Pflegende und ihre Blogs – da werden Bilder von Kühlschränken gesammelt, von Güterzügen und Selbständigkeit berichtet, ungefiltert von der Ausbildung erzählt, Tipps zum Examen gegeben, manchmal geschmollt, die Pflegewissenschaft verbreitet, Politik, Pflege und Studium in den Mittelpunkt gestellt und der Boden der Tatsachen aufgezeigt. Es gibt bestimmt noch mehr. (Zi)
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Kinder haben ein Recht auf gut betreuten Start ins Leben: Politik muss Hebammenmangel schnellstens bekämpfen!
Die Geburtenraten in Deutschland steigen, aber Schwangere finden immer seltener eine Hebamme, denn viele Geburtshelferinnen möchten wegen strapaziöser Schichtdienste mit immer mehr Arbeitsverdichtung und unattraktiver Bezahlung sowie gestiegener Haftpflichtprämien keine Geburten mehr betreuen, sondern bieten nur noch Vorsorge und seltener Wochenbettbetreuung an. Besonders prekär ist die Lage in Großstädten wie Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Darauf wiesen heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin, und appellierten an die Politik, schnellstens den Hebammenmangel zu bekämpfen. BVF-Präsident Dr. Christian Albring: „Geburtskliniken, die Schwangere abweisen, Frauen, die sich unter der Geburt zu mehreren eine einzige Hebamme teilen müssen: das geht gar nicht. Mutter und Kind haben das Recht auf eine umfassend und kompetent betreute Geburt. Die Politik muss hier schnellstens Abhilfe schaffen.“ Der 2014 eingeführte „Sicherstellungszuschlag“ ermöglicht Hebammen, bis zu Dreiviertel der Versicherungsprämie erstattet zu bekommen. Er hat sich in der Praxis jedoch wegen des hohen bürokratischen Aufwands als nicht hilfreich erwiesen, um mehr Hebammen in der Geburtshilfe zu halten. Viele Hebammen scheuen diesen Aufwand und machen nur noch Geburtsvorbereitung und seltener -nachbetreuung. Aber selbst hier herrscht Mangel. Viele Frauen haben Schwierigkeiten, eine solche Betreuung zu finden. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Vor allem Erstgebärende haben viele Fragen rund um die Pflege und Ernährung ihres Neugeborenen. Krankenhäuser leisten diese Beratung nicht mehr, seitdem sie für Geburten nur noch Fallpauschalen bekommen und die Mütter immer früher nach Hause schicken. Wir brauchen also die Betreuung in Klinik und Wochenbett durch die Hebamme, sie vermitteln den jungen Müttern Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern. Dies wiederum erleichtert Ärzten die Arbeit und erspart dem Gesundheitssystem hohe Folgekosten, denn gut informierte Mütter umsorgen ihre Kinder kompetent und helfen damit, dass sie gesund aufwachsen. Im April 2014 versprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, sich um das Problem der Hebammen zu kümmern. Tatsächlich ist seitdem Einiges passiert. Es gibt den Sicherstellungszuschlag, Verbesserungen bei der Vergütung und bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen. Diese Verbesserungen haben das Problem der in Klinik und Wochenbettbetreuung fehlenden Hebammen aber nicht nachhaltig gelöst. Parallel dazu wurde bis heute auch keine Lösung für das Haftpflichtversicherungsproblem der geburtshilflich, belegärztlich tätigen Frauenärzte gefunden. Als Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und Frauenärzte fordern wir zum Wohl der uns anvertrauten Kinder: – eine bessere Vergütung für die Arbeit die Hebammen – einen staatlichen Fonds, wie in Skandinavien, der anstelle der Hebammen und Frauenärzte geschädigte Kinder und Mütter absichert. – 1:1-Betreuung unter der Geburt, statt Parallelbetreuungen von bis zu drei Frauen unter der Geburt. Gut betreute Gebärende brauchen weniger Schmerzmittel, es treten weniger Komplikationen auf Seiten des Kindes auf und damit auch seltener operative Entbindungen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
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Deutscher Apothekertag fordert Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten
Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages hat sich heute für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. Nur so seien künftig einheitliche Apothekenabgabepreise zu gewährleisten, die für die Versorgung aller Patienten in ganz Deutschland notwendig sind. Das „Parlament“ der Apotheker mit seinen mehr als 300 Delegierten aus allen 16 Bundesländern hat einen Leitantrag diskutiert und beschlossen, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das europarechtlich notwendige Maß zurückzuführen. Nach EU-Regeln muss nur der Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt sein. Eine Mehrheit von 21 der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat den Versand mit rezeptpflichtigen Medikamenten hingegen verboten. Im Leitantrag heißt es: „Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 (C-148/15), der zu Folge die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für den Arzneimittelversand aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland gilt, haben Versender die Möglichkeit, den dem Gemeinwohl dienenden Grundsatz der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterlaufen und den Bestellern Rabatte zu gewähren. Damit werden den Krankenkassen als typischen Empfänger von Preisnachlässen im Gesundheitswesen einerseits und andererseits der Solidargemeinschaft der Steuerzahler Mittel entzogen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung dienen. Hinzu kommt, dass ein zunehmender Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Mischkalkulation der Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland bedroht und damit die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet.“ Weiter heißt es, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Februar 2017 einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt habe, um ein Unterlaufen sozialrechtlicher Steuerungsmechanismen wie Zuzahlungen und Festbeträge zu verhindern: „Die Begründung des Gesetzentwurfs ist uneingeschränkt zu unterstützen. Der einheitliche Apothekenabgabepreis stellt eine wesentliche Säule des deutschen Apothekensystems dar und sichert seit Jahrzehnten die bestehende flächendeckende Arzneimittelversorgung.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Kliniken stellen die Notfallversorgung sicher – finanzielle Defizite nicht länger akzeptabel
Die Krankenhäuser haben im Jahr 2016 rund 11,9 Millionen ambulante Notfälle versorgt. Durch die anhaltend schlechte Finanzierung dieser ambulanten Notfallversorgung ergab sich für die Kliniken ein Minus von rund einer Milliarde Euro. Dieses Ergebnis zeigt das „Krankenhaus Barometer 2017“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). „Die Befragung der Krankenhäuser macht deutlich, dass das Problem der Notfallversorgung noch lange nicht gelöst ist. 96 Prozent der befragten Kliniken gaben an, dass die Versorgung nicht kostendeckend war. Die Krankenhäuser begrüßen, dass die Reform der Notfallversorgung in den Koalitionssondierungen ein von allen Parteien aufgerufenes Thema ist. Aus Krankenhaussicht muss im Mittelpunkt einer Lösung eine auf die Kliniken zugeschnittene Finanzierung der Leistungen stehen. Dazu gehört auch die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patientenzuordnung propagieren, sind rückwärtsgewandt und führen nicht weiter. Deshalb lehnen auch die Krankenhäuser die zentralen Punkte des Sachverständigenratsgutachtens ab“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Besonders auffällig ist, wie sich die Notfälle über die Woche hinweg verteilen. 34 Prozent der Notfälle kommen am Wochenende und an Feiertagen sowie 14,5 Prozent an Mittwochnachmittagen. Aber 36 Prozent kommen an den übrigen Werktagen. Die Befragung macht zudem deutlich, dass auch eine KV-Notdienst-Praxis am oder in der Nähe eines Krankenhauses häufig keine Lösung ist. Durchgehend geöffnete KV-Notdienst-Praxen gibt es am Wochenende nur rund 14 Prozent. Das gleiche Ergebnis zeigt sich an den anderen Wochentagen außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Praxen. „Nur 15 Prozent der KV-Notdienst-Praxen haben über Nacht geöffnet. Meist öffnen sie aber erst gegen 19 Uhr und schließen am nächsten Morgen um sieben. Schlussendlich sind 85 Prozent der Praxen zumeist nur zwischen 19 und 22 Uhr besetzt. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass von einer wirklichen Sicherstellung durch den ambulanten Bereich in der Notdienstversorgung nicht gesprochen werden kann“, so Baum. Beim Krankenhaus Barometer handelt es sich um eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen. Die Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2017 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, welche von April bis Mitte Juli 2017 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 234 Krankenhäuser. Das Barometer wird im Auftrag der Träger des DKI erstellt; das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK). Die aktuelle Ausgabe des Krankenhaus Barometers ist im Downloadbereich der DKI-Homepage unter https://www.dki.de/sites/default/files/downloads/2017_11_kh_barometer_final.pdf abrufbar. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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