(NORDWEST) Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung startet erneut das Pflegethermometer. Dabei handelt es sich um die bislang bundesweit größte Befragung zur Situation in der Krankenhauspflege. Befragt werden Pflegekräfte in Krankenhäusern zur personellen Ausstattung, zu den beruflichen Entwicklungschancen und zur Patientensicherheit. Gefördert wird das Projekt von der B. Braun Stiftung in Melsungen. Im kommenden Septemberheft der Zeitschrift „Die Schwester Der Pfleger“ des Bibliomed Verlags werden insgesamt über 50.000 Fragebögen verbreitet. Das Institut hat angekündigt, ab heute die Fragebögen über die Homepage des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. verfügbar zu machen. Zudem soll es auch die Möglichkeit geben, den Fragebogen direkt online zu beantworten. (Zi)
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Pflegestärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Es sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen vor, die zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Die Leistungen in der ambulanten Pflege steigen um rund 1,4 Mrd. Euro, für die stationäre Pflege sind Verbesserungen im Umfang von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen. Der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz befassen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz helfen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren. Dabei können sie – finanziert durch die Pflegeversicherung – die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, aber auch durch Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch nehmen. Außerdem wollen wir die Lebensqualität der Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern. Dazu werden wir die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von heute 25.000 auf 45.000 aufstocken. Durch mehr Betreuungskräfte und den Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation, den wir vorantreiben, entlasten wir auch die Pflegekräfte in ihrer wichtigen Arbeit. Außerdem verbessern wir die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Dafür stellen wir rund 100 Millionen aus der Pflegeversicherung bereit. Wir werden jetzt zügig das zweite Pflegestärkungsgesetz vorbereiten, damit die weiteren Verbesserungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch im Jahre 2017 wirksam werden können.” Das heute beschlossene Gesetz ist zugleich Wegbereiter für das zweite Pflegestärkungsgesetz, das im kommenden Jahr beschlossen werden soll. Damit wird ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit eingeführt, mit dem erstmals auch der Unterstützungsbedarf bei kognitiven und psychischen Einschränkungen, insbesondere bei Demenz, in der Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Derzeit läuft die wissenschaftlich begleitete Erprobung dieser Einführung. Rund 4.000 Pflegebedürftige werden dabei sowohl nach bisherigem als auch nach geplantem neuen Recht begutachtet. Die Ergebnisse der Erprobung liegen bis Anfang des kommenden Jahres vor und werden in die Gesetzgebungsarbeit einfließen. Das Pflegestärkungsgesetz beinhaltet zudem zwei Regelungen im Krankenhausbereich: Den gesetzlichen Krankenkassen werden Modellvorhaben für ein risikobasiertes Screening auf bestimmte multiresistente Erreger im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes ermöglicht. Zudem werden der zur Stabilisierung der Finanzlage der Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag und der Mehrleistungsabschlag über 2014 hinaus verlängert. Belastungen der Krankenhäuser durch die sogenannte “doppelte Degression” werden damit neutralisiert und die Finanzlage der Häuser stabilisiert Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen: · Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent erhöht, um die Preisentwicklung der letzten drei Jahre zu berücksichtigen (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführten Leistungen). · Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege kann künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Menschen in der sog. Pflegestufe 0 (Demenzkranke) haben erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages-/ Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Zuschlag für Mitglieder von ambulant betreuten Wohngruppen sowie auf die Anschubfinanzierungsleistungen für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. · Der Anspruch auf Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege für niedrigschwellige Angebote wird ausgeweitet. Auch Pflegebedürftige mit Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzkranke steigt er leicht auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Neue zusätzliche Entlastungsleistungen werden eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. · Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt deutlich von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat. · Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wird verbessert. Die Pflegeversicherung zahlt ab 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf für die Pflege eines Angehörigen. Das Gesetz stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. . · Durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:20 kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in den Heimen von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden. · Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut und mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) finanziert. Dieser wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. · Mit der im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 erfolgenden Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte wird auch der finanzielle Spielraum für das geplante