Pflegende und ihre Blogs – da werden Bilder von Kühlschränken gesammelt, von Güterzügen und Selbständigkeit berichtet, ungefiltert von der Ausbildung erzählt, Tipps zum Examen gegeben, manchmal geschmollt, die Pflegewissenschaft verbreitet, Politik, Pflege und Studium in den Mittelpunkt gestellt und der Boden der Tatsachen aufgezeigt. Es gibt bestimmt noch mehr. (Zi)
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SBK: Beitragsrückstände von Selbstständigen explodieren
Immer mehr Selbstständige ächzen unter der Last ihrer Krankenkassenbeiträge. Darauf machte gestern das ARD-Magazin plusminus aufmerksam. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für Selbstständige häufig eine große finanzielle Belastung. Denn gerade für Selbstständige, die allein arbeiten und niedrige Einkommen erzielen, erreichen die Krankenkassenbeiträge schnell bis zu 40 Prozent vom Gesamtverdienst. Kein Wunder also, dass es zu Beitragsrückständen kommt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK bietet Selbstständigen eine persönliche Beratung, um die Kassenbeiträge individuell und angemessen festzusetzen. Die Höhe der Beiträge, die angestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen, ist festgelegt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte 14,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entrichten. Die Rechnung ist also recht einfach. Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Beiträge komplizierter. „Die Grundregel lautet: Selbstständige bezahlen einen Mindestbeitrag von rund 410 Euro monatlich“, erklärt Julia Burghardt, Fachexpertin bei der SBK. „Früher ging man davon aus, dass Selbstständige gut verdienen, eigene Firmen führen. Rechnerisch wird daher heute noch angenommen, dass Selbstständige mindestens 2.231 Euro im Monat verdienen. So errechnet sich der Mindestbeitrag. Selbstständige müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, so dass sie die volle Summe selbst stemmen müssen.“ Die Realität sieht oft anders aus Die Zeiten haben sich jedoch geändert, wie Burghardt erläutert: „Aus der Praxis wissen wir: Heute arbeiten viele Selbstständige alleine, oft auch in Teilzeit. Ihre Einkommen sind oft niedrig, der Mindestbeitrag macht nicht selten fast die Hälfte aller ihrer Einkünfte aus – eine enorme finanzielle Belastung“, berichtet die SBK-Expertin. Häufig wird die Selbstständigkeit auch nebenberuflich ausgeführt, überschreitet also 20 Wochenstunden nicht. Der Gründer, der an seinem Start-up arbeitet, die junge Mutter, die sich parallel zur Kindererziehung eine Existenz aufbaut, oder der selbstständige Grafiker, dem seit Monaten die Aufträge fehlen – SBK-Expertin Burghardt kennt aus der Praxis viele Betroffene, für die der festgelegte Mindestbeitragssatz mit der Einkommensrealität nichts zu tun hat. „Wir empfehlen allen Selbstständigen, in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten ihre individuelle Beitragshöhe genau errechnen zu lassen“, rät Burghardt. Unverhältnismäßige Belastung, Teilzeit, niedriges Einkommen Denn natürlich müssen auch Selbstständige ihren adäquaten Beitrag zur GKV leisten. „Jedoch kann die Krankenkasse den Beitrag mit Rücksicht auf alle Einkünfte und die individuellen Rahmenbedingungen genauer berechnen, als einfach den pauschalen Mindestbeitrag anzusetzen“, erklärt SBK-Expertin Burghardt. Wenn die Einkünfte beispielsweise dauerhaft unter dem angenommenen Wert von 2.231 Euro im Monat liegen, gilt eine andere Einkommensmindestgrenze von 1.488 Euro. Somit ergibt sich ein deutlich niedrigerer Krankenkassenbeitrag von rund 270 Euro. „Bei dieser Beurteilung spielen das Familieneinkommen und die Vermögensverhältnisse zusätzlich zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle“, so Burghardt. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Grundlage des letzten gültigen Steuerbescheids – bei Selbstständigen ist der häufig zwei Jahre alt. Wenn in der Zwischenzeit das Einkommen deutlich gesunken ist, kann eine unverhältnismäßige Belastung durch den Kassenbeitrag vorliegen. Aufgrund der tatsächlichen Einkünfte können die SBK-Berater eine andere Einstufung vornehmen. Und auch bei nebenberuflich Selbstständigen kann die Krankenkassen die Beitragshöhe überprüfen. Empfehlung: Jährlicher Tarifcheck „Wir empfehlen allen Selbstständigen, die Höhe ihres Krankenkassenbeitrags jährlich überprüfen zu lassen“, sagt SBK-Expertin Julia Burghardt. „Bei der SBK haben wir ein Team von eigens ausgebildeten Fachberatern, die gemeinsam mit den Versicherten einen Tarifcheck durchführen können.“ Bei der SBK sind derzeit 13.000 Selbstständige versichert. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse
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Warum der Patient kein Kunde ist
Die eine oder andere Privatklinik redet gern von Kunden statt von Patienten: nicht nur intern, sondern auch gegenüber den betroffenen. Man fragt sich dabei so einiges: Bekanntlich ist der Kunde der König. Heisst das, in diesen Kliniken sucht sich der Patient, vermutlich in einem bunten Katalog, selbst aus, was medizinisch indiziert ist? Und wer zahlt […]
BAH zum zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten
Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V., zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten: “Wir bedauern die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sogenannten Liquids in E-Zigaretten nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen. Damit haben die Richter die Chance vertan, dass auch Hersteller von E-Zigaretten – ebenso wie die Hersteller von Arzneimitteln – im Zulassungsverfahren die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte nachweisen müssen. Dies ist ein schwarzer Tag für die Verbraucher- und Patientenrechte in Deutschland. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, entsprechend tätig zu werden.” Statement des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V.
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