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Ambulante Versorgung in Nordrhein: Patienten können auf hohe Versorgungsqualität vertrauen
Die niedergelassenen Ärzte im Rheinland versorgen ihre Patienten auf hohem Niveau: Dies belegt der aktuelle Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Für den Bericht wurden all jene ärztlichen Leistungen des Jahres 2015 ausgewertet, bei denen die niedergelassenen Mediziner besonders hohe fachliche und qualitative Anforderungen erfüllen müssen. „Während zu Beginn der 1990er Jahre lediglich sieben Bereiche der ambulanten Versorgung speziellen Qualitätssicherungs-Maßnahmen unterlagen, sind es heute über 60. Auch dadurch können die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten stets auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft behandeln“, sagt der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann. Neue Vereinbarungen zur besseren Versorgung Neben der Darstellung der genehmigungspflichtigen ambulanten Leistungsbereiche, deren Abrechnungshäufigkeiten sowie über mögliche Widerrufe informiert der aktuelle Bericht auch über jüngere Vereinbarungen, mit denen die Versorgung in Nordrhein weiter verbessert werden kann. Dazu gehört der im Juli 2016 mit den Krankenkassen abgeschlossene Vertrag mit dem Titel „Gesund schwanger“ – er senkt das Risiko von Frühgeburten, da bei Schwangeren sowohl medizinische Risikofaktoren wie die bakterielle Vaginose als auch nicht medizinische verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden. Weitere Informationen liefert der Bericht über die im vergangenen Jahr eingeführten Leistungen zur Pflegeheimversorgung, die eine stärkere Vernetzung von Ärzten und Pflegekräften fördern sollen. Zu diesem Zweck hat die KV Nordrhein für ihre Mitglieder bereits einen entsprechenden Muster-Kooperationsvertrag erstellt, auf dessen Basis die nordrheinischen Ärzte mit Pflegeheimen in Kontakt treten können. Strukturierte Behandlung Eine wichtige Rolle spielt im Qualitätsbericht auch die inzwischen flächendeckende strukturierte Behandlung von Patienten innerhalb sogenannter „Disease-Management-Programme“ (DMP), die es seit 2003 gibt. Mittlerweile werden im Rahmen dieser besonderen Programme 856.000 chronisch kranke Patienten zum Beispiel mit Diabetes mellitus, Koronarer Herzkrankheit, Asthma und COPD intensiv von niedergelassenen Ärzten in Nordrhein betreut. Ebenfalls flächendeckend etabliert ist das Hautkrebs-Screening: Über 4.400 niedergelassene Mediziner in Nordrhein verfügen laut Bericht über eine Genehmigung für diese Vorsorgeuntersuchung, über 530.000 Patienten pro Jahr wurden 2015 und 2016 gescreent. Der neue Qualitätsbericht der KV Nordrhein steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Betrug in der Pflege: AOK Bayern wendet sich an Gesetzgeber
Vor dem Hintergrund der verschärften Problematik des Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Pflege hat die AOK Bayern jetzt ihre Vorschläge an den Gesetzgeber neuerlich aktualisiert und präzisiert. „Effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind keine Absage an das Vertrauen in die Pflege, sondern deren Voraussetzung“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. An den Bundesgesetzgeber richtet sich die Forderung, in den im Bundestag beschlossenen neuen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen die Pflegeleistungen der Kranken- und Pflegekassen mit aufzunehmen. Noch besteht die Möglichkeit dazu, da das Gesetz jetzt dem Bundesrat vorgelegt wird. Unabdingbar ist es für den AOK-Chef, dass den Landesverbänden der Pflegekassen künftig polizeiliche Führungszeugnisse der leitenden Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung vorzulegen sind. Verpflichtend soll ebenso die Vorlage der Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal sein. Bislang genügt eine Erklärung der Pflegeeinrichtung. Zudem fordert die größte Krankenkasse im Freistaat ein bundesweites Register, in dem Zulassungsentziehungen wegen Abrechnungsbetrug und ordnungsrechtliche Betriebsuntersagungen personenbezogen gespeichert werden. Dieses Register kann bei einer unabhängigen Vertrauensstelle angesiedelt sein. Die Verbesserungsvorschläge der AOK Bayern betreffen auch die Zusammenarbeit der Kassen und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Konkret soll für die Leistungs- und Abrechnungsprüfung die datenschutzrechtliche Trennung zwischen Erhebungs- und Nutzungsbefugnissen von Daten beseitigt werden. „Fragmentiertes Wissen, bürokratische Prozeduren und künstliche Engpässe reduzieren das Entdeckungsrisiko und erschweren den Ermittlungsaufwand“, sagte Platzer. Zulässig soll es künftig auch sein, Versicherte zur Leistungserbringung und zum Versorgungsbedarf zu befragen. Hierzu gehört die Einsichtnahme in den Pflegevertrag und in die Pflegedokumentation, um den Leistungsnachweis des Rechnungsanhangs zu prüfen. „Diese Forderungen sind im Übrigen nicht neu und werden wie die Hinweise auf kriminelle Energie im Pflegebereich in den Fehlverhaltensberichten der Kassen seit Jahren wiederholt“, so Platzer. Deshalb fehle jedes Verständnis für Versuche, den Kassen jetzt vorzuhalten, nicht angemessen tätig geworden zu sein. Im Rahmen des Verbraucherschutzes will die Kasse Erkenntnisse aus Abrechnungsprüfungen auch an Selbstzahler weitergeben dürfen, damit diese ihre Rückforderungen geltend machen können. „Eine deutliche Erleichterung für betrogene Patienten wäre es, wenn diese ihre Ansprüche von den Kassen einfordern lassen könnten“, so Platzer. Der AOK-Chef forderte mehr Aufgeschlossenheit für die Prüfungen der Kassen und die damit verbundene Bürokratie. Immer wieder würden die Kassen mit dem Vorwurf konfrontiert, sie wollten die Arbeit der Pflegedienste schlecht reden oder Prüfungen würden nur durchgeführt, um Leistungen zu verweigern. Dies sei völlig wirklichkeitsfremd. Nur wenn die schwarzen Schafe ausfindig gemacht würden, könne das Vertrauen in das Engagement der Pflegekräfte und die Qualität ihrer Leistungen geschützt werden. Platzer: „Von unseren Vorschlägen würden vor allem seriöse Pflegedienste und Pflegekräfte profitieren.“ Pressemitteilung der AOK Bayern
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