Pflegeunterstützungsgeld geschaffen. Diese bis zu zehntägige Lohnersatzleistung dient pflegenden Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege. · Die Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen in Vergütungsvereinbarungen wird gesetzlich festgeschrieben. Für Pflegeeinrichtungen sollen damit Anreize gesetzt werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Gleichzeitig erhalten die Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen Mittel auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Das Gesetz sieht im Vorgriff auf die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch Leistungsverbesserungen vor, die in besonderem Maße Menschen mit Demenz zu Gute kommen: · Demenzkranke mit anerkannter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz, die nicht in den Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft sind (sog. Pflegestufe 0), erhalten erstmals Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. · Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege ist zukünftig zu 100 Prozent (d.h. anrechnungsfrei) neben den Sach- und Geldleistungen möglich: Demenzkranke profitieren aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs von dieser Flexibilisierung in besonderem Maße. · Bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung kann zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Davon profitieren insbesondere Demenzkranke und ihre Angehörigen. ,Sie k&oum
l;nnen flexibler und in größerem Umfang niedrigschwellige Betreuungs- und zukünftig auch Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. · Die Jahrespauschalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zukünftig flexibler und über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden: Zugunsten der Verhinderungspflege kann bis zu 50% des Jahresbetrags der Kurzzeitpflege verwendet werden; umgekehrt können sogar bis zu 100% des Jahresbetrags der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege eingesetzt […]
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AOK Bayern fordert Berücksichtigung aller Krankheiten und Einführung von Kodierrichtlinien
Die AOK Bayern bekräftigt ihre Forderung, im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen nicht nur eine Auswahl, sondern alle Krankheiten zu berücksichtigen. „Dies würde die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA erhöhen“, so der Vorsitzende des Verwaltungsrats Ivor Parvanov anlässlich einer Veranstaltung der Krankenkasse in München. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes Frank Plate bestätigte, dass es verwaltungstechnisch einfacher sei, alle Krankheiten zu berücksichtigen. Unverändert sei es das Ziel des Ausgleichs, die Ausgaben auf Versichertenseite genauer zu bestimmen und die Beitragsspanne zwischen den Kassen zu reduzieren. Insoweit sei der Morbi-RSA auch ein lernendes System. Am Beispiel der Beitragssätze ist nachvollziehbar, dass der Morbi-RSA erfolgreich arbeitet. Während die Beitragsspanne 2008 noch bei 5,2 Prozentpunkten lag, beträgt sie inzwischen nur noch 1,4 Prozentpunkte. Erst dadurch wird ein qualitätsorientierter Kassenwettbewerb möglich. Um die Manipulationsanfälligkeit des Systems weiter zu reduzieren, forderte Parvanov verbindliche Richtlinien für die Kodierung von Krankheiten im ambulanten Sektor. „Je weniger Krankheiten berücksichtigt werden, desto höher ist die Unterdeckung bei hoher Morbidität“, sagte Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. Ein regionaler Faktor im Ausgleich sei konzeptionell eine große Herausforderung. Er setze neben komplexen Analysen auch Wertentscheidungen voraus. Als Beispiel führte der Experte an, dass am Ende Geld aus weniger gut versorgten Gebieten in überversorgte Regionen fließt und dadurch notwendige Strukturänderungen unterbleiben. Prof. Dr. Klaus Jacobs vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (Wido) bezeichnete es als nächsten logischen Schritt in der Weiterentwicklung des Ausgleichs, die jetzige Begrenzung auf maximal 80 Krankheiten aufzuheben. Sie war ein politischer Kompromiss und von Anfang an nur als „gleitende Einführung“ gedacht. Jacobs betonte aber auch, dass nicht alle Probleme sich über Reformen des RSA lösen lassen: „Vielmehr bestünde die Gefahr, dass der RSA bei einer Überfrachtung in seiner zentralen Funktion beeinträchtigt würde, nämlich bei der Simulation risikoäquivalenter Beiträge.“ Der Experte forderte eine Forcierung des Vertragswettbewerbs, damit die Kassen im Wettbewerb noch wirksamer als heute auf die Qualität der Gesundheitsversorgung einwirken können. Vor einer Reduzierung des Einkommensausgleichs warnte Matthias Jena, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern und bayerischer DGB-Vorsitzender. Jede Verringerung würde einen starken Anreiz für Risikoselektion bieten und wäre eine Verletzung des Solidarprinzips. Jena forderte zudem eine Versachlichung der Debatte um die Weiterentwicklung des Morbi-RSA. Es dürfe nicht um kurzfristige finanzielle Vorteile für eine einzelne Kasse oder Kassenart gehen. Sinn und Zweck des Ausgleichs sei es vielmehr, eine solidarische Wettbewerbsordnung zu ermöglichen, bei der die Gesundheitsversorgung aller Versicherten im Mittelpunkt steht. In der Ablehnung von vermeintlichen Reformvorschlägen, die Kassen- oder Verbandsinteressen über das Versichertenwohl stellen, waren sich alle Redner einig. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Übergewicht und Faulheit machen uns dumm
Wer kennt sie nicht, die kleinen Dummheiten im Alltag. Mal wieder den Schlüssel verlegt, oder tatsächlich einen wichtigen Termin verpasst. Aber die Leistung unseres Gehirns ist keine gegebene Sache, die wir klaglos hinnehmen müssen.
Schon seit viele…