(NORDWEST) Jetzt gehört die Bild nicht gerade zu den Zeitungen, bei denen sich der Begriff “seriös” als erste Assoziation im neuronalen Netz verfängt – mangelnde Kreativität kann den Mitarbeitern der Bild-Redaktionen aber sicher nicht vorgeworfen werden. Ob wir nun Papst sind oder unsere Hand Gottes uns den Einzug in’s WM-Halbfinale sichert – die Bild bringt die Stimmung auf den Punkt. Was die Redaktion zur Urlaubs- und Sommerloch-Affäre 2009 nun abschließend beizutragen hat, das wäre uns so nicht annähernd in den Sinn gekommen, und wenn doch, dann hätte wir es sicher anders gesagt. Aber wir sind ja auch nicht Bild. (Zi)
Related Posts
Starkes Signal für mehr Gerechtigkeit in der Pflege
Zur Verabschiedung des ersten Pflegestärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: “Die Pflege muss in Deutschland endlich den Stellenwert bekommen, den sie verdient. Der heutige Gesetzesbeschluss ist dafür ein starkes Signal. Mit dem ersten Schritt der Pflegereform schaffen wir die Grundlage für eine passgenauere Versorgung, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte orientiert. Unser Ziel ist es, dass die Menschen auch in einem schwierigen Lebensabschnitt ihre Würde behalten und die Pflegenden entlastet werden.” Durch das Gesetz werden u. a. klare Vereinfachungen und Flexibilisierungen beim Leistungsbezug geschaffen. Der Gesetzgeber passt die Rechtslage den individuellen Lebenswelten an. So können beispielsweise Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Januar 2015 deutlich flexibler ausgeschöpft werden. Zudem werden die Leistungen der Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die Sachleistungen für die häusliche Pflege angerechnet. Dadurch verdoppeln sich de facto die Mittel für die Tages- und Nachtpflege. Darüber hinaus werden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent erhöht und zusätzliche Betreuungskräfte für die stationären Heime bereitgestellt. Staatssekretär Laumann: “Die Bürgerinnen und Bürger wissen selbst am besten, wie sie vor Ort eine optimale Versorgung und Betreuung sicherstellen können. Der Staat muss ihnen nicht jedes Detail vorschreiben. Ob es etwa im Fall einer Urlaubsreise von Angehörigen besser ist, einen Pflegebedürftigen kurzzeitig die Versorgung in einem Heim zu ermöglichen oder die Betreuung durch einen Dritten zu Hause sicherzustellen, ist jeweils verschieden. Aus Sicht der Angehörigen ist wichtig, dass wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, um Pflege, Familie und Beruf optimal in Einklang bringen zu können.” Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass das erste Pflegestärkungsgesetz Teil einer umfassenden Reform ist: “Weitere Maßnahmen und Gesetzesinitiativen werden folgen. Die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes laufen auf Hochtouren. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Pflegeversicherung eine vollkommen neue Systematik erhalten. Die Leistungen werden fachlich neu ausgerichtet und gerechter zugeordnet. Dadurch wird sich insbesondere die Situation der Demenzerkrankten nochmals spürbar verbessern. Mit dem geplanten Rechtsanspruch für Angehörige auf die Pflegezeit wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter gestärkt. Mit der Initiative zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation werden unsere Pflegekräfte von überflüssigen Dokumentationspflichten entlastet. Diese und weitere Schritte zeigen: Wir wollen das kleinteilige Kästchendenken in d Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Starkes Signal für mehr Gerechtigkeit in der Pflege appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Hausbesuche leichter gemacht – das 500. VERAHmobil ist gestartet
Das VERAHmobil ist ein voller Erfolg. Heute wurde im Freiburger Autohaus Gehlert bereits das 500. VERAHmobil in Baden-Württemberg ausgeliefert. Der innovative Service kann von allen Hausärzten genutzt werden, die am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen und eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) einsetzen. Sie führen häufig Hausbesuche bei chronisch kranken Patienten durch und entlasten den Hausarzt so wirkungsvoll. Mit dem bundesweit ersten Hausarztvertrag von AOK Baden-Württemberg, baden-württembergischen Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg sowie den daran angeschlossenen Facharztverträgen wurden seit 2008 systematisch neue Strukturen geschaffen, um die ambulante Patientenversorgung zu verbessern und dauerhaft zu sichern. Das VERAHmobil ist ein Gemeinschaftsprojekt der drei Vertragspartner zur Verbesserung der Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Bereits seit Mai 2013 können Hausärzte, die im AOK-Vertrag eine VERAH einsetzen, einen Kleinwagen zu besonders günstigen Konditionen leasen. Seit Ende 2015 gibt es auch elektro- oder erdgasangetriebene Fahrzeuge im Angebot. Für erstere gilt seit August auch die von der Bundesregierung verabschiedete Prämie von 4.000 Euro. Für die Balinger Gemeinschaftspraxis Hausser nahm jetzt die VERAH Tanja Heldt den Schlüssel für das 500. VERAHmobil entgegen: „Ich halte das für eine sehr gute Idee, weil es eine Aufwertung unserer Arbeit und zusätzliche Motivation für die VERAH darstellt. Außerdem kann ich jetzt zu Hausbesuchen fahren ohne mein privates Auto nutzen zu müssen.“ Die VERAH übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt patientennahe Tätigkeiten, unter anderem Hausbesuche, Medikamenten- oder Wundmanagement. „Das VERAHmobil kommt bei Ärzten und Patienten gleichermaßen gut an“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. „Gerade durch die Übernahme von Routinehausbesuchen erfahren wir eine spürbare zeitliche Entlastung durch die VERAH und die Besuche werden mittlerweile von den meisten Patienten voll akzeptiert“. Das bestätigt auch Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, in dessen Praxis das VERAHmobil bereits seit über fünf Jahren im Einsatz ist: „Unsere chronisch kranken und älteren Patienten können so noch besser versorgt werden, und bei diesen Patienten wird das VERAHmobil sehr positiv wahrgenommen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
The post AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Hausbesuche leichter gemacht – das 500. VERAHmobil ist gestartet appeared first on Healthcare Netzwerk.
DKG zur Debatte um die Gebührenordnung der Ärzte: Sachverstand bündeln
Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist die Weiterentwicklung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ein auch für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu wichtiges Projekt, als dass dies in Verbändestreitigkeiten untergehen dürfe. „Wir müssen hier gemeinsam den Sachverstand bündeln, um eine zukunftssichere Lösung zu erreichen. Mit der Installierung einer gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ, die nunmehr gesetzlich verankert werden soll, kann hier eine langfristige tragfähige Selbstverwaltungsstruktur geschaffen werden. Die GOÄ hat in den Krankenhäusern mit einer finanziellen Größenordnung von ca. 3 Milliarden Euro für erbrachte private ambulante und stationäre Leistungen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Zu berücksichtigen ist, dass die GOÄ nicht nur für die Ärzte, sondern auch für die Krankenhäuser als Institution die gesetzlich vorgegebene Abrechnungsgrundlage ist. Die Bundesärztekammer, deren Aufgaben primär berufsrechtliche Aspekte sind, kann deshalb nicht das alleinige Mandat haben, über originäre Vergütungsaspekte der Krankenhäuser Regelungen zu treffen. Deshalb muss den Krankenhäusern Sitz und Stimme in der neuen Kommission gegeben werden“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der Deustchen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post DKG zur Debatte um die Gebührenordnung der Ärzte: Sachverstand bündeln appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.