Hmpf.
1. Kaffee verschüttet.
2. bemerkt, dass es nicht mehr hell ist beim aufstehen.
Top Start in den Tag.
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Deutschlands Apotheker begrüßen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan einzuräumen, wenn sie fünf oder mehr Medikamente einnehmen. Der Medikationsplan ist im jetzt bekannt gewordenen Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz vorgesehen, das den Nutzwert der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhöhen und den Prozess ihrer Weiterentwicklung beschleunigen soll. “Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden können”, sagte dazu Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. “Insofern begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß zu einem E-Health-Gesetz und die damit verbundene Absicht, die Vernetzung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen voranzutreiben. Es ist gut, dass die Apothekerschaft in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar eingebunden wird. Allerdings wird es jetzt sehr darauf ankommen, die relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen.” Schmidt weiter: “Die Apothekerschaft hat in Modellprojekten wie ARMIN bereits wertvolle praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. Diese bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein.” Zum Hintergrund: Ein Medikationsplan ist eine Aufstellung, in der alle individuell benötigten Arzneimittel mit den relevanten Einnahmehinweisen aufgeführt sind – sowohl von Ärzten verordnete als auch aus der Selbstmedikation stammende. Das Modellprojekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen) setzt das gemeinsame “Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung“ von Apothekern und Ärzten mit verschiedenen Modulen zu Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement um. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Mit einer deutlichen Botschaft eröffnete Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), gestern den Fortbildungskongress pharmacon: „Ein Medikationsplan ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches Medikationsmanagement ist zu kurz gesprungen. Ein Medikationsplan in Papierform alleine verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht und kann nur ein erster Schritt sein.“ Die Bundesapothekerkammer hat bereits 2014 Kriterien für die Medikationsanalyse und das Medikationsmanagement definiert. Anfang Mai haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine trilaterale Vereinbarung zum Medikationsplan geschlossen. Unterstützt wurde der DAV bei den Verhandlungen von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Patienten mit drei oder mehr rezeptpflichtigen Arzneimittel haben ab Oktober 2016 ein Anrecht darauf, dass der Arzt einen Medikationsplan in Papierform erstellt. Apotheker können ihn auf Wunsch des Patienten aktualisieren und z.B. die Selbstmedikation ergänzen. Kiefer: „Die Vereinbarung zeigt aber deutlich die bereits im Gesetz angelegte Schräglage: Die Aufgaben des Apothekers sind nicht ausreichend präzisiert und die zentrale Rolle des Apothekers bei der Arzneimitteltherapiesicherheit wird nicht ausreichend anerkannt.“ Der BAK-Präsident weiter: „Die Probleme des Medikationsplans in Papierform sind offenkundig: Wenn nicht bereits vor seiner Erstellung eine umfassende Medikationsanalyse durchgeführt wird und der Patient im Anschluss kontinuierlich von Arzt und Apotheker gemeinsam betreut wird, bleibt der Medikationsplan ein Muster ohne Wert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, spätestens in der nächsten Legislaturperiode. Wenn es uns nicht gemeinsam gelingt, den elektronischen Medikationsplan besser als Werkzeug zur Herstellung von Arzneimitteltherapiesicherheit zu konzipieren als die Papierversion, ist das nur noch mehr Bürokratie ohne Nutzwert für den Patienten. Das müssen wir vermeiden.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung 2015 geeinigt: Der landesweite Basisfallwert steigt 2015 von bislang 3.188 auf 3.255,50 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns knapp zehn Milliarden Euro zur Verfügung. BKG und ARGE hoben die sachliche Verhandlungsatmosphäre hervor und bezeichneten die Einigung als einen Kompromiss, der für beide Seiten problematisch, aber annehmbar sei. Dass trotz unterschiedlicher Interessenlage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die Verhandlungspartner als Beleg für eine gut funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
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