Und da sind sie schon: z.B. mit mehr oder minder täglich Privatkram oder ganz frisch und direkt aus der Mitte der Arbeitsgruppe junger Pflegender im DBfK. Wer weiß noch jemanden? (Zi)
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SPD fordert Pflegekammer in Niedersachsen
(HANNOVER) Gestern haben wir berichtet, dass die GRÜNEN sich für eine Pflegekammer in Niedersachsen engagieren – und fast zur gleichen Zeit bringt die SPD auch einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen ein. Die SPD hat sich lange und intensiv mit der Einführung einer Pflegekammer befasst und gegen alle Widerstände aus anderen Organisationen nun […]
Wegweiser Abmahnung
Auf http://blog.tuxpost.de/2008/08/25/abmahnungs-wegweiser-als-kostenloses-e… hab ich von dem pdf erfahren. Die Webseite http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ bietet auf http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ebook/index.htm einen kostenlosen Leitfaden durch das Abmahn-Wesen.…
SPECTARIS: Potenzial von Telemedizin wird nicht ausgeschöpft
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, dem sog. eHealth-Gesetz, am heutigen Mittwoch kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS e. V., den Gesetzentwurf: „Dass die Telemedizin enorme Potenziale für unser Gesundheitswesen hat, bestreitet heute niemand mehr. Leider werden diese Potenziale durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht in Ansätzen ausgeschöpft. Dies liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber die aktuelle Versorgungsstruktur verkennt“, so Kuhlmann. Während es derzeit in Deutschland rund eine halbe Million Klinikbetten gibt, mit sinkender Tendenz, wächst der Anteil der Patienten in der häuslichen Versorgung stetig auf mittlerweile rund 6 Millionen Patienten. „Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, dass dieser Versorgungsstruktur nicht Rechnung getragen wird und sich weder die häuslich versorgten Patienten noch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer im aktuellen Gesetzentwurf wiederfinden.“ Eine Nichtberücksichtigung des häuslichen Versorgungsbereichs widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den sektor- und fachübergreifenden Einsatz von elektronischen Kommunikations- und Informationstechnologien gefordert wird. Aber nur die explizite Berücksichtigung von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen im eHealth-Gesetz ermöglicht eine effiziente, flächendeckende Umsetzung delegierter ärztlicher Leistungen mittels eHealth-Lösungen. Kuhlmann weiter: „Diese von der Koalition gewünschte Anbindung der Patienten an Ärzte und Kliniken setzt voraus, dass die bezüglich des klinischen und ökonomischen Nutzens in Studien und Projekten bereits umfassend erprobten eHealth-Lösungen in die Regelversorgung überführt werden. Dazu ist aber zwingend notwendig, die Telematikinfrastruktur für alle qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer zu öffnen.“ In der Regel übernehmen die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer oder auch medizintechnische Unternehmen diese Aufgaben. „Diese Aufgaben werden die Angehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe zukünftig aber nur dann übernehmen, wenn alle ihre Arbeitsleistungen sowie die eingesetzten Hilfsmittel auch angemessen vergütet werden“, so Kuhlmann weiter. Damit es aber überhaupt zu einer Vergütung der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer kommen kann, ist vorab unbedingt erforderlich, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe im Gesetz berücksichtigt werden. „Der Gesetzgeber versäumt es, die großen Potenziale, die die Telemedizin bei der Versorgung von Patienten im häuslichen Bereich bietet, auszuschöpfen, wenn er diese so wie bisher im Gesetzentwurf völlig vernachlässigt“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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