Hmpf.
1. Kaffee verschüttet.
2. bemerkt, dass es nicht mehr hell ist beim aufstehen.
Top Start in den Tag.
Hmpf.
1. Kaffee verschüttet.
2. bemerkt, dass es nicht mehr hell ist beim aufstehen.
Top Start in den Tag.
Mehr Tempo bei der eGK! – GKV-Spitzenverband Gestern wurde der Referentenentwurf für das eHealth-Gesetz bekannt. Dazu erklärt in einer erste Reaktion der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz: “Es ist ein gutes Signal, dass die Politik den Aufbau einer einheitlichen Telematik-Infrastruktur jetzt durch klare Vorgaben und Sanktionen befördern will, die sich an alle Akteure wenden. Telematik im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sie dient dazu, die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Realisiert wird dies in erster Linie über praktische Anwendungen, die entsprechenden Mehrwert für die Patienten, die Ärzte, die Krankenkassen und die Beitragszahler haben. Dass der Gesetzesentwurf offensichtlich darauf abzielt, die Einführung und Nutzung medizinischer und administrativer Telematikanwendungen mit verbindlichen Terminen zu versehen und damit zu beschleunigen, begrüßen wir daher grundsätzlich. Positiv zu bewerten ist auch die Klarstellung, dass für diese Anwendungen zukünftig nur die von der gematik geschaffene Telematikinfrastruktur mit ihrem hohen und geprüften Sicherheitsniveau zulässig ist. Unsichere und kostenintensive Parallelsysteme soll es in Zukunft nicht mehr geben! Die vorgesehenen Anreizsysteme, die zu der entsprechenden Dynamik des Telematik-Projektes führen sollen, müssen wir uns noch im Detail anschauen. Hilfreich erscheint uns vor allem, dass Malusregelungen für die Nichteinhaltung von Terminen nicht nur auf Seiten der Krankenkassen vorgesehen sind. Dies hatte der GKV-Spitzenverband in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Einige der Regelungen gehen hier in die richtige Richtung, wie etwa die geplante Sanktionierung aller Beteiligten – auch der Leistungserbringer – bei Nichteinhaltung der Fristen für das Versichertenstammdatenmanagement, die Notfalldaten und die Nichtanwendung dieser Funktionen in den Arztpraxen. Im Zusammenhang mit anderen Regelungen besteht allerdings auch die Gefahr, dass die Beitragszahler über Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden. So sollen die Ärzte für 2016 und 2017 eine zusätzliche Pauschale für die Nutzung des elektronischen Arztbriefes erhalten – wenn sie ihn jedoch nicht nutzen, folgt keine Sanktionierung.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Mehr Tempo bei der eGK! appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
(KÖLN) Den Deutschen ist die Pflege nichts Wert – das geht aus einem Diskussionspapier des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung hervor. Während Deutschland in der Rangliste der über 65-Jährigen Einwohner nach Japan den zweiten Platz belegt, stellen nur die Briten und die Spanier noch weniger Geld für Pflege zur Verfügung. Lediglich 0,9% des Bruttoinlandsproduktes werden […]
Seit Jahresbeginn 2017 durchlaufen die Antibiotikamedikamente aus der Gruppe der Fluorchinolone wegen schwerwiegender Nebenwirkungen eine neue Risikobewertung durch die Europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel (EMA). Bezogen auf alle Antibiotikaverordnungen wurden diese Wirkstoffe 2015 am vierthäufigsten verordnet. Die betroffenen Wirkstoffe sind antibakteriell wirksam und können schwerwiegende, lebensbedrohende Infektionen heilen. Leider werden sie in der Praxis häufig auch bei Bagatellerkrankungen wie unkomplizierten Harnwegsinfekten oder Bronchitis und Sinusitis ambulant verordnet. „Angesichts der möglichen schwerwiegenden und langandauernden Nebenwirkungen wie Sehnenrissen, psychischen Störungen wie Depressionen und Angstzuständen, sollten diese Reserveantibiotika nur nach gründlicher Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt eingesetzt werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Um Patienten vor dem Einsatz unsicherer Arzneimittel zu schützen, werden Meldungen von Nebenwirkungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfasst. Je nach Häufigkeit und Schwere dieser Meldungen kann bei der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) ein Risikobewertungsverfahren angestoßen werden. Solch ein Verfahren wurde im Februar 2017 für Fluorchinolone initiiert. Insgesamt befinden sich derzeit nur fünf weitere unterschiedliche Arzneimittel bzw. Arzneimittelgruppen in einem derartigen Überprüfungsverfahren durch die EMA – bei den rund 2.500 im Einsatz befindlichen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen eine vergleichsweise geringe Zahl. Die nunmehr unter Beobachtung stehende Wirkstoffgruppe der Fluorchinolone stellte 2015 mit knapp 5,9 Millionen verordneten Arzneimittelpackungen die viertgrößte Gruppe der Antibiotika dar, die von niedergelassenen Ärzten verordnet wurden. Damit entfielen 16,4 Prozent der insgesamt rund 38 Millionen Antibiotikaverordnungen auf die in Prüfung befindlichen Fluorchinolone. Nach einer Hochrechnung des WIdO auf der Grundlage der AOK-Versicherten haben 2015 mehr als vier Millionen GKV-Versicherte und damit sechs Prozent der mehr als 70 Millionen GKV-Versicherten diese Antibiotika erhalten. Führend bei diesen Wirkstoffen ist Ciprofloxacin mit fast 63 Prozent der Verordnungen. Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) dieser Verordnungen werden von Hausärzten vorgenommen. Das sowie das Ausmaß der Verordnungen bei den niedergelassenen Ärzten insgesamt lässt darauf schließen, dass Fluorchinolone nicht ausschließlich bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen zum Einsatz kommen. Dabei wäre es vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Resistenzentwicklung sinnvoller, die Fluorchinolone als Reservesubstanzen zurückhaltend einzusetzen. Bei vielen Indikationen sollte den „älteren“ und langjährig erprobten, aber dennoch gut wirksamen Substanzen der Vorzug gegeben werden. Hier besteht Aufklärungsbedarf sowohl in Richtung Patienten als auch der Ärzteschaft. Patienten sollten über die Gefahren und Alternativen von Antibiotika, die auf „floxacin“ enden, vor deren Einnahme aufgeklärt werden. Grundsätzlich gilt die „goldene“ Regel bei der Verordnung von Antibiotika nach wie vor: So selten wie nötig und so gezielt wie möglich. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die zukünftigen Therapiechancen eines Antibiotikums nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt und gleichzeitig die Patienten nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden“, so Schröder. Die Verordnungsdaten über rund 657 Millionen Arzneimittelverordnungen des Jahres 2015, unter ihnen auch die Verordnungen der beschriebenen Antibiotika und der Gruppe der Fluorchinolone, stehen allen Interessierten zur kostenfreien Nutzung im PharMaAnalyst des WIdO (http://arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst) zur Verfügung. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen – WIdO
The post Mehr als jede sechste Antibiotikaverordnung unter Beobachtung appeared first on Healthcare Netzwerk.