,5 Millionen Euro. Rund 5,6 Millionen Euro konnte Bayerns größte Krankenkasse bisher erfolgreich zurückfordern. Seit Einrichtung der Fehlverhaltensstelle 2004 hat die AOK Bayern einen Gesamtschaden durch Betrug von über 60 Millionen Euro festgestellt. Über 40 Millionen Euro konnten zurück geholt werden. Positiv sieht Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, die neuen bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften Betrug im Gesundheitswesen. „Wir erleben einen konstruktiven Austausch.“ Platzer begrüßt auch die Ausweitung der Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaften auf alle Berufsfelder im Gesundheitswesen. „Wir freuen uns, dass die Bayerische Staatsregierung unsere Vorschläge aufgegriffen hat. Dadurch wird die Bekämpfung von Fehlverhalten effektiver – und auch die abschreckende Wirkung verstärkt.“ Aus der täglichen Ermittlungsarbeit berichtet Dominik Schirmer, Beauftragter zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK Bayern: „Die Betrüger gehen nicht nur dreist und unanständig vor. Sie werden auch immer professioneller.“ Gezielt würden betrügerische Pflegedienste elektronische Abrechnungsprogramme für ihre Betrugsmaschen einsetzen, so Schirmer. „Uns gegenüber rechnen sie dann aber – und das ist in der Pflege leider Standard – auf Papier ab.“ Schirmer fordert daher digitale und manipulationssichere Abrechnungssysteme in der Pflege. Im Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen setzt die AOK Bayern auf intelligente Softwareprogramme. „Künftig wollen wir Data Mining einsetzen, um die Abrechnungen von Leistungserbringern auf Betrugsmuster digital zu überprüfen“, sagt Schirmer. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Entscheidung zu RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017
Die Entscheidung zu den vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträgen zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wird sich infolge der großen Antragsflut verzögern. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017. „Wir erwarten eine positive Entscheidung der Verlängerungsanträge und damit Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen für fünf weitere Jahre“, so Wenko Süptitz, Leiter des Fachverbands Photonik bei SPECTARIS. Dank der erfolgten Verlängerungsanträge für erneute Ausnahmegenehmigungen durch den Industrieverband SPECTARIS ist die Rechtslage für die Nutzung von Blei in optischen Gläser und Filtern aber vorerst über das nahe Auslaufdatum 21. Juli 2016 hinaus klar. Solange die Europäische Kommission nicht entschieden hat, bleibt der Status quo erhalten. Dies gilt im Falle einer Ablehnung auch noch mindestens ein Jahr über das Datum der Entscheidung hinaus. Für SPECTARIS-Mitglieder hält der Verband ein englischsprachiges Informationsblatt zur aktuellen Rechtslage bereit. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Doc Sarahs Praxisreport Vol.III
So ausführlich, wie im Praxisreport Vol. I und Praxisreport Vol.II bin ich heute nicht. Musste dieser Tage einfach zuviel Schreiben. Die Woche über hab ich dokumentiert, wieviel Zeit ich mit administrativen Vorgängen verbringen muss: dem Kranken- …