(NORDWEST) Jetzt gehört die Bild nicht gerade zu den Zeitungen, bei denen sich der Begriff “seriös” als erste Assoziation im neuronalen Netz verfängt – mangelnde Kreativität kann den Mitarbeitern der Bild-Redaktionen aber sicher nicht vorgeworfen werden. Ob wir nun Papst sind oder unsere Hand Gottes uns den Einzug in’s WM-Halbfinale sichert – die Bild bringt die Stimmung auf den Punkt. Was die Redaktion zur Urlaubs- und Sommerloch-Affäre 2009 nun abschließend beizutragen hat, das wäre uns so nicht annähernd in den Sinn gekommen, und wenn doch, dann hätte wir es sicher anders gesagt. Aber wir sind ja auch nicht Bild. (Zi)
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Darmkrebsmonat März – Neuer Test auf Darmkrebs liefert sicherere Ergebnisse
Ab April bietet die BARMER allen Versicherten im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung ein neues Testverfahren an, den immunologischen Stuhltest (iFOBT). „Die Entdeckungsrate für bösartige Darmtumore und deren Vorstufen ist bei dem immunologischen Stuhlbluttest deutlich höher als bei dem bisherigen Test. Er reagiert ausschließlich auf den menschlichen Blutfarbstoff Hämoglobin und ist so weniger störanfällig“, so Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER, mit Blick auf den Darmkrebsmonat März. An Darmkrebs erkranken in Deutschland jährlich mehr als 73.000 Menschen neu. Irrtümlich positive Ergebnisse vermeiden Krebsvorstufen wie Darmpolypen geben häufig Blut ab, das mit bloßem Auge nicht erkennbar ist, sich mit einem entsprechenden Test im Stuhl aber nachweisen lässt. Dies kann bereits der bisherige Test, allerdings reagiert er allgemein auf Blut im Stuhl und damit zum Beispiel rotes Fleisch. Dadurch lieferte er häufig irrtümlich positive Ergebnisse, die Betroffene bis zur endgültigen Abklärung der Diagnose durch eine Darmspiegelung in unbegründete Sorge versetzten. „Weniger falsch-positive Befunde beim Stuhlbluttest bedeuten auch weniger unnötige Koloskopien, um die Ursache für das Blut im Stuhl abzuklären“, betont Marschall. BARMER mit Vorreiterrolle In Bayern fördert die BARMER sehr erfolgreich diese innovative Methode der Darmkrebsfrüherkennung bereits seit dem Jahr 2013 im Rahmen der Aktion „Aktiv gegen Krebs“. Ab April können bundesweit alle BARMER Versicherten zwischen 50 und 54 Jahren den neuen Test jährlich beim Hausarzt oder bestimmten Fachärzten durchführen lassen. Ab 55 Jahren kann man sich entweder für die Darmspiegelung mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder für den neuen Stuhltest alle zwei Jahre entscheiden. Bei Männern ist Darmkrebs die dritthäufigste Krebserkrankung, bei Frauen die zweithäufigste. Wird er rechtzeitig erkannt, kann der Darmkrebs daran gehindert werden auszubrechen, zum Beispiel durch die Entfernung von Darmpolypen. Pressemitteilung der BARMER
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Kraftakt zur Stärkung der Pflege“
Am 12. Mai wird jedes Jahr der Internationale Tag der Pflegenden begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich im Krankenhaus, bei Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie Anerkennung, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass mehr Pflegefachpersonal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingestellt werden kann, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen nahezu verdoppelt wurde, unnötige Bürokratie abgebaut und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wir haben für Pflegebedürftige und Patienten, für ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte einen Kraftakt zur Stärkung der Pflege in unserem Land gestemmt. Diesen Weg setzen wir mit der Modernisierung der Pflegeausbildung, der Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Altenpflege und von Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich fort.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: „Die Arbeit unserer Pflegekräfte ist mit Gold nicht aufzuwiegen. Ohne sie würde das Gesundheitswesen in Deutschland nicht funktionieren. Mit einem hohen Maß an Professionalität und Fachkompetenz, aber auch an Einfühlungsvermögen sichern unsere Pflegekräfte die Versorgung der Pflegebedürftigen in unserem Land. Dafür möchte ich ihnen nicht nur am Tag der Pflegenden unsere Anerkennung und unseren Dank aussprechen. Diese Wertschätzung darf sich jedoch nicht nur in schönen Sonntagsreden zeigen. Sie muss ganz konkret mit Leben gefüllt werden – nicht zuletzt durch gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode wichtige Grundlagen geschaffen, die jetzt alle zusammen umsetzen müssen.“ Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne für Pflegekräfte in der Altenpflege Pflegekräfte müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verlassen können. Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie durch eine vereinfachte Pflegedokumentation. Mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen nehmen bereits daran teil, das ist fast jede zweite Einrichtung in Deutschland. Durch die Pflegereform wurde dafür gesorgt, dass die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert werden konnte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff musste zum Anlass genommen werden, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss. Zudem wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen deutlich zu erhöhen. Rund 49.000 Betreuungskräfte unterstützen heute die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte und verbessern damit den Pflegealltag spürbar. 2013 waren es noch 28.000. Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen. Jetzt sind die Tarifpartner am Zug, damit die Verbesserungen den Pflegekräften schnell zugutekommen. Wichtig ist auch, dass diejenigen, die tagtäglich andere pflegen, selbst gesund bleiben. Deshalb wurden die Leistungen der Krankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderungnahezu verdoppelt. Mehr Unterstützung bei der Pflege zu Hause Auch die Pflege zu Hause wird deutlich besser unterstützt und am persönlichen Bedarf ausgerichtet. Pflegende Angehörige werden durch Leistungen wie Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege sowie Hilfen im Haushalt spürbar entlastet. Berufstätige Pflegende, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit von bis zu zehn Tagen mit einem Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeversicherung finanziert und auch auf eine Familienpflegezeit. Zudem wurde die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Arbeitslosen-, Unfall und Rentenversicherung verbessert. Dadurch steigen die Beiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige an die Rentenversicherung zahlt um 400 Millionen auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro an. Die gute Nachricht ist, die Leistungen kommen an: 2016 hat die Pflegeversicherung für die rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen Ausgaben in Höhe von 28,3 Milliarden Euro übernommen. Mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern Mehrere Maßnahmen zielen auf eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal ab. Als Sofort-Maßnahme wurde das Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. Mit dem Programm soll die pflegerische Patientenversorgung am Bett dauerhaft gestärkt werden. Gefördert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen des Pflegepersonals im Krankenhaus. Dazu trägt auch bei, dass nach der dreijährigen Förderphase die Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 330 Millionen Euro weiterhin zur Verfügung stehen. Der Pflegezuschlag wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt: Krankenhäuser mit höheren Kosten für das Pflegepersonal erhalten einen höheren Zuschlag als Krankenhäuser mit niedrigeren Kosten für das Pflegepersonal. Die Krankenhäuser erhalten damit einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Durch beide Programme erhalten die Krankenhäuser ab 2018 jährlich bis zu 830 Millionen Euro, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem werden Krankenhäuser und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, für Krankenhausbereiche, in denen dies für die Patientensicherheit besonders wichtig ist, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Auch das Hygieneförderprogramm unterstützt Krankenhäuser mit rund 460 Millionen Euro dabei, mehr Hygienepersonal auszubilden und einzustellen. Allein im Jahr 2016 haben die Krankenhäuser deutlich über 3 Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Diese finanziellen Verbesserungen kommen auch dem Krankenhauspersonal zugute. Modernisierung der Pflegeausbildung wirkt Fachkräftemangel entgegen Der Pflegeberuf ist ein Zukunftsberuf. Denn durch den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen werden wir in Zukunft auch mehr Pflegekräfte bauchen. Daher ist es gut, dass die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, die Bund, Länder und Verbände angestoßen haben, Wirkung zeigt. Mit mehr als 68.000 Altenpflegeschülern und insgesamt 139.000 Pflegeschülern (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) haben sich noch nie so viele junge Menschen für eine Pflegeausbildung entschieden wie in den vergangenen Jahren. Um mehr junge Menschen für die Pflege zu gewinnen, müssen die Anstrengungen weitergeführt werden. Dazu trägt auch die geplante umfassende Modernisierung der Pflegeausbildung bei, durch die künftige Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und im
Krankenhaus besser auf die Herausforderungen ihres Berufs vorbereitet werden können und mehr Berufs- und Aufstiegschancen erhalten. Zudem wird Schulgeld in der Altenpflege dadurch bald endgültig der Vergangenheit angehören. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Publikation: „Markenmedizin für informierte Patienten“
HEUTE erscheint unser neues Buch „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow„! Bestellbar für 24,99 EUR beim medhochzwei Verlag. – Wir freuen uns auf und über Ihr Interesse! Die Sketchnote von Andrea Brücken zeigt kurz und knapp worum es … Weiterlesen →
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