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Informationsportal unterstützt Arbeitgeber bei Fragen rund um die Sozialversicherung Neues Online-Angebot gestartet
Heute startet das „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen wird. Dazu bietet die Online-Plattform unter www.informationsportal.de Arbeitgebern einen umfassenden Überblick über ihre Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialrecht. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer stellten das Informationsportal heute in Berlin vor: Staatssekretärin Yasmin Fahimi: „Mit dem neuen gemeinsamen Informationsportal bündeln wir Informationen und Beratungsangebote zu allen Zweigen der Sozialversicherung und schaffen eine gemeinsame erste Anlaufstelle für Arbeitgeber. Das kann gerade für neue und kleinere Unternehmen eine echte Hilfestellung bei Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht sein und zwar unbürokratisch, einfach und verständlich.“ Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Das Informationsportal stellt Arbeitgebern das Know-how der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung. Damit ergänzt es die bestehenden Informationsangebote, ersetzen kann es diese sicher nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die neue Onlineplatt-form dazu beitragen wird, Kassen und andere Sozialversicherungsträger vor allem in ihrer individuellen Beratungsarbeit zu entlasten. Und die Arbeitgeber profitieren ebenfalls durch weniger Arbeitsaufwand und Zeitersparnis – ein Gewinn also für beide Seiten.“ Nutzerfreundlich, am Bedarf orientiert, leicht verständlich Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Daher wurde das Informationsportal vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Ergebnis des Projektes OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) aufgebaut, bei dem alle Sozialversicherungen mitgearbeitet haben. Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz sind zum Beginn dieses Jahres der Betrieb und die weitere Entwicklung des Portals an den GKV-Spitzenverband übergegangen. Die Informationen des Portals sind zielgruppengerecht nach der jeweiligen Bedarfs- bzw. Geschäftssituation strukturiert. Mit wenigen Angaben zur Ausgangslage und geleitet durch leicht verständliche Fragen wird der Nutzer zu einer Ergebnisseite samt Checkliste geführt, die über alle notwendigen Erfordernisse zur An-, Ab- und Ummeldung des Arbeitnehmers informiert. Steckbriefe zu speziellen sozialversicherungsrechtlichen Themen, ein Glossar, das allgemeinverständlich Fachbegriffe erläutert und aktuelle Informationen rund um die Sozialversicherung ergänzen das Online-Angebot. Die Zuständigkeit des GKV-Spitzenverbandes für das Informationsportal Arbeitgeber ergibt sich aus der Rolle der gesetzlichen Kassen im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug. Den Krankenkassen obliegt als Einzugsstellen der Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung, die Aufteilung und Weiterleitung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die einzelnen Träger beziehungsweise den Gesundheitsfonds sowie das Meldewesen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Umsetzungsstrategie für entbürokratisierte Pflegedokumentation online
Umsetzungsstrategie für entbürokratisierte Pflegedokumentation online – GKV-Spitzenverband Ziel des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) war es, zeitnah mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation zu starten und die in diesem Kontext vorliegenden Erfahrungen in die Praxis umzusetzen. Daher haben die drei Verbände mit Unterstützung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, bereits im Sommer des vergangenen Jahres die Erarbeitung einer Implementierungsstrategie durch Elisabeth Beikirch in Auftrag gegeben. Pünktlich zum Start des Projektbüros des Pflegebeauftragten, welches die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland bei der Umsetzung einer neuen, „schlanken“ Pflegedokumentation unterstützen wird, stellen die drei Organisationen den Abschlussbericht zu der Implementierungsstrategie online zur Verfügung. Ab sofort kann dieser von den Homepages des GKV-SV, des bpa und der BAGFW heruntergeladen werden. Anhand des Dokumentes wird die gewaltige Dimension dieses Vorhabens deutlich – die erforderlichen Strukturen, die wissenschaftliche Begleitung und das Zusammenwirken von den Einrichtungen über die Landes- bis zur Bundesebene. Interessierte können sich ein konkretes Bild davon machen, was für die kommende Monate alles geplant ist: Beispielsweise sollen von den knapp 25.000 Pflegediensten und -einrichtungen in Deutschland mindestens 25 Prozent, also 6.175, für eine Teilnahme gewonnen werden, sich aktiv an der „Abspeckung“ der Bürokratisierung zu beteiligen. Knapp 