(HANNOVER/BERLIN) Rückwirkend zum 1. August 2009 übernimmt die Evangelisches Johannesstift Altenhilfe gGmbH 90% der Gesellschaftsanteile an der Caritas Seniorendienste Hannover gGmbH (CSH). Mit 10% bleibt der Caritasverband Hannover e.V. weiter Gesellschafter. Das haben die Vertreter der Caritas und des Evangelischen Johannesstifts beschlossen, wie in einer Pressemitteilung vom 06. August verlautet wird. Mit der Vereinbarung ist eine erhebliche Absenkung der Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehedem von der Caritas geführten Einrichtungen verbunden. Die Transaktion hat bereits im Vorfeld zu erheblichen Auseinandersetzungen geführt. Ob es in den Verhandlungen immer mit fairen Mitteln zuging, bezweifelt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die von Einschüchterungen und Drohszenarien berichtet. (Zi)
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Hilfsmittelversorgung: Mehr als zwei Drittel aller Apotheken nutzen Online-Vertragsportal
Mehr als zwei Drittel aller knapp 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten noch besser mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Mit 13.700 aktiven Apotheken unterstützt das OVP den ganz überwiegenden Teil der 18.000 Apotheken, die zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung und somit die notwendige Voraussetzung für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln besitzen. Im OVP sind mehr als 200 Verträge und eine Million Beitrittsdatensätze hinterlegt, während die Apotheken pro Woche bis zu 500.000 Vertrags- und Präqualifizierungsprüfungen vornehmen. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) anhand einer aktuellen Auswertung mit. „Die Hilfsmittelversorgung wird immer bürokratischer und undurchschaubarer – nicht nur für die Apotheker, sondern leider auch für die Patienten“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Vertragsausschusses des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Das Online-Vertragsportal stellt mehr Transparenz in der Apotheke her und nützt somit auch den Patienten. Mithilfe des Portals kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag mit einer Krankenkasse beitritt.“ Die vom DAV, den Landesapothekerverbänden und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelte Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke, direkt abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. Das OVP kann auch mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, so dass die Apotheke direkt im Beratungsgespräch die Versorgungsberechtigung prüfen kann und erkennt, ob das gewünschte Hilfsmittel auch vorrätig ist. Im Jahr 2016 erzielten Hilfsmittel in öffentlichen Apotheken einen Umsatz in Höhe von 637 Mio. Euro (inkl. MwSt.). Spitzenreiter waren Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) mit 253 Mio. Euro, dahinter kamen Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) mit 128 Mio. Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstümpfe) mit 91 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Einstellung zur Organ- und Gewebespende: Erste Ergebnisse der aktuellen BZgA-Repräsentativbefragung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat heute ihre aktuelle Umfrage “Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland” veröffentlicht. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Nahezu zwei Drittel der Menschen in Deutschland sagen, dass sie zu einer Organspende grundsätzlich bereit sind. Trotzdem stirbt alle 8 Stunden ein Mensch, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht. Denn viele halten weder ihren Willen schriftlich fest, noch teilen sie ihre Entscheidung ihren Angehörigen mit. Deshalb ist der Organspendeausweis so wichtig. Jeder sollte sich informieren, bewusst entscheiden und mit der eigenen Familie darüber sprechen. Denn diese Entscheidung kann Leben retten.” Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: “Jeder Dritte in Deutschland hat seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis festgehalten. Das muss uns Ansporn sein, Bürgerinnen und Bürger weiterhin gut zu informieren und sie damit zu unterstützen, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, diese mit ihren Angehörigen zu besprechen und sie dann auch zu dokumentieren.” Die aktuelle Befragung zeigt eine weitgehende Akzeptanz und eine noch höhere Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende als in den vergangenen Jahren. 80 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, 71 Prozent der Befragten sind grundsätzlich damit einverstanden, dass man Ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnimmt. 2013 waren es 68 Prozent. Auf die Frage nach den Motiven für eine Organ- und Gewebespende sagen 64 Prozent aller Befragten, dass sie anderen Menschen helfen wollen. Für 45 Prozent ist die Entlastung ihrer Angehörigen eine wichtige Spendenmotivation. 