Tabakindustrie finanziert Parteizeitungen

Einem Urteil des OLG Hamburg zufolge, über das das ARD-Magazin Report Mainz berichtet hat, war die Schaltung von Werbung mehrerer Tabakunternehmen im SPD-Parteiorgan “Vorwärts” im Jahr 2007 rechtswidrig. Strittig war vor Gericht die Frage, ob es sich bei den umstrittenen Anzeigen um Image- oder um Zigarettenwerbung gehandelt habe. Letztere ist seit 2006 in Printmedien verboten.

Die Tabakindustrie nutzt die Schaltung von Annoncen in Parteizeitungen offenbar als willkommene Hintertür zu den politischen Machtzirkeln. Bei den Parteien selbst gibt es quer durch das Parteienspektrum keine Berührungsängste.

Tabakfirmen werben derzeit auch in den Parteizeitungen “Berliner Republik” (SPD), “Die Entscheidung” (JU) und “ELDE” (FDP).

Wer in der Aufzählung die Grünen vermisst, muss sich keine Sorgen machen. Die sind ebenfalls gut vernetzt.

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