(HANNOVER/BERLIN) Rückwirkend zum 1. August 2009 übernimmt die Evangelisches Johannesstift Altenhilfe gGmbH 90% der Gesellschaftsanteile an der Caritas Seniorendienste Hannover gGmbH (CSH). Mit 10% bleibt der Caritasverband Hannover e.V. weiter Gesellschafter. Das haben die Vertreter der Caritas und des Evangelischen Johannesstifts beschlossen, wie in einer Pressemitteilung vom 06. August verlautet wird. Mit der Vereinbarung ist eine erhebliche Absenkung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehedem von der Caritas geführten Einrichtungen verbunden. Die Transaktion hat bereits im Vorfeld zu erheblichen Auseinandersetzungen geführt. Ob es in den Verhandlungen immer mit fairen Mitteln zuging, bezweifelt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die von Einschüchterungen und Drohszenarien berichtet. (Zi)
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Praktikum bei Diagnosia
Zu meiner Person: Ich heiße Jasmin Kassai, bin 19 Jahre alt und studiere im 4. Semester Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien. Weil ich im Rahmen meiner Ausbildung auch mal etwas „anderes“ erleben wollte, bewarb ich mich für ein Praktikum bei Diagnosia.com. Seit Februar schreibe ich Artikel für das Health Center, beantworte Emails von Konsumenten und (…)
Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2017
Im vierten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen auf. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielgenauere und sachgerechtere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wenden nur Berlin und Hessen die Investitionsbewertungen an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert. Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute bei unter vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.Einigung
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Healthcare Netzwerk 2018-03-21 13:09:07
Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, zur Krankenhausplanung in Berlin und Brandenburg: „Der heute in einer Pressekonferenz vorgestellte Krankenhausreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) unterstreicht die Arbeit der AOK Nordost. Die im Krankenhausreport aufgeführten Themen wie Qualitätskriterien, Konzentration von Krankenhäusern und spezialisierte Klinikzentren sind wichtige Eckpunkte um eine am Bedarf ausgerichtete Krankenhauslandschaft unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Länder zu realisieren. Die Gesundheitskasse setzt sich so auch bereits seit vielen Jahren für verbindliche Qualitätskriterien in den Krankenhausplänen der Länder ein. Ziel ist es dabei, dass die Menschen sicher sein können, die bestmögliche Versorgung zu erhalten –unabhängig davon, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden. Bisher ist die verbindliche Anwendung von Qualitätskriterien noch nicht vollständig erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die angestrebte gemeinsame Krankenhausplanung 2020 Berlin-Brandenburg von enormer Bedeutung. Diese schafft letztlich den Rahmen, um die bestehenden Qualitätskriterien zu erweitern sowie wesentliche Teile der länderübergreifenden Versorgung in einzelnen Fachgebieten und in der Notfallversorgung aufeinander abzustimmen. Hier arbeitet die AOK eng mit den Landeskrankenhausgesellschaften in Berlin und Brandenburg, dem Brandenburger Gesundheitsministerium und der Berliner Gesundheits-Senatsverwaltung zusammen. Die wesentlichen Qualitätsinstrumente, die sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz ableiten, sind dabei um zwei Aspekte ergänzt worden. Neben der Leistungsfähigkeit, der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit zählen hierzu nun auch die qualitativ hochwertige Behandlung und die Patientengerechtigkeit. Diese verbindlichen Qualitätskriterien sind eine Chance für die Krankenhäuser, sie dienen nicht dazu die Kliniken zu gängeln. Sie sollen aber dazu beitragen, bestimmte Leistungen in bestimmten Krankenhäusern zu konzentrieren und Mindestmengen, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Operationen festgelegt hat, umzusetzen. Denn sowohl Mindestmengen als auch Qualitätskriterien tragen dazu bei, das Versorgungsniveau bestimmter Leistungen kontinuierlich zu verbessern und die Behandlungsqualität im Sinne der Patienten zu erhöhen. Pressemitteilung der AOK NordOst
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