12 Prozent der Befragten lehnen eine Organ- und Gewebespende ab, weil sie den Missbrauch durch Organhandel fürchten und 9 Prozent aus Angst, dass medizinisch nicht mehr alles für sie getan würde, wenn ein Organspendeausweis vorliege. Seit 2012 steigt in Deutschland die Zahl der Personen, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben: Hatten 2012 lediglich 22 Prozent ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Ausweis dokumentiert, waren es 2013 schon 28 Prozent. Dieser Trend setzt sich in 2014 fort – inzwischen besitzen 35 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis. Die große Mehrheit (86 Prozent), die einen Organspendeausweis ausgefüllt hat, stimmt einer Organ- und Gewebespende zu. 7 Prozent benennen eine andere Person, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Lediglich 4 Prozent dokumentieren ihren Widerspruch im Organspendeausweis. Die Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass bereits 46 Prozent aller Befragten ihren Angehörigen ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende mitgeteilt haben. Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen ihre Versicherten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende und über den Nutzen und die Möglichkeiten des Organspendeausweises zu informieren haben. Versicherte sollen auf diesem Weg motiviert werden, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspendeausweis zu dokumentieren. Zum Zeitpunkt der BZgA-Umfrage erinnern sich 43 Prozent der Befragten, dass sie das Informationsschreiben ihrer Krankenkasse oder ihres Krankenversicherungsunternehmens mit einem beigefügten Organspendeausweis erhalten haben. Information und Aufklärung sind weiterhin in großem Umfang nötig. Denn mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) fühlt sich zum Thema Organ- und Gewebespende weniger gut bis schlecht informiert. Die BZgA hält deshalb ein breites Informationsangebot unter http://www.organspende-info.de bereit. Zudem setzen das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Herbst 2015 die gemeinsame Informationskampagne fort. Sie steht unter dem Motto “Mein Ausweis – meine Entscheidung! Nachdenken. Darüber reden. Entscheiden.” Die bundesweite Repräsentativbefragung “Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2014″ der BZgA wurde von Juli bis September 2014 unter 4.002 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 14 bis 75 Jahren durchgeführt. Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/ Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Siemens plant Börsennotierung von Siemens Healthineers an der Frankfurter Börse
Die Siemens AG bereitet den für die erste Jahreshälfte 2018 geplanten Börsengang der Medizintechniksparte im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse vor. Das hat der Aufsichtsrat des Konzerns in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Der Börsengang ist für Siemens Healthineers der nächste logische Schritt und die Grundlage, um unsere starke Position als führender globaler Medizintechnik-Anbieter auszubauen,“ sagt Michael Sen, Aufsichtsratsvorsitzender von Siemens Healthineers und im Vorstand des Siemens-Konzerns unter anderem für die Medizintechnik verantwortlich. „Frankfurt ist eines der weltweit größten Wertpapierhandelszentren, dessen Bedeutung vor dem Hintergrund des Brexit weiter zunehmen wird. Als hochliquider Handelsplatz ist Frankfurt attraktiv für Investoren aus der ganzen Welt. Die Börsennotierung gibt Siemens Healthineers unternehmerische Flexibilität und Zugang zum Kapitalmarkt. Ziel ist es, nachhaltig und profitabel zu wachsen und die Paradigmenwechsel der Gesundheitsbranche aktiv zu gestalten“, so Michael Sen. Für die Börsennotierung wird die Siemens Healthineers AG gegründet. „Unsere Vorbereitungen für den Börsengang liegen voll im Plan. Die Strategie 2025 und das Management-Team stehen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind weitgehend hergestellt. Deutsche Bank, Goldman Sachs International und J.P. Morgan sind als globale Koordinatoren und BNP PARIBAS, BofA Merrill Lynch, Citigroup und UBS Investment Bank als weitere Konsortialbanken mandatiert“, sagt Siemens Finanzvorstand Ralf P. Thomas. Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein führender internationaler Technologiekonzern, der seit 170 Jahren für technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität steht. Das Unternehmen ist weltweit aktiv, und zwar schwerpunktmäßig auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Siemens ist weltweit einer der größten Hersteller energieeffizienter ressourcenschonender Technologien. Das Unternehmen ist einer der führenden Anbieter effizienter Energieerzeugungs- und Energieübertragungslösungen, Pionier bei Infrastrukturlösungen sowie bei Automatisierungs-, Antriebs- und Softwarelösungen für die Industrie. Darüber hinaus ist das Unternehmen ein führender Anbieter bildgebender medizinischer Geräte wie Computertomographen und Magnetresonanztomographen sowie in der Labordiagnostik und klinischer IT. Im Geschäftsjahr 2017, das am 30. September 2017 endete, erzielte Siemens einen Umsatz von 83,0 Milliarden Euro und einen Gewinn nach Steuern von 6,2 Milliarden Euro. Ende September 2017 hatte das Unternehmen weltweit rund 372.000 Beschäftigte. Weitere Informationen finden Sie im Internet www.siemens.com. Pressemitteilung der Siemens AG
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