650 Multiplikatoren werden, nachdem sie selbst einen Lehrgang durchlaufen haben, ab diesem Jahr dafür verantwortlich sein, Schulungen durchzuführen, Konzepte zu entwickeln und zu koordinieren sowie juristische Aspekte zu erläutern – alles vor dem Hintergrund, die Zielvorgaben zu erreichen. „Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass es sich hier um ein Mammutprojekt handelt. Deshalb haben wir hierfür eine Expertise erstellen lassen, um eine gemeinsame Grundlage zur sofortigen Umsetzung in die Praxis zu haben und bei Aufnahme der Arbeit seitens des Projektbüros unverzüglich gemeinsam mit der Umsetzung beginnen zu können“, erklären Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim GKV-SV, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, und BAGFW-Geschäftsführer Gerhard Timm gemeinsam. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Krankenhausplanung 2.0: vdek und RWI stellen Gutachten zur Reform der Krankenhausstrukturen vor
Die Ersatzkassen fordern eine umfassende Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland. „Qualität und Erreichbarkeit von Krankenhäusern müssen im Mittelpunkt einer Krankenhausplanung der Zukunft stehen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Vorstandsvorsitzende stellte das Gutachten zur „Krankenhausplanung 2.0“ vor, das der vdek beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Auftrag gegeben hat. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit beim RWI, erklärte: „Die Probleme, die wir heute in den Krankenhäusern haben, sind die Folge der historisch gewachsenen länderbezogenen Krankenhauslandschaft und deren Fortschreibung: Zu viele kleine Einheiten, eine zu hohe Krankenhausdichte, zu wenig Spezialisierungen, eine zu geringe Qualitätsorientierung.“ Um mehr Qualität und ein gleiches Versorgungsniveau von Schleswig-Holstein bis Bayern, von Mecklenburg-Vorpommern bis ins Saarland zu erreichen, müsste es nach Auffassung des vdek und des RWI bundesweit einheitliche Qualitäts- und Erreichbarkeitsstandards geben. Diese sollten verbindlich für die Krankenhausplanung und Budgetverhandlungen der Krankenkassen mit den Krankenhäusern in den Ländern gelten. „Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Regelungen, wie etwa Mindestmengen beispielsweise bei Knie-Operationen oder auch Personalvorgaben für die Versorgung von Frühchen auf einer Neugeborenenstation, sind erst der Anfang und müssen konsequent weiterentwickelt und ausgebaut werden“, so Elsner. Notwendig seien auch einheitliche Kriterien für die Definition von Versorgungsebenen und deren Erreichbarkeit. So sollten Kliniken der Grund- und Regelversorgung (zum Beispiel Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie) innerhalb von 30 PKW-Minuten erreichbar sein. Bei Schwerpunkt- und Maximalversorgern ist dagegen die Qualität wichtiger als die Erreichbarkeit. Daher kann sich hier die Erreichbarkeit an 60 PKW-Minuten orientieren. Auf Basis dieser Richtwerte zeigt sich, dass die Erreichbarkeitssituation sowohl für die Grund- und Regelversorgung als auch für die Maximalversorgung derzeit gut ist: 99,6 Prozent der Bevölkerung finden innerhalb von 30 PKW-Minuten ein entsprechendes Krankenhaus der Grundversorgung, bei der Schwerpunkt- und Maximalversorgung gilt das für 96,3 Prozent innerhalb der Zeitspanne von 60 PKW-Minuten. Nur 3,6 Prozent der Bevölkerung müssen hierfür eine Fahrzeit von 60 bis 120 Minuten in Kauf nehmen, 0,05 Prozent mehr als 120 Minuten. Einheitlicher Kriterien bedarf es auch für Innovationszentren (zum Beispiel onkologische Zentren) und für die Notfallversorgung (u.a. 24-Stunden-Bereitschaft, interdisziplinäres Ärzte- und Pflegepersonal, Vorhaltung der intensivmedizinischen Gerätschaften). Da Rettungsdienste eine besondere Bedeutung für die Versorgung von Notfallpatienten besitzen, müssten diese auch mit in die Krankenhausplanung einbezogen werden. Elsner forderte eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen auf Landesebene, um das Versorgungsangebot vor Ort bedarfsgerecht zu steuern und Über-, Unter- und Fehlversorgung entgegenzuwirken. „Krankenhäuser, die längerfristig – zum Beispiel über zwei Jahre – schlechte Qualität oder besonders unnötige Operationen durchführen, sollten von der Versorgung ausgeschlossen werden“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Preisabschläge bei schlechter Qualität seien dagegen keine Alternative. Bei einer besonders guten Qualität sollten jedoch Zusatzvereinbarungen als sogenannte Add-on-Verträge mit den Krankenhäusern möglich sein. Im ländlichen Raum mit ambulanten Versorgungsproblemen oder -engpässen könnte zudem die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung hilfreich sein. Pressemitteilung des vdek.
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